Fall Böhmermann:"Schmähgedicht" bleibt zu großen Teilen verboten

Erdogan gegen den Satiriker Böhmermann

Komplett verbieten oder komplett erlauben - mit weniger wollen sich der türkische Präsident und Jan Böhmermann (r.) nicht zufriedengeben.

(Foto: dpa)
  • Jan Böhmermann darf sein "Schmähgedicht" gegen den türkischen Präsidenten Erdoğan weiterhin nur in Teilen vortragen.
  • Ein Großteil bleibt verboten, urteilte das Hanseatische Oberlandesgericht. Mit der Entscheidung bestätigen die Richter das Urteil der Vorinstanzen.
  • Damit unterliegen sowohl Böhmermann als auch Erdoğan vor Gericht. Beide waren in Berufung gegangen.

Sechs aus 24. Exakt so viele Verse darf Jan Böhmermann aus seinem "Schmähgedicht" über den türkischen Präsidenten noch zitieren. So lautet das Urteil des Landgerichts Hamburg vom Februar 2018.

In den sechs Versen, die der Satiriker noch zitieren darf, geht es um echte Taten Recep Tayyip Erdoğans, das Unterdrücken von Minderheiten etwa. Alles andere, was in Richtung persönliche Beleidigung geht, ist tabu. So das Landgericht.

Auf dieser Linie hat nun auch das Hanseatische Oberlandesgericht entschieden. Das Urteil: Böhmermanns Gedicht bleibt zu großen Teilen verboten. Eine Enttäuschung für beide Seiten. Haben die Richter doch nicht nur Böhmermanns Berufung abgelehnt, sondern auch die Erdoğans, der ein vollständiges Verbot des Gedichts gefordert hatte. Es bleibt dabei, dass Böhmermann weiterhin sechs der 24 Verse vortragen darf. In der mündlichen Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter Andreas Buske: "Satire kann Kunst sein, muss sie aber nicht." Dem Oberlandesgericht zufolge bildeten "weder die Sendung insgesamt noch das Gedicht" ein von der Kunstfreiheit gedecktes einheitliches, untrennbares Werk.

In dem Zivilgerichtsverfahren steht Kunstfreiheit gegen Menschenwürde: Während Böhmermann sein Gedicht von der Kunstfreiheit geschützt sieht und es weiterhin komplett vortragen will, fühlt sich der türkische Präsident davon persönlich beleidigt und will es komplett verbieten lassen. Böhmermanns Rechtsanwalt Christian Schertz hatte bereits vor dem Urteil angekündigt, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Erdoğans Anwalt Mustafa Kaplan teilt per SMS mit: "Den Farid Bangs, Kollegahs und den Böhmermännern muss man deutlich machen, dass Antisemitismus und Menschenverachtung nicht mit Kunstfreiheit gerechtfertigt werden können."

Böhmermann hatte im März 2016 in seiner Show Neo Magazin Royale teils wüste Beschimpfungen gegen Erdoğan vorgetragen und ihm unter anderem Sex mit Tieren unterstellt. Mit dem Auftritt wollte er den Unterschied zwischen erlaubter Satire und in Deutschland verbotener Schmähkritik erklären.

Korrektur: In einer früheren Version des Artikels (Bildunterschrift) haben wir Recep Tayyip Erdoğan als Premier der Türkei bezeichnet. Das ist falsch. Recep Tayyip Erdoğan ist aktuell türkischer Präsident, hatte jedoch von 2003 bis 2014 das Amt des Ministerpräsidenten inne.

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