Urteil im Fall "Lammsbräu":Alles "Bio" oder was?

Der Getränkehersteller "Lammsbräu" bezeichnete sein Mineralwasser bisher als "Bio". "Irreführung" urteilte nun das Landgericht Nürnberg-Fürth - und verbietet die weitere Nutzung des Biosiegels.

Keine Frage: Bio ist nicht nur im Kommen, die Bezeichnung ist längst in deutschen Supermärkten angekommen. Auch zahlreiche der bislang konventionell geführten Produkte werben seit Einführung der EU-Kriterien mit dem Bio-Siegel - was nicht selten zu Verunsicherung beim Verbraucher führt. Auch ein Mineralwasser der Marke "Lammsbräu", die bekannt ist für ihr ökologisch hergestelltes Bier, soll nun mit der Bezeichnung "Bio" versehen werden. Doch das Landgericht Nürnberg-Fürth hat dies abgelehnt.

Lammsbräu Mineralwasser

Gibt es "Bio-Sprudel"? Das Nürnberger Landgericht sagt nein - und verbietet dem Getränkehersteller Lammsbräu, sein Mineralwasser mit dem Zusatz "Bio" zu vertreiben.

Egal, ob Biofleisch, Bioeier oder Bioschokolade: Bei der Bezeichnung "Bio" kommt es nämlich darauf an, dass ein Produkt unter bestimmten Voraussetzungen angebaut oder hergestellt wird - nur dann fällt es unter die dafür vorgesehene Öko-Verordnung der EU. Weil das Wasser der Marke "Lammsbräu" aber nicht produziert, sondern schlicht aus einer Quelle abgezapft wird, ist die Zertifizierung als "Biomineralwasser" unrechtmäßig - so das Urteil des vorsitzenden Richters.

Die im hessischen Bad Homburg ansässige Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte den Oberpfälzer Getränkehersteller auf Unterlassen der Bezeichnung "Biomineralwasser" für zwei seiner Produkte verklagt. Sie sieht darin eine Irreführung der Verbraucher, weil Mineralwasser weder angebaut noch hergestellt werde.

Außerdem verwende Lammsbräu auf seinen Flaschen ein von einer privaten Qualitätsgemeinschaft vergebenes Bio-Siegel, das dem offiziellen Kennzeichen sehr ähnlich sei. Auch das ist den Wettbewerbshütern ein Dorn im Auge. Ein Vergleich, der eine Änderung der Flaschenetiketten mit der Bezeichnung "Natürliches Mineralwasser" auf der Vorderseite vorsah, war Mitte Dezember gescheitert.

Künftig darf "Lammsbräu" sein Mineralwasser also nicht mehr als Biomineralwasser in den Verkehr bringen - und auch das private Bio-Siegel muss von den Etiketten entfernt werden, so das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Die Bezeichnung Biomineralwasser für natürliches Mineralwasser verstoße gegen die Mineral- und Tafelwasserverordnung und sei irreführend, heißt es in der Urteilsbegründung. Das private Siegel wiederum verstoße gegen das Öko-Kennzeichengesetz.

Sollte Lammsbräu gegen das Urteil verstoßen, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monaten Gefängnis. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Lammsbräu-Geschäftsführerin Susanne Horn verkündete, sie prüfe zunächst die Urteilsbegründung und werde dann über eine Revision entscheiden.

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