Streit mit Erdoğan:Böhmermann geht in Berufung

Jan Böhmermann ist Mann des Jahres

"Man kann ein Kunstwerk nicht in Einzelteile sezieren", sagt Böhmermanns Anwalt Christian Schertz.

(Foto: picture alliance / dpa)
  • Jan Böhmermanns Anwalt hat am Freitag Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg zu Böhmermanns Schmähgedicht eingelegt.
  • "Man kann ein Kunstwerk nicht in Einzelteile sezieren", so die Begründung von Christian Schertz. Das Gericht habe außerdem den aktuellen Gesamtkontext nicht berücksichtigt.
  • Das Landgericht Hamburg hatte Böhmermann am 10. Februar verboten, anzügliche Passagen aus seinem Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten Erdoğan zu wiederholen.

Von Annette Ramelsberger

Jan Böhmermann will nicht klein beigeben. Er will den Streit mit dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan bis zum Ende ausfechten, der ihn wegen eines Schmähgedichts verklagt hatte. Der Fernsehsatiriker und fünffache Grimme-Preisträger geht gegen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg vor, das ihm am 10. Februar große Teile seines "Schmähgedichts" verboten hatte. Böhmermann hatte in seiner Sendung Neo Magazin Royale vor einem Jahr satirisch erklärt, wie man Erdoğan kritisieren darf und wie nicht.

Böhmermanns Anwalt Christian Schertz hat am Freitag Berufung gegen die Entscheidung eingelegt. "Herr Böhmermann wird die durch das Urteil erfolgte Einschränkung seiner Grundrechte nicht akzeptieren", sagte Schertz der Süddeutschen Zeitung. "Man kann ein Kunstwerk nicht in Einzelteile sezieren." Das Kunstwerk enthielt allerdings Verse, die sich auf "Klöten", "Kinderpornos schauen" und "Schweinefurz" reimten, und die auch von vielen Fans Böhmermanns als unter seinem Niveau empfunden wurden. Das Landgericht Hamburg hatte ihm verboten, diese anzüglichen Passagen zu wiederholen. Von 24 Versen darf Böhmermann nur noch sechs vortragen - es sind diejenigen, die sich politisch mit Erdoğan auseinandersetzen, etwa dem Schlagen von demonstrierenden Frauen. Das Gericht hatte einen Bezug zu einer Demonstration von Türkinnen gesehen, die von Erdoğans Polizei niedergeknüppelt worden waren.

Passagen, in denen Böhmermann den türkischen Präsidenten mit abstrusen sexuellen Vorwürfen überzog und ihn sogar in eine Reihe mit den österreichischen Kinderschändern Fritzl und Priklopil stellte, verbot das Gericht. Tenor: Auch ein Politiker, der selbst die Rechte anderer beschneidet, habe ein Persönlichkeitsrecht und dürfe nicht unter der Gürtellinie beleidigt werden.

Schertz erklärte, die Entscheidung des Gerichts sei "offensichtlich fehlerhaft, ja absurd". Das Gericht habe den aktuellen Gesamtkontext nicht berücksichtigt. Erdoğan schränke die Grundrechte in der Türkei systematisch ein und lasse Kritiker und Journalisten mit abenteuerlichen Begründungen ins Gefängnis sperren und betrachte sich selbst - zumindest in seinem eigenen Land - als über dem Recht stehend. "Das übersteigerte Ehrempfinden des türkischen Staatspräsidenten und sein widersprüchliches Verhältnis zur Meinungs-, Kunst- und Pressefreiheit dürfen ebenso wenig zum Maßstab des deutschen Rechtsstaates werden, wie der persönliche Humorgeschmack einzelner oder die Sachzwänge und strategischen Erwägungen politischer Akteure in Deutschland", sagte Schertz.

Die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Hamburg wird vermutlich erst in einigen Monaten stattfinden. Die zuständige Kammer gilt als chronisch überlastet. Bis dahin ist es Böhmermann verboten, bei Androhung einer Ordnungsstrafe von bis zu 250 000 Euro, das "Schmähgedicht" vorzutragen.

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