Eurovision Song Contest:Ukrainischer Geheimdienst verbietet russischer ESC-Kandidatin die Einreise

Die russische ESC-Teilnehmerin Julia Samoilowa darf nicht in Kiew auftreten. (Foto: N/A)
  • Der ukrainische Geheimdienst hat der russischen ESC-Teilnehmerin Julia Samoilowa die Einreise verboten.
  • Grund ist ein Auftritt der Sängerin auf der von Russland annektierten Halbinsel Krim.

Der Eurovision Song Contest in Kiew wird in diesem Jahr wohl ohne russische Beteiligung stattfinden. Denn die Ukraine hat der russischen ESC-Teilnehmerin Julia Samoilowa die Einreise verboten. Die Sängerin dürfe für drei Jahre nicht ins Land einreisen, sagte eine Sprecherin des ukrainischen Geheimdienstes.

Grund ist eine aus ukrainischer Sicht illegale Reise der Sängerin auf die Halbinsel Krim, die 2014 von Russland annektiert worden war. Samoilowa hatte dort im Jahr 2015 ein Konzert gegeben. Kiew wertet Reisen auf die Halbinsel als Grenzverletzung, wenn sie ohne Zustimmung der ukrainischen Behörden geschehen. Sie werden mit einer mehrjährigen Einreisesperre geahndet.

Als die 27-jährige Sängerin Mitte März zur russischen ESC-Teilnehmerin bestimmt worden war, brachte das die Ukrainer in eine Zwickmühle: Entweder sie verweigern einer jungen Rollstuhlfahrerin die Teilnahme am ESC - oder sie weichen vom eisernen Prinzip ab, dass Kiew das Hoheitsrecht über die Krim besitzt. Der ukrainische Geheimdienst hat sich für Ersteres entschieden. Russland kritisierte das Einreiseverbot für seine Kandidatin als "ungeheuerlich". Es handele sich um einen "weiteren zynischen und unmenschlichen Akt", sagte Vize-Außenminister Grigori Karasin.

Das diesjährige ESC-Finale findet am 13. Mai in der ukrainischen Hauptstadt statt.

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Julia Samoilowa soll in Kiew singen - wenn die ukrainischen Behörden kein Einreiseverbot verhängen. Für den Auftritt müssten sie mit einem ehernen Prinzip im Konflikt mit Russland brechen.

Von Julian Hans

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