Europäischer Gerichtshof zu TV-Übertragungsrechten:Recht auf Kurzberichterstattung

Auch wenn ein Sender für Exklusivrechte, etwa beim Fußball, hohe Summen bezahlt hat, muss er der Konkurrenz Bilder für die Kurzberichterstattung günstig oder kostenlos zur Verfügung stellen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Anlass war ein Konflikt zwischen Sky und dem ORF.

Ein Fernsehsender muss Bilder beispielsweise von wichtigen Fußballspielen günstig oder auch kostenlos für die Kurzberichterstattung anderer Sender zur Verfügung stellen. Und zwar auch dann, wenn er selbst für die Exklusivrechte mehrere Millionen Euro bezahlt hat.

Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden (die Pressemitteilung dazu finden Sie hier). Er widersprach damit dem Sender Sky Österreich, der Bilder von Spielen der Uefa Europa League zwischen 2009 und 2012 nicht an den Österreichischen Rundfunk (ORF) weitergeben wollte.

Der EuGH entschied, die gesetzliche Begrenzung der Kostenerstattung auf den Zugang zum Satellitensignal - in diesem Fall auf null Euro - beeinträchtige nicht das Eigentumsrecht der Inhaber von Exklusivrechten. Die Beschränkung der unternehmerischen Freiheit von Sky Österreich sei gerechtfertigt.

Der Gutachter des EuGH hatte sich bereits im vergangenen Juni für die Begrenzung der Kosten ausgesprochen. Die Öffentlichkeit habe ein Recht auf Information über wichtige Ereignisse. Meistens halten sich die Richter an die Empfehlung ihrer Gutachter.

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