Zugspitzlauf:Fahrlässige Tötung am Berg

Am Zugspitzlauf spitzen sich viele Fragen zu: Wo endet die Verantwortung der Sportler? Wie weit muss sich ein Teilnehmer auf die Organisatoren verlassen können? Das wird das Gericht klären.

Birgit Lutz-Temsch

Der neunte Zugspitzlauf soll stattfinden, obwohl die Ereignisse um das Rennen im Jahr 2008 noch nicht gerichtlich geklärt sind: Der Veranstalter Peter Krinninger hat Einspruch eingelegt gegen den Strafbefehl, mit dem eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 150 Euro gegen ihn verhängt wurde. "Der Richter hat festgestellt, dass der Schuldvorwurf der fahrlässigen Tötung in zwei Fällen und der fahrlässigen Körperverletzung in neun Fällen zutrifft und eine Geldstrafe angemessen ist", sagt Christian Pritzl, Direktor am Garmischer Amtsgericht.

Zugspitzlauf, Peter Krinninger, dpa

Für einige der Teilnehmer endete der Zugspitzlauf 2008 im Rettungshubschrauber. Nun soll das Rennen erneut stattfinden.

(Foto: Foto: dpa)

Ein 41-Jähriger aus dem nordrhein-westfälischen Witten und ein 45-Jähriger aus Ellwangen waren bei dem Lauf gestorben. Im November ist die Verhandlung.

Im Fall des Zugspitzlaufs stellen sich viele Fragen. Wo endet die Eigenverantwortung der Sportler? Wie weit muss sich ein Teilnehmer auf die Organisatoren verlassen können? Die Staatsanwaltschaft weist dem Veranstalter zwar eine Schuld zu, beruft sich bei der Bemessung des Strafmaßes aber auch auf die Verantwortung der Läufer.

Mangelnde Kontrolle

Krinninger ist 53 Jahre alt; er ist staatlich geprüfter Skilehrer und Skilehrerausbilder, technischer Delegierter des Weltskiverbands und war jahrelang Rennleiter des Skiweltcups in Garmisch. Dabei ging es immer auch um die Sicherheit am Berg. Genau für diese soll Krinninger am 13. Juli 2008 nicht ausreichend gesorgt haben.

Denn einige Läufer starteten mit kurzen Hosen und Trikots, trotz des kühlen Wetters. Hätte der Veranstalter sie vom Rennen ausschließen müssen? "Im Strafbefehl werden Peter Krinninger zwei Vorwürfe gemacht", sagt Christian Pritzl: "Erstens: Dass er als Veranstalter verpflichtet gewesen wäre, am Start zu kontrollieren, ob die Läufer- unabhängig von der Eigenverantwortung - aufgrund ihrer Ausrüstung an den Start gehen können, sprich, ob sie zureichend gekleidet sind."

Eine solche Kontrolle wäre allerdings ein Novum bei Bergläufen. Bislang ist es nicht üblich, den Sportlern Kleidervorschriften zu machen. Der zweite Vorwurf lautet, Krinninger hätte das Ziel früher zur Station Sonnalpin zurückverlegen müssen.

Sicherheitskonzept muss vorliegen

Die Tiroler Landesregierung, bei der der Lauf angemeldet ist, hat von Krinninger nach den Erfahrungen von 2008 ein Konzept für die Sicherheit und eventuelle Rettungsmaßnahmen verlangt, das eigentlich erst bei Veranstaltungen mit 1000 Teilnehmern vorgeschrieben ist.

Zum Lauf werden etwa 500 Sportler erwartet. "Der Veranstalter muss entkräftete Läufer aus dem Rennen nehmen. Er muss außerdem darlegen, dass die Veranstaltung so organisiert ist, dass im Notfall alle Kräfte zusammenspielen und eine reibungslose Rettung möglich ist", sagt Maria-Luise Berger, Sachbearbeiterin der Tiroler Regierung. Ein Verbot sei nicht in Frage gekommen. "Bergläufe finden im gesamten Alpenraum statt und bergen Risiken. Wenn der Veranstalter die von uns geforderten Auflagen erfüllt, obliegt es den Teilnehmern, mit diesen Risiken richtig umzugehen."

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