Fall Böhmermann:"Unrecht und Unfreiheit nehmen sich jeden Raum, den man ihnen lässt"

Jan Böhmermann

Der Streit um Böhmermanns "Schmähgedicht" geht in Hamburg in die nächste Runde.

(Foto: dpa)

Das OLG Hamburg verhandelt, ob Böhmermanns Schmähgedicht Erdoğans Rechte verletzt. Der Moderator nutzt die Chance, um der Bundesregierung ins Gewissen zu reden.

Von Annette Ramelsberger

Eigentlich ist es nur ein Zivilgerichtsverfahren, zweite Instanz. Eigentlich nur ein Streit darüber, wie weit Kunst gehen darf. Aber offenbar sehen sich die Streitparteien in einem politischen Stellvertreterkrieg: Hier der türkische Staatschef Recep Tayyip Erdoğan, der angeblich die Ehre seines Landes verteidigt; dort der Fernsehsatiriker Jan Böhmermann, der die freie Welt gegen Erdoğans Meinungsdiktatur beschützen will. So hört es sich zumindest an.

Böhmermann hat eine persönliche Erklärung verfasst, eine Erklärung, in der er sich als Mahner sieht und der Bundesregierung ins Gewissen redet: Berlin habe viel zu zurückhaltend auf Erdoğans Kritik an Satire, nicht nur seiner, reagiert. "Unrecht und Unfreiheit nehmen sich jeden Raum, den man ihnen lässt. Es ist daher meine tiefe Überzeugung, dass dem Unrecht, der Unfreiheit und der Unterdrückung nicht mit Zurückhaltung begegnet werden darf." Ganz ohne Zurückhaltung sprach er dann von Erdogans "Schrumpelklöten".

Und da ist Erdoğans Anwalt Mustafa Kaplan, der in Böhmermann keinen Kämpfer für die Kunstfreiheit sieht, sondern einen "durchschnittlich talentierten Entertainer, der sich mit rassistischer und sexistischer Volksverhetzung Quote sichern will". Er sagt der SZ, das Gedicht sei ein gezielter Tabubruch gegen Türken: "Dieses Schmähgedicht hätte er nie auf einen Staatschef wie Netanjahu und Israel gemacht." Womit er das Ganze nicht in einem schlichten Gerichtssaal in Hamburg ansiedelt, sondern in der Weltpolitik.

In Hamburg waren häufig die Persönlichkeitsrechte mehr wert als Presse- und Kunstfreiheit

Zur Erinnerung: Böhmermann trug 2016 im Neo Magazin Royale ein Gedicht vor, in dem er Erdoğan nicht nur vorwarf, auf Demonstranten einzuprügeln und Minderheiten zu unterdrücken, sondern ihm auch olfaktorische und körperliche Defizite andichtete. Von "Schrumpelklöten" und "Schweinefurz" war die Rede. Erdoğan sah das als Beleidigung. Das Landgericht urteilte, Böhmermann dürfe nur noch sechs der 24 Verse vortragen: die mit Bezug auf echte Taten Erdoğans, das Unterdrücken von Minderheiten etwa. Darauf gingen beide Parteien in Berufung: Erdoğan wollte das ganze Gedicht verboten sehen, Böhmermann das ganze Gedicht vortragen.

Nun also das Oberlandesgericht. Hier sitzt der Vorsitzende Richter Andreas Buske, 63. Schon als Buske noch Richter bei der Pressekammer des Landgerichts war, galt Hamburg als Ort, wo man besonders viel Verständnis für die Empfindlichkeiten von Prominenten hat. Buske war es, der im Jahr 2002 die Behauptung verbot, der damalige Kanzlerkandidat Gerhard Schröder färbe sich die Haare. Und auch als Buske ans OLG Hamburg wechselte, waren in Hamburg häufig die Persönlichkeitsrechte mehr wert als Presse- und Kunstfreiheit. Doch diesmal sagt Buske schon zu Anfang, es sei ja klar, dass es sich bei dem Schmähgedicht um Satire handele - ein Hoffnungsschimmer für Böhmermann. Aber gleich ist es damit wieder vorbei. "Die Kritik am Urteil des Landgerichts hat uns nachdenklich gemacht, aber es kann sein, dass wir die selben Fehler wieder machen", kündigt Buske an.

Dann wieder eine Volte: Aber natürlich sei es "sonnenklar", dass all die abstrusen Vorwürfe im Schmähgedicht nicht auf Erdogan persönlich gemünzt seien. Böhmermanns Anwalt Christian Schertz hakt sofort ein: Dann könnten die Vorwürfe auch keine Schmähung sein. Doch da will sich Richter Buske nicht festlegen. Erdogans Anwalt sagt dann noch, kein normaler Fernsehzuschauer verstehe, dass Böhmermanns Gedicht nicht beleidigend gemeint sei. Sonst sagt er nicht viel vor Gericht, auch nicht das zu Netanjahu. Und Richter Buske lässt nur eines durchblicken: Mit dem Verbot des ganzen Gedichts wird Erdogan nicht durchkommen. Er will am 15. Mai das Urteil sprechen.

Die Zeiten haben sich geändert, seit Böhmermann vor zwei Jahren sein Gedicht vortrug. Der türkische Staatschef lässt nicht mehr nur Minderheiten unterdrücken, sondern bombardiert auch kurdische Städte in Syrien. Er hielt ein Jahr lang den deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel in Geiselhaft, unter seinem Regime werden Journalisten zu lebenslanger Haft verurteilt.

Und auch die Rechtsprechung ist nun weiter. Das liegt auch an der AfD. Deren Vorsitzende Alice Weidel hatte vor einem Jahr erklärt: "Die politische Korrektheit gehört auf den Müllhaufen der Geschichte." Die NDR-Satire-Sendung Extra 3 hat das prompt umgesetzt. "Jawohl, Schluss mit der politischen Korrektheit", sagten sie dort: "Da hat die Nazi-Schlampe doch recht. War das unkorrekt genug?" Alice Weidel fühlte sich beleidigt. Das Landgericht Hamburg aber gab der Satire Recht. Es könnte sein, dass die AfD nun Böhmermann gegen Erdoğan hilft. Verkehrte Welt, verrückter als ein Schmähgedicht.

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