Jan Böhmermann:Justiz der Verse

Der Satiriker darf große Teile seines Erdoğan-Schmähgedichts nicht wiederholen. Beendet ist die Affäre mit dem Richterspruch aus Hamburg aber wohl nicht.

Von Annette Ramelsberger

Jan Böhmermann selbst hat diese Woche klar gemacht, dass die Sache mit Erdoğan nicht mal eben so entstanden ist, aus Spaß an der Freud oder Lust am schnellen Witz. Nein, die Beleidigung des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan als Kinderschänder und Ziegenficker in Böhmermanns berühmt gewordenen "Schmähgedicht" sei "kein Kollateralschaden" gewesen, sagte der Satiriker in Berlin, als er vom Medium Magazin zum "Unterhaltungsjournalisten des Jahres" gekürt wurde. Nein, sagte Böhmermann, er habe genau diese Aufregung gewollt. "Das sind Ziele meiner Arbeit. Ich mache nichts anderes, außer solche Situationen herbeizuführen." Sprich: den Aufschrei autoritärer Potentaten, diplomatische Verwicklungen zwischen Istanbul und Berlin, eine Staatsaffäre, Streit um den Straftatbestand der Majestätsbeleidigung und die Diskussion um die immerwährende Frage: Wie weit darf Satire gehen?

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