Bundestag schafft Paragraf 103 ab:Adieu, Majestätsbeleidigung

ZDF-Magazin 'Neo Magazin Royale' -  Jan Böhmermann

Jan Böhmermanns "Schmähgedicht" führte zur Streichung von Paragraf 103 aus dem Strafgesetzbuch.

(Foto: dpa)

Eine Strafverfolgung aufgrund des "Schah-Paragrafen" 103 ist in Deutschland passé - dank Jan Böhmermann.

Von Carolin Gasteiger

Juristisch ist der Streit zwischen Jan Böhmermann und dem türkischen Präsidenten Erdoğan noch nicht abgeschlossen. Auf die deutsche Gesetzgebung hat das "Schmähgedicht" des Satirikers konkrete Auswirkungen: Der Bundestag hat den umstrittenen Paragraf 103 endgültig aus dem Strafgesetzbuch gestrichen.

Allein der Name sagt schon, es muss etwas Altes, Überholtes sein. Tatsächlich stammt der "Majestätsbeleidigungsparagraf" aus dem Jahr 1871 und damit aus Zeiten des Kaiserreichs. Zunächst galt das Verbot nur für die Beleidigung von Königen, erst nach dem Zweiten Weltkrieg wurde es auf Staatsoberhäupter ausgeweitet. Offiziell lautet das Delikt, das dem Paragrafen zugrundeliegt: "Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staten". Wer auch immer einen ausländischen Präsidenten, Diplomaten oder Regierungsvertreter beleidigte, dem drohten bis zu drei Jahre Haft. Um eine Strafverfolgung aufzunehmen, musste die Bundesregierung jedoch jeweils ihre Ermächtigung erteilen.

Besonders häufig fühlte sich der persische Schah Mohammad Reza Pahlavi in den Sechzigerjahren beleidigt und berief sich auf Paragraf 103 - der Grund, warum er bald nur noch "Schah-Paragraf" genannt wurde. 1964 etwa ging dem Schah eine karikierende Fotomontage im Kölner Stadtanzeiger zu weit; die Verantwortlichen mussten Bußgeld zahlen. 1967 wurde der Student Mohammad-Reza Alaam vorgeladen. Er hatte als Mitglied der Konföderation iranischer Studenten im Ausland mehrere Demonstrationen gegen den Besuch des Schahs in München und Berlin organisiert. Die Ermittlungen gegen Alaam wurden später eingestellt.

Was in den Sechzigerjahren bereits überholt erschien, war 2016 erst recht antiquiert, als der juristische Streit zwischen dem Satiriker Böhmermann und dem türkischen Präsidenten ausbrach. Suggeriert der Paragraf doch eine Obrigkeitshörigkeit, die in einer demokratischen Gesellschaft nicht mehr gegeben ist.

Hätte Jan Böhmermann in seinem umstrittenen Gedicht nun nicht ausgerechnet auf Recep Tayyip Erdoğan gezielt, der Paragraf bestünde vermutlich trotzdem noch. Aber als der türkische Präsident Strafanzeige wegen Beleidigung eines Staatsoberhaupts stellte, rief das eine Debatte über den angestaubten Paragrafen hervor. SPD-Fraktionsvorsitzender Thomas Oppermann kommentierte etwa: "Strafverfolgung von Satire wg 'Majestätsbeleidigung' passt nicht in moderne Demokratie." Die Bundesregierung sah sich jedoch in einer schwierigen Lage. Hätte sie nicht ihre Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt, hätte das womöglich diplomatische Spannungen verursacht. Andererseits sahen viele ein Ja zur Strafverfolgung als Kotau vor Erdoğan. Also sprach Merkel ihre Ermächtigung aus, erklärte jedoch gleichzeitig, Paragraf 103 sei "für die Zukunft entbehrlich" und solle bis 2018 abgeschafft werden. Die Staatsanwaltschaft Mainz wies diese Vorwürfe jedoch zurück und stellte die Ermittlungen ein. Was blieb, war die politische Debatte um den "Schah-Paragrafen" - und letztlich seine Abschaffung.

Zumindest hat Böhmermanns "Schmähgedicht" also dazu geführt, das Strafgesetzbuch um diesen unnötigen Ballast zu erleichtern. Beleidigungen von ausländischen Staatsoberhäuptern, Diplomaten oder Regierungsvertretern werden künftig wie die von Bürgern behandelt, nach Paragraf 185 Strafgesetzbuch, der eine Höchststrafe von einem Jahr Gefängnis vorsieht. Nur der Bundespräsident genießt besonderen juristischen Schutz vor Spott und Beleidigung.

Böhmermann hat also indirekt dazu beigetragen, das Strafgesetzbuch zu verschlanken. Helfen wird ihm das nicht. Der 36-Jährige strebt indes Berufung gegen das Hamburger Landgericht an, das ihm einzelne Passagen des "Schmähgedichts" untersagt hatte. Letztendlich geht es Böhmermanns Anwalt Christian Schertz zufolge um Satirefreiheit. Um die Beleidigung eines Staatsoberhaupts muss sich Böhmermann nicht mehr sorgen. Diese Zeiten sind passé.

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