Entscheidungen des Presserats:Klischee klaut Auto

Autodiebstähle

Autodiebstahl und Polen: In den Köpfen vieler Menschen gehören die beiden Begriffe zusammen. Ein deutscher und ein polnischer Polizist kontrollieren ein Fahrzeug.

(Foto: dpa)

Wann ist die Nennung der Nationalität problematisch, wann angemessen? Beispiele für Entscheidungen des Presserats.

Von Heribert Prantl

Missbilligung: Eine Regionalzeitung veröffentlichte 2013 einen Beitrag über einen Autodiebstahl. Überschrift: "Betrunkener Pole klaut Auto von Tankstelle in Erfurt". Im nachfolgenden Text wird die Nationalität des Mannes mehrmals erwähnt. Votum des Presserats: "Ein begründbarer Sachbezug, wie ihn Richtlinie 12.1. fordert, existiert bei der Berichterstattung über die Straftat nicht." Es habe keine Rechtfertigung gegeben, die Nationalität überhaupt zu nennen. Die mehrfache Nennung der Nationalität - einmal in der Überschrift, dreimal im Text - verstärke die diskriminierende Wirkung noch. Ergebnis: Eine "Missbilligung" wurde ausgesprochen.

Hinweis: Eine Lokalzeitung meldet, eine Asylbewerberin habe sich in einem Bekleidungsgeschäft eine Jacke übergezogen und sei davongelaufen. Votum des Presserats: "Bei derartigen Diebstählen handelt es sich um Massendelikte, die sich kriminalistisch weder einer Ethnie noch einer sonstigen Minderheit zuordnen lassen." Und: "Liegt ein Sachzusammenhang vor, die die Erwähnung der Zugehörigkeit der Diebin zur Gruppe der Asylbewerber begründen könnte, so geht er jedenfalls nicht aus dem beanstandeten Artikel hervor". Ergebnis: Die Zeitung erhielt 2015 einen "Hinweis", die mildeste Form der Rüge.

Abgelehnt: Ein Online-Artikel berichtet unter der Überschrift "Mord in Neuss" über die Tötung einer Mitarbeiterin der Arbeitsagentur durch einen offenbar verwirrten Mann, der nach einem missverstandenen Fernsehbeitrag über Datenhandel Angst davor hatte, dass seine Daten verkauft werden. Die Frau starb, hieß es in dem Text, "durch die Messerstriche eines 52-jährigen Marokkaners". Und: "Seine Aussage macht er mit Hilfe eines Dolmetschers, trotz der elf Jahre, die er in Neuss lebt". Ein Beschwerdeführer (der Presserat wird nie von sich aus tätig, sondern nur auf Beschwerde hin) monierte, der Satz schüre das Vorurteil, Migranten seien nicht an Integration interessiert. Der Presserat war anderer Ansicht: "Es handelt sich um ein spektakuläres Verbrechen. Die Nennung der Nationalität ist nicht automatisch diskriminierend. Der mutmaßliche Täter hat offenbar aus Angst vor Datenmissbrauch gehandelt. Es ist dabei nicht unwahrscheinlich, dass Kommunikationsprobleme zur Entstehung dieser Angst beigetragen haben. Insofern sei ein Sachbezug für die Nennung der Nationalität gegeben." Die Beschwerde wurde abgelehnt.

Missbilligung: Eine Lokalzeitung berichtete unter dem Titel "Schülerin in der Lehrertoilette missbraucht" über einen Haftbefehl gegen einen 20-jährigen "irakischen Asylanten". Der Mann hatte vor der Realschule in Dillingen eine 12-Jährige angesprochen und gebeten, ihn in den 2. Stock zu begleiten. Dort zog er sie in die Lehrertoilette, küsste sie auf den Mund und fasste sie an die Brust. Der Mann wurde später im Asylbewerberheim festgenommen. Der Presserat meinte: "Eine Tat wie diese passiert leider immer wieder und wird nicht in erster Linie von Ausländern oder Asylbewerbern begangen . . . ein begründeter Sachbezug zwischen einem Iraker und einem Missbrauch" liege nicht vor, ein überwiegendes Informationsinteresse bestehe nicht. Ergebnis: Eine "Missbilligung" wurde ausgesprochen. Das Votum stammt aus dem Jahr 2007. Man kann davon ausgehen, dass es heute anders ausfiele. Die Beschwerde würde mittlerweile wohl als unbegründet zurückgewiesen werden. Lutz Tillmanns vom Presserat meint dazu, dass der Pressekodex "im Lichte der Zeiten und der gesellschaftlichen Diskussionen" zu sehen sei.

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