Schon GEZahlt? Datenschützer kritisieren die neuen Regeln und Befugnisse der Landesmedienanstalten bei der Eintreibung der Rundfunkgebühren und fordern bereits eine Reform - dabei haben die Länderparlamente noch gar nicht zugestimmt.
Zum 1. Januar 2013 soll alles anders werden in der Gebührenlandschaft des deutschen Rundfunks. Nicht mehr pro Person, sondern pro Wohnung fordert die GEZ dann Geld - so sieht es der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag der Länder vor.
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Überwachungskamera bei der GEZ in Köln: Datenschützer kritisieren zukünftige Befugnisse der Landesmedienanstalten. (© dpa)
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Doch inzwischen regt sich verstärkt Widerstand gegen die teils sehr pauschalen neuen Regeln. Das Nachrichtenportal derwesten.de berichtet von Bedenken diverser Datenschützer. Sie monieren, dass die Landesmedienanstalten in Zukunft heimlich personenbezogene Daten erheben dürften - auch bei nicht-öffentlichen Stellen wie Arbeitgebern, Inkassounternehmen und Versicherungen.
Darüber hinaus sind künftig Wohnungseigentümer verpflichtet, auf Nachfrage Auskunft über ihre Mieter zu geben. Außerdem müssen Beitragszahler bei einer Abmeldung, beispielsweise einem Umzug, Gründe offenlegen. Zwar steht die Verabschiedung des Staatsvertrags durch die Landesparlamente noch aus, ein Scheitern dort gilt jedoch als unwahrscheinlich, so dass Datenschützer bereits eine erneute Reform fordern.
Bis dahin wäre ihnen zufolge denkbar, dass die GEZ ihre neuen, pauschalen Befugnisse einfach nicht ausschöpft.
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(SZ vom 13.08.2011/js/pak)
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Wer kennt diesen Spruch nicht? Doch es ist jetzt noch viel schlimmer: Vermieter werden per Gesetz dazu gezwungen, ihre Mieter zu denunzieren!
Und woher soll wohl ein Vermieter wissen, oh sich der Mieter bei der GEZ angemeldet hat?
Man sollte diese GEZ in "Vereinigte GeStaPo und StaSi" umbenennen!
Was geht die GEZ die Gründe für einen Umzug an? Das hat die gar nicht zu interessieren! Das ist Schnüffelei schlimmster Art!
Und wenn jemand ins Ausland zieht, sich eine Satellitenschüssel kauft und deutsches Fernsehen sieht, muss der jetzt auch zahlen?
Dieses "Gesetz" ist in Teilen ungesetzlich und kann von Vermietern und Menschen, die umziehen, nicht befolgt werden!
Hat denn niemand in der Redaktion mal in den maßgeblichen 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag geschaut?! Dort ist im Zusammenhang mit der o.a. Problematik definitiv von den LandesRUNDFUNKanstalten die Rede! Ein kleines bisschen Recherche muss schon sein...
Kritisiert wird, "dass die Landesmedienanstalten in Zukunft heimlich personenbezogene Daten erheben dürften - auch bei nicht-öffentlichen Stellen (...)"
damit wird gleich gegen mehrere grundlegende Prinzipien des Datenschutzes verstoßen: Daten sind da zu erheben, wo sie anfallen (beim Gebührenschuldner); falls das nicht reicht, sind sie vorrangig und zuerst bei öffentlichen Stellen zu erheben (und nicht z.B. bei Adressenhändlern). Außerdem ist dem Betroffenen stets mitzuteilen, woher die über ihn gespeicherten (und möglicherweise fehlerhaften oder unvollständigen) Daten stammen.
Sie sprechen hier von den Landesmedienanstalten. Sind Sie wirklich sicher, dass das nicht die LandesRUNDFUNKanstalten sein müssten? Mag sein, dass diese Begriffe fast gleich klingen. Sie bezeichnen jedoch grundverschiedene Institutionen.