Viagra nicht auf Kassenrezept:Selbst ist der Mann

Viagra ist weiterhin nicht auf Kassenrezept zu bekommen: So entschieden die Karlsruher Richter und lehnten die Beschwerde eines Diabetikers ab.

Ein Diabetiker, der aufgrund seiner Krankheit an Erektionsstörungen leidet, hatte Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingereicht. Zwischen 1999 und 2003 wurden die Kosten für Viagra von der Krankenkasse übernommen, seit 2004 verbietet eine Gesetzesänderung die Verordnung auf Kassenrezept.

Viagra; AFP

Viagra: blaue Pillen für die Potenz

(Foto: Foto: AFP)

Die Argumentation des 1946 geborenen Betroffenen richtete sich unter anderem darauf, dass Privatversicherte hier - einmal mehr - im Vorteil sind: Für sie werden die Kosten übernommen. Dies rügte der Mann als Ungleichbehandlung und Verletzung seines Rechts auf Unversehrtheit.

Im Mai 2005 lehnte das Bundessozialgericht die Klage ab. Die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde in der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung als unzulässig abgewiesen, da sie auf einer mangelhaften Begründung beruhe.

Strukturunterschiede nicht berücksichtigt

Die einstimmige Kammerentscheidung des Ersten Senats besagt, die Beschwerde erschöpfe sich in der Missbilligung der Ungleichbehandlung, habe sich jedoch nicht mit den Strukturunterschieden zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen auseinandergesetzt.

"Die gesetzlichen Krankenkassen sind nicht von Verfassungs wegen gehalten, alles zu leisten, was an Mitteln zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar ist" (Az: 1 BvR 1778/05 - Beschluss vom 28. Februar 2008).

Der Beschwerdeführer hätte, wie das Bundesverfassungsgericht erklärt, konkret aufzeigen müssen, weshalb der Gesetzesgeber durch die Änderung 2004 - das Streichen von potenzfördernden Mitteln aus dem Leistungskatalog der Kassen - seinen Gestaltungsspielraum überschritten haben soll.

Nach Angaben des Verfassungsgericht liegen keine weiteren Klagen zu Viagra als Kassenleistung vor.

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