Bilanz des Deutschen Presserates:Viel Ärger um die Papstwahl

Die Hostie der katholischen Kirche als "Pille danach" zu bezeichnen ist nicht so schlimm, wie der Titel "Junta-Kumpel löst Hitlerjunge ab", urteilt der Presserat. Besonders viele Rügen erteilte das Gremium 2013 wegen der Berichterstattung zur Papstwahl, wie es auf seiner Jahrespressekonferenz mitteilte.

Wütende Leser haben die Möglichkeit, ihrem Ärger beim Deutschen Presserat Luft zu machen. Auf Grundlage des Pressekodex entscheidet das Gremium der Print-Selbstkontrolle, ob eine Leserbeschwerde begründet ist und spricht gegebenenfalls Missbilligungen oder Rügen aus. Am Mittwoch hat der Presserat in Berlin seine Jahrespressekonferenz abgehalten und einen Überblick über Beschwerden und Rügen aus dem Jahr 2013 gegeben.

Wer die Hostie in der katholischen Kirche als "Pille danach" bezeichnet, muss eine Rüge des Deutschen Presserats aber offenbar nicht fürchten. Zwar richteten sich 17 Beschwerden im vergangenen Jahr gegen die Titanic-Postkarte. Doch das Selbstkontrollorgan der Printmedien sah den Beitrag durch die Presse- und Satirefreiheit gedeckt - und nicht als Beleidigung religiöser Gefühle.

Begründet war in den Augen des Presserats dagegen der Ärger der 49 Leser, die 2013 Beschwerde gegen einen Kommentar der taz zur Wahl des neuen Papstes einreichten. Der trug den Titel "Junta-Kumpel löst Hitlerjunge ab" und erhitzte besonders viele Gemüter, wie die Selbstkontrolle der Printmedien am Mittwoch mitteilte. Die taz kassierte dafür dann auch eine Rüge.

Als unbegründet erwiesen sich dagegen der Sammelprotest gegen einen Bericht des Stern über die "Tricks der Optiker" und die Beschwerde gegen die Bild-Schlagzeile zu Beate Zschäpe zu einem Auftritt im NSU-Prozess: "Der Teufel hat sich schick gemacht." Auch die Schlagzeile über den "Protz-Bischof von Limburg" bewegte sich im Rahmen der Pressefreiheit.

Mehr Online als Print

Insgesamt wandten sich im vergangenen Jahr 1347 Leser an den Rat, 2012 waren es noch 1500. Allerdings wurden davon 2013 nur 465 Beschwerden zugelassen und in den Ausschüssen behandelt. In 28 Fällen wurden öffentliche Rügen sowie 51 Missbilligungen gegen Medien ausgesprochen.

Zu den häufigsten Verstößen der Medien gehörten neben Recherchefehlern die Verletzung des Persönlichkeitsrechts und Diskriminierung, wie Presserats-Sprecherin Ursula Ernst zur Jahresbilanz 2013 sagte. Mittlerweile beziehen sich die meisten Beschwerden (59 Prozent) auf die Online-Texte der Zeitungen und Zeitschriften. Nur 36 Prozent betrafen gedruckte Berichte.

Eine interessante Beratung für das Jahr 2014 steht beim Presserat bereits in wenigen Wochen an. Dann will das Gremium über die Fotos der Regionalzeitung Die Harke aus der Wohnung des SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy beraten. Wie der Presserat mitteilte, geht es um den Vorwurf der Verletzung von Persönlichkeitsrechten sowie über die Frage, ob sich das Blatt über die Unschuldsvermutung hinweggesetzt hat.

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