Doku: "Ausgeliefert! Leiharbeiter bei Amazon":HR gewinnt Rechtsstreit

Im Rechtsstreit um die ARD-Dokumentation "Ausgeliefert! Leiharbeiter bei Amazon" hat der Hessische Rundfunk einen Erfolg erzielt. Das Landgericht Hamburg hob jetzt eine einstweilige Verfügung auf.

Von Lars Langenau

Die Zeit seit dem 13. Februar dieses Jahres war anstrengend für Diana Löbl und Peter Onneken. Zunächst freuten sich die TV-Journalisten über den Erfolg ihrer ARD-Dokumentation "Ausgeliefert! Leiharbeiter bei Amazon", die 2,02 Millionen Zuschauern im Ersten erreichte und anschließend mit 2,4 Millionen Abrufen in der ARD-Mediathek sogar noch besser lief.

Doch dann kam Ralf Höcker. Der Kölner Medienanwalt verlangte vom produzierenden Sender, dem Hessischen Rundfunk (HR), Änderungen - und von SZ.de und Spiegel Online, die über den Film berichtet hatten, Korrekturen ihrer Berichterstattung.

Höcker vertritt gleich zwei Firmen, die in dem Film kritisiert werden: CoCo Job Touristik aus Leipzig, die im Auftrag von Amazon Transport und Unterbringung von Leiharbeitern organisiert hatte (wir berichteten), und die umstrittene Kasseler Sicherheitsfirma H.E.S.S. (auch darüber berichteten wir).

CoCo Job Touristik wurde von den Autoren mit deutlichen Worten kritisiert. Anwalt Höcker stieß sich vor allem an dem Satz "Die Menschen werden abgefüttert wie die Schweine", der aus der E-Mail eines Zeugen zitiert wurde, und erwirkte im März eine einstweilige Verfügung gegen den HR. Diese hob das Landgericht Hamburg nun auf.

Grundrecht auf Meinungsfreiheit

Das Gericht folgte der HR-Argumentation, diese Äußerung sei vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Zudem konnten Löbl und Onneken die Vorwürfe durch die Schilderungen weiterer Augenzeugen untermauern.

Das trockene Resümee des HR-TV-Chefredakteurs Alois Theisen: "Der Versuch, mit einer gezielten Medienkampagne gegen die ARD-Dokumentation vorzugehen, ist damit gescheitert."

Glaubt man jedoch Rechtsanwalt Höcker, ist die Sache noch längst nicht abgeschlossen. "Der HR jubelt zu voreilig. Wir gehen in Berufung und legen dort neue Beweismittel vor. Die HR-Dokumentation, die u.a. eine geknechtete polnische Leiharbeiterin erfand, ist ein schlimmes Beispiel für unseriös schäumenden Tendenzjournalismus."

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