Erfolg für Gabriele Pauli gegen Bild.de:Post an Wagner

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Gabriele Pauli: Ihre Fotos in der Park Avenue aus dem Jahr 2007 beschäftigen sie noch immer. (Foto: dpa)

Dieser Streit ging bis vor das höchste deutsche Gericht, die Ausdauer hat sich für Gabriele Pauli gelohnt: Das Bundesverfassungsgericht bestätigt sie nun bei ihrer Klage, mit der sie sich gegen die Bezeichnung "durchgeknallte Frau" gewehrt hatte.

Die frühere Landrätin Gabriele Pauli hat vor dem Bundesverfassungsgericht einen Erfolg gegen die Bild-Zeitung erzielt. Das Blatt hatte sie auf seinem Online-Portal in einem Kommentar als "durchgeknallte Frau" bezeichnet. Dies, so urteilte das Gericht, könne unter bestimmten Umständen eine ehrverletzende Äußerung darstellen, die nicht mehr vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist. Der entsprechende Text Wagners sei "bewusst geschrieben und als Verletzung gewollt" gewesen, heißt es in der Entscheidung.

Ausgangspunkt von Paulis Klage war ein Kommentar von Franz-Josef Wagner gewesen, dem früheren Chefredakteur der Onlineausgabe der Bild-Zeitung. Wagner hatte in dem Meinungsbeitrag im März 2007 Bezug auf Fotos von Pauli genommen, die kurz zuvor in dem inzwischen eingestellten Personality-Magazin Park Avenue erschienen waren.

Pauli ist auf den Bildern in aufreizenden Posen und mit Latex-Handschuhen zu sehen. In dem Kommentar bezeichnete Wagner die Bilder als "klassische Pornografie" und holte noch weiter aus: "Kein Mann liebt eine Frau in einem Porno-Film." Er fügte hinzu: "Ich sage es Ihnen: Sie sind die frustrierteste Frau, die ich kenne. Ihre Hormone sind dermaßen durcheinander, dass Sie nicht mehr wissen, wer was ist. Liebe, Sehnsucht, Orgasmus, Feminismus, Vernunft. Sie sind eine durchgeknallte Frau, aber schieben Sie Ihren Zustand nicht auf uns Männer."

Pauli sah sich durch die Äußerungen Wagners in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt und klagte auf die Unterlassung verschiedener Einzeläußerungen, unter anderen die Bezeichnung als "durchgeknallte Frau", sowie auf eine angemessene Geldentschädigung.

Oberlandesgericht gab Springer recht

Im Mai 2012 hatte das Landgericht Traunstein in erster Instanz der Unterlassungsklage von Pauli gegen den Axel-Springer-Verlag stattgegeben, der Bild.de herausgibt. Doch der Verlag legte Berufung ein und bekam im Oktober 2012 vor dem Oberlandesgericht München recht. Das Bundesverfassungsgericht hob die Entscheidung des Oberlandesgerichtes nun auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht zurück.

Pauli war 2006 bundesweit bekannt geworden, als sie als CSU-Landrätin in Fürth offen den damaligen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU) kritisiert hatte. Später wechselte sie zu den Freien Wählern, verließ dann 2009 auch diese Partei und saß bis zum vergangenen Jahr als partei- und fraktionslose Abgeordnete im Bayerischen Landtag.

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