Juristisch hart gekämpft wird neuerdings aber auch über nahezu jede Einzelheit im Zusammenhang mit den Ermittlungen. Höcker hat eine ganze Reihe einstweiliger Verfügungen erwirkt, gegen Focus, Bild und Bunte, gegen Schweizer Blätter, auch gegen die Süddeutsche Zeitung. Er ließ private Fotos des Wettermanns untersagen, seinen SMS-Verkehr mit einer angeblichen Geliebten - und Details aus den Ermittlungsakten.

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Spätestens an diesem Punkt wird die Rechtslage vollkommen undurchschaubar. Zwar dürfen die Medien über einen Fall von öffentlichem Interesse normalerweise berichten, wenn sie einen "Mindestbestand an Beweistatsachen" vorweisen können - wenn also der Verdacht Hand und Fuß hat. Allerdings hat das Landgericht Köln der Zeitschrift Focus untersagt, solche "Beweistatsachen" aus den Kachelmann-Ermittlungen zu nennen, und zwar mit der juristisch bislang einzigartigen Begründung, es gebe kein Einsichtsrecht der Medien in die Akten. Weil Focus und Kachelmann den Streit inzwischen einvernehmlich beigelegt haben, wird die seltsame Argumentationslinie nicht von einer höheren Instanz überprüft werden. Aber der Fall illustriert, dass die Medien auf dem juristischen Drahtseil balancieren.

"Man muss in jedem Einzelfall abwägen, ob ein bestimmtes Detail noch für die Berichterstattung erforderlich ist", erläutert die Hamburger Rechtsanwältin Dorothee Bölke. Doch was ist "erforderlich"? Dass bei der Tat ein Messer eine Rolle gespielt haben soll? Das wurde per einstweiliger Verfügung untersagt. Und was ist mit dem Umstand, dass Kachelmann angeblich eine ganze Reihe Geliebter gehabt haben soll? Irrelevant für den Vergewaltigungsvorwurf? Oder relevant für die These, es könnte sich um einen Racheakt des Opfers gehandelt haben?

Erhöht wird die Unsicherheit für die Medien durch eine prozessrechtliche Besonderheit, den "fliegenden Gerichtsstand". Dahinter verbirgt sich kein orientalisches Märchen, sondern die Wahlfreiheit der Anwälte, an welches Gericht sie ihre Klage adressieren. Wurde der Artikel bundesweit verbreitet, kann die "Verletzung" des Persönlichkeitsrechts nämlich überall eingetreten sein. Beliebt bei Klägeranwälten sind etwa die Pressekammern in Hamburg und Berlin - auch wenn Schertz deren angebliche Einseitigkeit zulasten der Presse als "völligen Quatsch" bezeichnet. Jedenfalls bei der "Verdachtsberichterstattung", so hat der Münchner Anwalt Stefan Söder beobachtet, beiße man sich in Hamburg die Zähne aus. "Da kann man fast nichts machen."

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  1. Raufende Ermittlungen
  2. Sie lesen jetzt Bei "Verdachtsberichterstattung" droht eine einstweilige Verfügung
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(SZ vom 15.06.2010)