Mediengeschäft von Kachelmanns Ex-Geliebten:Unmut eines Richters

Im Kachelmann-Prozess sagen gleich mehrere Ex-Geliebte des Moderators aus. Doch die Frauen äußern sich nicht nur vor Gericht - sondern auch in diversen Klatschpostillen. Kein geschickter Schachzug: In den Augen des Richters, so ließ dieser nun erkennen, könnte sie das unglaubwürdig machen.

Wolfgang Janisch

Immer wieder war Johann Schwenn, dem Verteidiger Jörg Kachelmanns, vorgeworfen worden, er sei auf Krawall gebürstet - auch wegen seiner Angriffe auf jene Medien, denen Ex-Geliebte ihre Erlebnisse mit dem wegen Vergewaltigung angeklagten Wettermoderator erzählt haben. An diesem Dienstag hat das Landgericht Mannheim die bezahlten Presseauftritte der Frauen erstmals öffentlich kritisiert: Richter Joachim Bock sprach der Nachrichtenagentur dapd zufolge von einer "Respektlosigkeit gegenüber dem Gericht". Es sei der Rolle eines Zeugen "nicht angemessen", sich zuerst in der Presse zu äußern.

Jörg Kachelmann

Streit um das Interview einer Zeugin im Prozess gegen Kachelmann.

(Foto: dpa)

Vergangene Woche war bekannt geworden, dass eine frühere Geliebte des Angeklagten vom Burda-Verlag 50000 Euro für eine Titelgeschichte in der Bunten erhalten hatte. Das Interview unter der Überschrift "Jetzt spricht die Ex-Freundin" war im April 2010 erschienen, also wenige Wochen vor der Anklageerhebung durch die Mannheimer Staatsanwaltschaft - und damit lange vor ihrem ersten Zeugenauftritt im Mannheimer Prozess im vergangenen Oktober. Am Dienstag wurde ihre Vernehmung fortgesetzt.

Mit seiner Kritik hat der Richter zu erkennen gegeben, dass das Gericht in den Interviews - zwei weitere Zeuginnen hatten sich ebenfalls gegen Geld in den Medien geäußert - womöglich ein Problem sieht. Denn die Aussagen könnten durch ihre kommerzielle Erstverwertung beeinflusst sein; dass sich Geschichten in den Boulevardmedien umso besser verkaufen, je spektakulärer sie sind, gehört zum Allgemeinwissen. Zwar hatte der Burda-Verlag laut dapd mitgeteilt, das Gespräch mit der Frau enthalte keine Aussagen, die Kachelmann juristisch belasteten. Zudem hatte Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge darauf hingewiesen, die Staatsanwaltschaft habe die Zeuginnen befragt, bevor sie mit Journalisten gesprochen hätten. Dennoch könnten die medialen Begleitumstände ihrer Glaubwürdigkeit abträglich sein; das Gericht wird dies bei der Würdigung der Beweise berücksichtigen müssen.

Ein weiteres Problem: Bei der ersten Aussage der Frau hatte das Landgericht die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Was schon damals in einem gewissen Widerspruch zu ihrer öffentlichen Selbstentblößung ("Er hat mein Leben zerstört") stand. Schwenn nahm das Bekanntwerden des Interview-Honorars nun zum Anlass, die Zulassung der Öffentlichkeit zu beantragen; die Frau habe ihr Recht auf Persönlichkeitsschutz verwirkt. Am Ende verständigte man sich auf einen Kompromiss: Die Ex-Geliebte solle Fragen der Verteidigung zu ihrer "Medienstrategie" öffentlich beantworten, ansonsten bleiben die Türen verschlossen.

Keine Klarheit gab es zu einer Frage, die ebenfalls ein Glaubwürdigkeitsproblem aufwerfen könnte: ob Kachelmann - der neuerdings einen Ring am Finger trägt - mit einer weiteren Zeugin verheiratet ist. Laut Bild-Zeitung soll er eine 25-jährige Studentin geheiratet haben - jene Frau, die bei seiner Verhaftung im Flughafen Frankfurt im März 2010 dabei war. Verteidiger Schwenn sagte dazu am Dienstag nichts.

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