Neuordnung der Rundfunkbeiträge:Jurist klagt gegen "Fernsehsteuer"

Der Protest gegen die neue Rundfunkabgabe ist wild: 17,98 Euro soll jeder Haushalt künftig zahlen, unabhängig davon, ob er Fernseher, Radios oder internetfähige Computer besitzt. Doch ein junger Jurist aus Passau klagt - und könnte ARD und ZDF einen Strich durch die Rechnung machen.

Heribert Prantl

Für ARD und ZDF ist der 1. Januar 2013 ein wunderbarer Tag, einer, an dem Weihnachten, Ostern und Geburtstag zusammenfallen, - wenn ihnen dieser Tag nicht noch durch die Klage eines jungen Passauer Rechtsassessors versaut wird.

Rundfunkbeiträge

Mit einer Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München will der Passauer Jurist Ermano Geuer die Neuregelung der Rundfunkbeiträge stoppen.

(Foto: dpa)

Am 1. Januar soll der neue Rundfunk-Staatsvertrag in Kraft treten. Es ist dies ein Vertrag, der für die ARD und ZDF Eier legt (daher Ostern), Sterne aufhängt (daher Weihnachten) - und das an jedem Tag. Vom 1. Januar an haben die Öffentlich-Rechtlichen immerwährenden Geburtstag; sie kriegen das, was sie noch vor zehn Jahren selbst für verfassungswidrig gehalten haben: Geld in Hülle und Fülle und ohne Peilwagen, die in den Straßen herumfahren, um zu orten, wo nicht angemeldete Fernsehgeräte in Betrieb sind: 17,98 Euro von jedem Haushalt in der Bundesrepublik.

Jeder Haushalt soll künftig Gebühren bezahlen, unabhängig davon, ob er Fernseher, Radios, internetfähige Computer oder Smartphones besitzt. Das Argument ist simpel: Es hat, so sagen die Befürworter dieser Zwangsabgabe, ja eh jeder ein Gerät. Da könne man sich also komplizierte Feststellungen ersparen. Es soll deshalb auch nicht mehr nach der Art der Geräte differenziert werden - bislang zahlen diejenigen, die nur Radio oder nur Internetanschluss nutzen, erheblich weniger - 5,76 Euro im Monat; künftig 17,98.

Der Protest dagegen war und ist wild. Die Rentner protestieren, die Studenten auch und die großen Mietwagenunternehmen. Nun hat sich ein junger Jurist an die Spitze des Protests gestellt: Der Passauer Rechtsassessor Ermano Geuer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht von Professor Dirk Heckmann an der Universität Passau, klagt gegen die neue Rundfunkabgabe.

Er hat schon Ende Mai vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof Popularklage erhoben. Das ist, wie er sagt, die einfachste Möglichkeit, die neue Zwangsgebühr, die er für eine Steuer hält, schon vor dem Inkrafttreten anzugreifen. Seine Argumentation ist nicht übel - wenn es sich um eine Steuer handelt, haben die Länder gar keine Kompetenz, sie zu erlassen. Das Gericht scheint nicht unbeeindruckt zu sein und hat dem Bayerischen Rundfunk und dem Landtag eine verlängerte Erwiderungsfrist bis 15. Oktober gewährt.

Wann kommt die Nichthundebesitzersteuer?

Der Kläger verwandelt in seinen Schriftsätzen die Wut vieler Leserbriefschreiber in juristische Argumentation: Wann kommt die Hundesteuer für Nichthundebesitzer? Wann kommt die Nikotinsteuer für Nichtraucher? Die Leut' sind ganz und gar nicht davon überzeugt, dass das neue System "so viel einfacher und gerechter wird", wie das die Rundfunk-Justiziare behaupten.

Ermano Geuer ist nicht blauäugig: Eine gesetzliche Vermutung, dass jeder, der eine Wohnung nutzt, auch Rundfunkgeräte hat, dürfe es, so hat er der Legal Tribune Online gesagt, schon weiterhin geben - der Bürger müsse dies aber widerlegen können; dies sei von Gesetzes wegen aber gar nicht erst vorgesehen. Die Befürworter der Zwangsabgabe argumentieren, man könne froh und dankbar sein, dass es die Öffentlich-Rechtlichen überhaupt gibt.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München hat einen Fall vor sich, bei dessen Lösung ganz Deutschland auf ihn schaut.

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