Afghanistan:Niedringhaus' Mörder soll sterben

Der Mann, der am 4. April in Afghanistan die tödlichen Schüsse auf die deutsche Fotografin Anja Niedringhaus abfeuerte, ist zum Tode verurteilt worden. Er war Polizist.

  • Der Polizist, der Anfang April die deutsche Fotoreportin Anja Niedringhaus tötete, ist in Afghanistan zum Tode verurteilt worden.
  • Kurz vor den Wahlen am 5. April feuerte er mehrere Schüsse auf den Wagenkonvoi mehrerer Reporterinnen ab.
  • Der Mann hat 15 Tage Zeit, um gegen das Urteil Revision einzulegen.

Anklage wegen Mordes und Amtsmissbrauchs

Weil er im April die tödlichen Schüsse auf die deutsche Fotografin Anja Niedringhaus abgefeuert haben soll, ist ein afghanischer Polizist nun in erster Instanz zum Tode verurteilt worden. Nach offiziellen Angaben befand das Gericht in Kabul den Polizeioffizier Naqibullah des Mordes und des Amtsmissbrauchs für schuldig.

Die 48-jährige Fotoreporterin, die über die Präsidentschaftswahlen in Afghanistan berichten wollte, ist am 4. April in der Unruheprovinz Chost getötet wurden. Die Schüsse, die der Polizist auf den Wagenkonvoi von mehreren Reporterinnen abfeuerte, trafen die Deutsche tödlich. Eine weitere Journalistin aus Kanada, Kathy Gannon, wurde schwer verletzt.

Sie waren bereits seit mehreren Jahren als Reporterinnen und Kriegsberichterstatterinnen in Afghanistan unterwegs. Zu Beginn der neunziger Jahre berichtete Niedringhaus auch aus Jugoslawien.

Festnahme bereits kurz nach der Tat

Der verantwortliche Schütze war bereits kurz nach der Tat von anderen Polizisten festgenommen worden. Die Taliban, die Angriffe auf die örtlichen Parlamentswahlen angekündigt hatten, wiesen jede Verantwortung für den Mord zurück.

Nach einer dreimonatigen Untersuchung des Falls entschieden sechs Richter in einer zweistündigen Verhandlung, dass der verantwortliche Polizist zum Tode verurteilt werden soll. Naqibullah wies im Verlauf der Verhandlung die Anschuldigungen zurück, wonach er in Pakistan von Extremisten geschult worden sei. Angeblich habe er dort nur medizinische Hilfe in Anspruch genommen.

Angeklagter kann Revision einlegen

Damit das Urteil rechtkräftig wird, muss der afghanische Präsident zustimmen. Naqibullah hat nun 15 Tage Zeit, um Revision einzulegen. Der Fall würde dann vor einem zweiten Gericht neu verhandelt werden und könnte bis vor den Obersten Gerichtshof gehen.

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