Justiz:Ein Vermerk mit Folgen

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Der Fall des ehemaligen Oberstaatsanwalts, dem Geheimnisverrat an die Presse vorgeworfen wurde, wird immer absurder: Ein Verfahren wurde eingestellt, jetzt melden sich Polizisten zu Wort: Alles sei völlig anders gewesen.

Von Thomas Hahn

Die Wahrheit ist sperrig, sie verändert sich je nach Blickwinkel. Und im verworrenen Fall des früheren Oberstaatsanwalts Hansjürgen Schulz aus Verden, der derzeit vor dem Landgericht in Lüneburg auf der Anklagebank sitzt, bekommt sie jetzt nach Jahren einen neuen Dreh. Und zwar einen derart neuen, dass man sich als Betrachter fragen muss, welches Licht dadurch auf Polizei und Justiz geworfen wird.

Schulz wird Vorteilsannahme zur Last gelegt, weil er sich als Oberstaatsanwalt 6000 Euro von einem Dolmetscher geliehen hat, der zuvor häufig für die Staatsanwaltschaft gearbeitet hatte. Schulz sagt, er sei damals wegen seines Seelenzustandes vermindert schuldfähig gewesen, beeinträchtigt von Geldnot und Überarbeitung. Und in der Verhandlung hat Schulz am Montag die Justiz selbst belastet. Die Einstellung des Verfahrens sei ihm angeboten worden, falls er einer Frühpensionierung wegen Alkoholabhängigkeit zustimme. Er sei aber nicht alkoholabhängig. "Die Frühpensionierung ist aufgrund eines gefälschten Gutachtens zustande gekommen", sagte Schulz-Anwalt Martin Stucke. Die Generalstaatsanwaltschaft soll also angeblich falsche Diagnosen des Amtsarztes verwendet haben, um einen Kollegen zu mobben? Der Psychiater bestätigte jedenfalls, dass die vorliegenden Werte keine Alkoholabhängigkeit zeigten. Und Stucke legte einen Vermerk aus Niedersachsens Justizministerium vor, wonach dort "Unzulänglichkeiten des Gutachtens" aufgefallen seien.

Ein Verfahren wurde eingestellt - und plötzlich sprechen die Zeugen

Die zweite Ebene des Falles ist noch verwirrender. Ursprünglich lautete die Anklage auch auf Geheimnisverrat. Schulz soll dem Weser-Kurier einen Vermerk gegeben haben, den er 2009 nach einer Unterredung mit zwei hohen Polizeibeamten verfasst hatte. Darin beschreibt Schulz, wie er mit Verweis auf die Rechtslage die Überlegung der Polizisten stoppte, die Weser-Kurier-Reporterin Christine Kröger abzuhören und Durchsuchungen zu veranlassen; Der Weser-Kurier berichtete davon 2011.

Die Staatsanwaltschaft hat diesen Teil des Verfahrens eingestellt, weil sie eine Verurteilung wegen Vorteilsannahme erwartet. Der neue Dreh entsteht nun dadurch, dass die beiden Polizisten - Uwe Jordan, Leiter der Polizeiinspektion Verden/Osterholz, und sein erster Kriminalhauptkommissar - nicht mehr als Zeugen aussagen müssen und deshalb öffentlich über die Unterredung von 2009 sprechen. Auf Fragen der SZ antwortet Jordan ausführlich, Tenor: Nie habe man gegen die Journalistin ermitteln wollen. Durch einen ihrer Investigativ-Berichte sei allerdings der Kontakt zu einem Zeugen öffentlich geworden, was diesen gefährdet habe. Ziel der beiden Polizisten sei ein "Ermittlungsverfahren gegen unbekannt" gewesen, um ein Zeichen gegen die undichte Stelle in Staatsanwaltschaft oder Polizei zu setzen. Schulz habe keineswegs verfassungswidrige Ermittlungen verhindert, so Jordan: "Der Tenor des Vermerks gibt den Inhalt des Gesprächs falsch oder aus dem Zusammenhang gerissen wieder", Schulz' Rolle sei "völlig überhöht dargestellt". Hat sich der damalige Oberstaatsanwalt in ein besseres Licht gerückt? Hatte er etwas zu verbergen?

"Die fintieren", sagt Schulz, "das ist der Versuch, sich reinzuwaschen gegenüber der Presse." Jordan habe seinen Vermerk bisher nie bestritten. "Das soll ich mir aus den Fingern gesogen haben? Dann muss man mich wegen Verleumdung anklagen", sagt Schulz. Und er? "Das ist es mir nicht wert." Jordan räumt ein: "Mir ist bewusst, dass es in Anbetracht der Position (...) von Herrn Schulz kaum möglich ist, den Grad der Verfälschung und Überhöhung in einem Vermerk glaubhaft zu machen." So vertritt jeder seine eigene Wahrheit, und die Öffentlichkeit rätselt: Wer lügt in dieser Geschichte aus den Tiefen des deutschen Rechtssystems?

© SZ vom 20.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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