In der Tagesschau habe der Fall im jetzigen Stadium "nix verloren"
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In seinem Blog legte der ARD-aktuell-Chefredakteur Kai Gniffke breit dar, warum das Erste am Montag, "einem prallen Nachrichtentag mit vielen wichtigen Themen", auf die Causa Kachelmann verzichtete. "Wir waren uns wohl bewusst, dass man uns morgen vorwerfen wird, dass wir die Nachricht von der Verhaftung des Wetteransagers unterdrückt hätten. Trotzdem haben wir uns gegen eine Meldung in dieser Sache entschieden", führt Gniffke aus.
Man habe den Fall mit anderen Fernsehschaffenden durchgespielt, mit Moderatoren, Schauspielern und Showstars von ZDF, RTL oder Sat 1 - in keinem vergleichbaren Fall hätte man eine Meldung in Erwägung gezogen. "Warum dann also bei Kachelmann?", fragt sich der Chefredakteur. "Weil er ein ARD-Gesicht ist? Nur damit uns ja keiner Parteilichkeit vorwirft?"
Er finde es absolut legitim, dass die ARD in Brisant zu diesem Thema einen Bericht gemacht hat, aber diese "Promi-Krimi-Vorwurf-Mixtur" habe in einer Tagesschau im jetzigen Stadium "nix verloren". Außerdem gelte die Unschuldsvermutung. Und wenn sich die Unschuld herausstellen sollte, "dann machen wir eine saubere Meldung, dass der ganze Medienzauber halt nur ein klitzekleiner Irrtum war", so Gniffke: "Dabei kann nach der heutigen Berichterstattung der Wetterkundler doch jetzt schon einpacken."
"Gesellschaftliche Prangerwirkung"
Was das bedeutet, darüber kann gerätselt werden. Wird der findige Wetterunternehmer Kachelmann nicht mehr in der ARD zu sehen sein? Wie wird das Publikum über die Sache und den Fall denken?
Im April 2009 hatte die Verhaftung der Popsängerin Nadja Benaissa von der Gruppe No Angels für Schlagzeilen gesorgt. Später bekannte sie sich offen zur Aids-Erkrankung, die in dem Fall eine Rolle gespielt hatte. Ihr Anwalt Felix Damm kritisiert nun die Berichterstattung über die Vergewaltigungsvorwürfe gegen Kachelmann.
Der Fall sei mit dem seiner Mandantin vergleichbar, weil beiden "ein nachhaltig zersetzender Vorwurf gemacht wird, dem eine enorme gesellschaftliche Prangerwirkung zukommt", so der Jurist in der Frankfurter Rundschau.
Die Medienberichte "über angeblich verübte Straftaten beeinträchtigen den Beschuldigten stets ausgesprochen erheblich in seinem Persönlichkeitsrecht", findet Damm. Es seien Nachteile im persönlichen Umfeld und im Beruf zu erwarten. Die Medien sollten sich bei der Nennung von Namen bei Ermittlungsverfahren "der Tragweite ihres Tuns bewusst sein", fordert der Anwalt.
Je größer die Nähe des strafrechtlichen Vorwurfs zu den Umständen und Gründen der Prominenz stehe, desto eher sei die Namensnennung möglich. "Über einen hochrangigen Vertreter aus der Wirtschaft dürfte sicherlich wegen eines Ermittlungsverfahrens wegen Insiderhandels berichtet werden. Ob der gleiche Vertreter die Berichterstattung wegen des Verdachts der Vergewaltigung hinzunehmen haben würde, ist nicht so sicher", sagte Damm.
Im Fall Kachelmann hat eine Frau Strafanzeige erstattet - und das Amtsgericht Mannheim Haftbefehl erlassen, als sich der Tatverdacht erhärtet habe. Darüber wird berichtet werden müssen. Aber auch, wenn sich das Ganze als riesiger Justizskandal erweisen sollte.
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(sueddeutsche.de/rs)
Partyzone Flußufer
"Persönlich glaube ich ... schuldig ..."
Für Ihren "Glauben" gibt es mangels Fakten leider keine Grundlage und er dürfte daher hier auch für niemanden von Interesse sein. Bevor Sie also von "Strafe" reden und hier Vorurteile in die Welt setzen, sollten Sie vielleicht erst mit Jesus oder Ihrem Beichtvater Rücksprache halten oder besser: Schweigen und die Ergebnisse des Gerichtsverfahrens abwarten. Danach können Sie ja immer noch darüber spekulieren, welche "Härte" für wen angemessen sei.
Sollte sich die Vorwürfe gegen Kachelmann bestätigen gehört er mit voller Härte bestraft, kein Pardon auch wenn er Kachelmann heisst. Persönlich glaube ich, dass Kachelmann schuldig ist
nur mal angenommen, es ginge hier nicht um Kachelmann, sondern um jemand anderen.
Dann ginge mich das Ganze doch überhaupt nichts an, oder?
Kann es nicht sein, dass mich Kachelmann auch nichts angeht?
Oder Sie, liebe Mitforisten?
Im Artikel steht zwar: "Wie im Ersten ist auch im MDR nicht wegen des Verdachts der Vergewaltigung berichtet worden." Dieser Satz ist aber eine Zeitungsente, in der ARD ist in der Sendung "Brisant" über die U-Haft von Kachelmann berichtet worden - und in diese Kategorie des Boulevard gehört das auch hin und nicht in die Tagesschau.
Der Umgang der ARD mit den Informationen über Kachelmann ist beispielhaft. Gerade Personen, die im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen, haben einen Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte. Man würde sich freilich wünschen, dass die ARD nicht nur dort so verfährt, wo Geschäftsbeziehungen zu den Betroffenen bestehen.
Paging