Was richtet Journalismus an, was richtet er aus? Und was wissen Medien über die eigene Arbeit? "Noch nie wurden in einem Promi-Prozess so viele Einzelheiten aus den Akten weitergespielt wie im Fall Kachelmann", schrieb vorige Woche eine große Zeitung. Noch nie? Viel mehr Rummel gab es beispielsweise Anfang der achtziger Jahre, als Medien über Marianne Bachmeier berichteten, die im Gerichtssaal den Menschen tötete, der ihr Kind getötet hatte. Ein Magazin veröffentlichte damals die Serie "Annas Mutter", die zu Beginn des Prozesses abgebrochen wurde, "um Marianne Bachmeiers Aussagen nicht vorzugreifen", wie das Blatt schrieb. Dann erschien mitten in den Prozess hinein das Buch "Annas Mutter".
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Ein vergleichbarer Fall blieb damals übrigens ein lokales Ereignis. Ein älterer Herr hatte den Schwiegersohn am Grab der Tochter erschossen, die angeblich vom Ehemann in den Tod getrieben worden war. Älterer Herr, gutaussehende Mutter - da ist klar, wer das bessere Geschäft verspricht.
In diesen Tagen spekulieren Medien darüber, wie die Akten im Fall Kachelmann in die Medien gelangt sind. Die Radiomoderatorin, die von solchen Dingen nichts versteht, hat in einem Gespräch mit einer Gutachterin gemutmaßt, die Akten müssten von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft weitergereicht worden sein: Wer soll es sonst sein, hat sie gefragt? Sie fühle sich hintergangen.
Dass die Staatsanwaltschaft mittels Akten Druck gemacht hätte, meinen in diesen Tagen auch einige Kommentatoren. Es gibt viele Wege, wie Akten nach draußen gelangen können, ganz selten hat die Staatsanwaltschaft damit was zu tun. Es gibt schlechte, aber auch gute Gründe, in einem Verfahren solche Details zu veröffentlichen. Daran hat in der Regel am allerwenigsten die Staatsanwaltschaft ein Interesse.
Seit geraumer Zeit gibt es in der Rechtswirklichkeit erhebliche Veränderungen, die für einen ordentlichen Strafprozess, der einzig über die Schuld- und die Straffrage entscheidet, hinderlich sein können. Dazu gehören der Deal, in dem sich die Beteiligten vor Prozessbeginn informell verständigen. Die echten Entscheidungsprozesse werden der Öffentlichkeit meist vorenthalten. Dazu zählen aber auch, wie im Fall Kachelmann, die Vorberichte über die im September beginnende Hauptverhandlung, die Vorverurteilungen und Vorfreisprüche sein können. In der angloamerikanischen Rechtskultur würden sie als contempt of court (Missachtung des Gerichts) mit Sanktionen belegt. Aber auch solche Berichte können aufklärerisch sein. Ein altes Thema: Über das Thema "Strafprozessführung über Medien" hat in den achtziger Jahren der Journalist Joachim Wagner ein lesenswertes Buch geschrieben. Im Mai dieses Jahres beschäftigte sich der Deutsche Anwaltstag in Aachen mit der "Kommunikation im Kampf ums Recht". Es gibt mittlerweile Berater, die Journalisten mit Informationen versorgen, um für Mandanten das beste Ergebnis herauszuholen, und dabei werden auch gezielt entlastende oder scheinbar entlastende Informationen gestreut. Auch spielt manche Staatsanwaltschaft offensiver als früher und lädt Journalisten zu Hintergrundgesprächen ein.
Am aggressivsten agierte im Fall Kachelmann die Zeit-Journalistin Sabine Rückert, die ein Dossier über den Fall veröffentlichte. Rückert ist allerdings eine der sachkundigsten Reporterinnen. Nach der Veröffentlichung wurde eine E-Mail bekannt, die Rückert im Mai dem Kachelmann-Verteidiger geschickt hatte: "Wir können nur zusammenkommen, wenn Ihre Verteidigung in einem angedeuteten Sinne professionalisiert wird, dazu sollten Sie sich überlegen, einen Kollegen einzubinden, der Verfahren dieser Art auch gewachsen ist", schrieb die Journalistin, die dem Anwalt vorwarf, "auf leisen Sohlen" zu verteidigen.
