BGH: "Bunte" gewinnt gegen Monaco:Charlotte darf man zeigen

"Bunte" hat über die Tochter der monegassischen Prinzessin Caroline berichtet. Das war rechtens, sagt nun der Bundesgerichtshof.

Christina Maria Berr

Patricia Riekel darf sich freuen. Denn die Chefin des Promi-Magazins Bunte bekommt am heutigen Mittwoch Bestätigung für die Arbeit in ihrem Haus. Denn der Bundesgerichtshof hat sich mit seiner jüngsten Entscheidung im Streit zwischen dem monegassischen Königshaus und der Münchner Illustrierten auf die Seite der Medien gestellt.

Wenn Charlotte auf den Rosenball geht, darf "Bunte" das berichten. (Foto: AFP)

In dem Urteil, das bereits am 26. Oktober gefällt, aber erst jetzt veröffentlicht wurde, haben die Richter in letzter Instanz der Publikation aus dem Burda Verlag erlaubt, über Charlotte zu schreiben. Damit ist ein seit 2007 währende Auseinandersetzung zwischen dem durchaus streitwütigen Fürstentum und der Illustrierten mit einer eigenen "Adel"-Rubrik beendet.

Anlass war eine ausführliche Berichterstattung über den Sprössling unter dem Titel "Die Party Prinzessin". Die Tochter der monegassischen Prinzessin Caroline wurde auf dem Rosenball in Monaco beschrieben und auf Fotos gezeigt. Das ging dem dortigen Köngishaus offenbar zu weit.

Doch das Gericht entschied anders und begründete: Der Rosenball stoße "auf großes Interesse jedenfalls eines Teil des Publikums" und sei auf Außenwirkung angelegt. Oder salopp gesprochen: Wer an einer derartigen Veranstaltung teilnehme, müsse eben auch damit rechnen, den eigenen Auftritt dort in der Berichterstattung wieder zu finden. Außerdem würde die Tochter von Caroline ohnehin durchweg positiv dargestellt.

Bereits in einem anderen presserechtlichen Streit mit dem klagefreudigen Blaublütern vom Mittelmeer hatte der Bundesgerichtshof erklärt, man könne nicht einerseits an medienwirksamen Ereignissen teilnehmen, anderseits die mediale Berichterstattung darüber verbieten lassen.

Und was wäre Bunte ohne all die royalen Bilder und Geschichten?

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