IRT-Skandal:Autos, Gemälde, Schmuck

Wenige Tage nach der Festnahme des Patentanwalts, der das Institut für Rundfunktechnik von ARD und ZDF um 200 Millionen Euro betrogen haben soll, sichern die Ermittlungsbehörden in dieser Woche das Vermögen des Mannes.

Von Klaus Ott

Es war der zweite unangemeldete und unangenehme Besuch binnen weniger Tage. Die Staatsanwaltschaft München I hat diese Woche bei der Familie des Patentanwaltes, der das Institut für Rundfunktechnik (IRT) um 200 Millionen Euro betrogen haben soll, umfangreiches Vermögen sichergestellt. Autos, Gemälde und Schmuck, einfach alles, was wertvoll ist, soll gegebenenfalls dazu herhalten, das Institut zu entschädigen. Vergangene Woche war der Patentanwalt verhaftet worden. Er sitzt wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft. Ihm wird Parteiverrat, wiederholte Untreue in einem besonders schweren Fall und Bestechlichkeit vorgeworfen. Ob der Verdacht zutrifft, bleibt abzuwarten.

Das vor allem von ARD und ZDF getragene Institut will mithilfe der Justiz zu seinem ihm mutmaßlich zustehenden Geld kommen. Das könnte allerdings schwierig werden. Dem IRT sollen die besagten 200 Millionen Euro bei der Verwertung von Patentrechten vorenthalten worden sein. Der Patentanwalt soll einen großen Teil der Erlöse für sich abgezweigt haben. Dieser Teil landete bei einer Firma in Schwaben, die 2015 ein Eigenkapital von 85 Millionen Euro aufwies. Die Erlöse waren offenbar ordnungsgemäß versteuert worden, und der Fiskus wird wohl nichts mehr hergeben. Das Vermögen des schwäbischen Firma ist arrestiert, nun kommen weitere Werte hinzu. Der Schmuck und die Gemälde werden aber kaum genügen, um auf 200 Millionen Euro zu kommen.

Kräftig kassiert hat bei den Patentrechten auch die italienische Verwertungsfirma Sisvel, ganz offiziell und gemäß den vom Patentanwalt ausgehandelten und vom IRT abgeschlossenen Verträgen. Seit Monaten laufen offenbar Vergleichsgespräche über eine Nachzahlung. Die Staatsanwaltschaft hat aber, zumindest bislang, keinerlei Verdacht gegen Sisvel, dass die Patent-Verwertungsfirma das IRT hintergangen haben könnte.

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