Juristisch hart gekämpft wird neuerdings aber auch über nahezu jede Einzelheit im Zusammenhang mit den Ermittlungen. Höcker hat eine ganze Reihe einstweiliger Verfügungen erwirkt, gegen Focus, Bild und Bunte, gegen Schweizer Blätter, auch gegen die Süddeutsche Zeitung. Er ließ private Fotos des Wettermanns untersagen, seinen SMS-Verkehr mit einer angeblichen Geliebten - und Details aus den Ermittlungsakten.
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Spätestens an diesem Punkt wird die Rechtslage vollkommen undurchschaubar. Zwar dürfen die Medien über einen Fall von öffentlichem Interesse normalerweise berichten, wenn sie einen "Mindestbestand an Beweistatsachen" vorweisen können - wenn also der Verdacht Hand und Fuß hat. Allerdings hat das Landgericht Köln der Zeitschrift Focus untersagt, solche "Beweistatsachen" aus den Kachelmann-Ermittlungen zu nennen, und zwar mit der juristisch bislang einzigartigen Begründung, es gebe kein Einsichtsrecht der Medien in die Akten. Weil Focus und Kachelmann den Streit inzwischen einvernehmlich beigelegt haben, wird die seltsame Argumentationslinie nicht von einer höheren Instanz überprüft werden. Aber der Fall illustriert, dass die Medien auf dem juristischen Drahtseil balancieren.
"Man muss in jedem Einzelfall abwägen, ob ein bestimmtes Detail noch für die Berichterstattung erforderlich ist", erläutert die Hamburger Rechtsanwältin Dorothee Bölke. Doch was ist "erforderlich"? Dass bei der Tat ein Messer eine Rolle gespielt haben soll? Das wurde per einstweiliger Verfügung untersagt. Und was ist mit dem Umstand, dass Kachelmann angeblich eine ganze Reihe Geliebter gehabt haben soll? Irrelevant für den Vergewaltigungsvorwurf? Oder relevant für die These, es könnte sich um einen Racheakt des Opfers gehandelt haben?
Erhöht wird die Unsicherheit für die Medien durch eine prozessrechtliche Besonderheit, den "fliegenden Gerichtsstand". Dahinter verbirgt sich kein orientalisches Märchen, sondern die Wahlfreiheit der Anwälte, an welches Gericht sie ihre Klage adressieren. Wurde der Artikel bundesweit verbreitet, kann die "Verletzung" des Persönlichkeitsrechts nämlich überall eingetreten sein. Beliebt bei Klägeranwälten sind etwa die Pressekammern in Hamburg und Berlin - auch wenn Schertz deren angebliche Einseitigkeit zulasten der Presse als "völligen Quatsch" bezeichnet. Jedenfalls bei der "Verdachtsberichterstattung", so hat der Münchner Anwalt Stefan Söder beobachtet, beiße man sich in Hamburg die Zähne aus. "Da kann man fast nichts machen."
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(SZ vom 15.06.2010)
Werbelügen der Lebensmittelhersteller
Wer für sich in Anspruch nimmt, die "4. Gewalt" darzustellen, muss wissen, dass dies nicht nur Rechte, sondern auch Verantwortung mit sich bringt. Wer sich dieser Verantwortung nicht stellen will, sollte entweder seinen in Anspruch genommenen Status reduzieren oder sich der Ausübung der Rechte enthalten. Keinesfalls kann der Hinweis auf die "Pressefreiheit" oder die "Informationspflicht der Medien" jeglichen Schmutz und Schund, der die Existenz eines Informationsobjekts gefährdet oder vernichtet, entschuldigen oder gar rechtfertigen. Ich persönlich wünsche Herrn Kachelmann viel Erfolg bei seiner Schadensersatzklage.
Journalistisches Arbeiten- was kann man akzeptieren, was nicht?
Eine kurze Umfrage zur Bildbearbeitung in der kriegsberichtertattung!
https://www.soscisurvey.de/bildbearbeitung
Ihrem sehr richtigen Beitrag könnte man vielleicht noch hinzufügen, dass sich andererseits staatsnahe Verbrecher (ich denke an ehemalige Bundeskanzler, Profi-Tennisspieler und Wirtschaftsbosse) mit Geld von jedweder Strafverfolgung freikaufen können - ganz legal und gesetzlich so vorgesehen.
@ martib: "Wenn interessiert der Kachelmann eigentlich?"
Vielleicht ist er ja deshalb interessant, weil uns alle ohne Weiteres das gleiche Schicksal ereilen könnte (jedenfalls die Männer).
Die Aussage einer beleidigten Ex, nachweislich zur Hälfte frei erfunden, reicht in diesem so genannten "Rechtsstaat" trotz "Unschuldsvermutung" aus, einen Mann monatelang hinter Gitter zu bringen und seine berufliche Laufbahn für immer zu zerstören.
Das ist nicht Kachelmann-spezifisch, sondern passiert jeden Tag mit Menschen, die nicht so viel Publicity haben.
Allgemein gilt im Rechtsstaat das Gebot der Unschuldsvermutung.
Gleichzeitig leben wir in der von uns, mit uns und durch uns gestalteten und gestaltbaren Informationsgesellschaft.
Beide Sätze sind perspektivisch - da wollen wir hin.
Und bei beiden Sätzen sind - gemessen an der Wirklichkeit - große Zweifel angebracht. Somit ist es recht und billig, wenn Menschen - welchen Status auch immer - sich in ihren vielfältigen Lebenslagen um Schutz bemühen - auch um Schutz, den andere feilbieten und die gleichen Menschen Interesse an den vielfältigen Lebenslagen anderer haben, somit die darüber feilgebotenen Informationen kaufen.
Wenn die Pressefreiheit bleiben soll, müssen sich alle am Erhalt dieser Freiheit beteiligen, die einen, indem sie beruflich abwägen und sich - falls geboten - zurückhalten, die anderen, indem sie in der Informationsgesellschaft hinsichtlich ihrer Selbstdarstellung abwägen und sich - so geboten - zurückhalten.
Freiheit ist immer auch die Freiheit des Andersdenkenden.
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