Ein ungewöhnlicher Vorgang. Rückert sagt, Kachelmanns Verteidiger habe ihr Akten offeriert, was sie angesichts der Umstände abgelehnt habe. Der Anwalt bestreitet ein solches Angebot. Er erklärt jetzt generell, die Verletzung der Persönlichkeitsrechte seines Mandanten in den Medien seien so gravierend, dass seine Seite ein Schmerzensgeld in Höhe von 2,25 Millionen Euro verlange. Die Veröffentlichung von Bildern vom Hofgang Kachelmanns beispielsweise seien eine Persönlichkeitsverletzung. Aber auch dieser Anwalt versteht sich auf den Umgang mit Medienvertretern. Die Reporterin Rückert brachte ihre Geschichte vor der Hauptverhandlung, weil sie den Fall Kachelmann für einen Justizirrtum hält. Sie hat vor Jahren einen solchen Irrtum aufgeklärt und ist Autorin eines Buches zu dem Thema. Sie kann offenbar auswählen, mit wem sie "sinnvollen Informationsaustausch" betreibt und mit wem nicht. Ihr Urteil hat auch in der Justiz Gewicht. Und dennoch wird am Ende nur eine Strafkammer darüber entscheiden, ob Kachelmann schuldig ist oder nicht.
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(SZ vom 02.08.2010/odg)
ist sie denn nun, die Frau Rückert? Journalistin oder Reporterin? Ganz gleich, was sich da hinter den Kulissen, also zwischen dem Anwalt von Herrn Kachelmann und Frau Rückert abgespielt hat, es war saubere Recherche und blitzblanke Schlussfolgerung, was sie in der "Zeit" geschrieben hat. Und Sie sollten bei der Beurteilung nicht so sehr den Neid durchblicken lassen, sondern sich bemühen, etwas Ähnliches auf die Beine zu stellen. Früher war die Süddeutsche dafür bekannt, sie war die Zeitung mit der "Feinen Feder". Heute mag ich nicht einmal mehr den vielgelobten Herrn Prantl auf WDR5 hören, wenn er unvorbereitet wirr redet.
Na ja, wenn Sie hier alles so verfolgen können, haben Sie wohl reichlich Zeit - Sie habe ich hier überhaupt noch nicht wahrgenommen!
Es ist ja wunderbar, wenn Sie alles wissen, und ich gebe hier keine Erklärung ab und würde vorschlagen, dass Sie sich um sich kümmern!
Hauptsache, Sie wissen, was mit mir los ist! Sehr putzig!
"ich lache sehr, sehr viel, was dazu führt, dass viele Menschen zu mir Kontakt suchen!"
"Ich überbrücke mit dem Forum zurzeit die Sommerflaute am Arbeitsplatz,..... mein LEBEN findet ganz woanders statt!"
Na ja, ich glaube Sie haben ein gewaltiges Problem der Selbstwahrnehmung. Der Tenor Ihrer Kommentare macht Punkt 1 sehr unwahrscheinlich.
Punkt 2 ist schlicht falsch. Wer durchschnittlich 10 postings pro Tag alleine in der SZ veröffentlicht (rechnen Sie nach) - und dabei die Artikel und Foristen Beiträge auch noch lesen muss, der ist süchtig oder beschäftigungslos (wobei letzteres kein Wunder wäre, denn für etwas Anderes dürfte Ihnen die Zeit fehlen).
Wenn Kachelmann vor 30 Jahren "Kinder geschändet" hätte, wäre das wohl genau so verjährt wie bei den "zumeist hochverklemmten" Klerikern (oder auch freigeistigen Odenwaldschullehrern). Dann wär er eben auch nicht in Haft.
Und @Teddix: Vielleicht sollten Sie sich den Text mal im Zusammenhang durchlessen. Dass "die echten Entscheidungsprozesse ..vorenthalten" werden, steht dort nur im Zusammenhang mit den "Deals" (Verständigungen im Strafprozess). Und solche "Deals" kommen meist erst in der Sitzung zustande, so dass das Urteil nicht schon "zur Eröffnungssitzung" fertig in der Tasche ist.
Aber jeder denkt sich halt die Welt, wie sie ihm gefällt und wie sie in die selbstgezimmerte Schublade passt.
dass gegen Kachelmann eine Anzeige vorliegt, gegen die "Kleriker" aber nicht.
Dann: Die Justiz hat nicht vier Monate gebraucht, um festzustellen, dass kein dringender Tatverdacht vorliegt. Sondern sie hat vier Monate gebraucht, um festzustellen, dass kein dringender Tatverdacht "mehr" vorliegt.
Wenn Sie, wudd, feststellen: es macht keine Freude mehr - dann magt es früher also durchaus Freude gemacht haben, oder ?
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