Trennungskinder:Wenn der Vater betreut, muss er steuerlich entlastet werden

Eltern mit Kind

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil möchte Familien entlasten, die sich um ein Kind mit Behinderung kümmern.

(Foto: Andreas Gebert/picture alliance/dpa)

Bundesfamilienministerin Katarina Barley will noch vor der Wahl das kontaminierte Feld des Unterhalts- und Umgangsrechts neu bestellen. Das wird ihr vermutlich einigen Ärger einbringen - trotzdem ist es richtig.

Kommentar von Constanze von Bullion

Trennen sich Eltern, bricht nicht selten der Krieg aus. Bei welchem Elternteil sollen die Kinder künftig ihren Lebensmittelpunkt haben? Brauchen sie überhaupt einen Lebensmittelpunkt? Oder ist es besser, wenn sie im Wochenrhythmus zwischen Mutter und Vater pendeln? Wer zahlt wie viel für die Kinder? Und wie kommt man dem Zorn und dem Kummer bei, der in bösartige Gerichtsverfahren münden kann?

Bundesfamilienministerin Katarina Barley will jetzt das kontaminierte Feld des Unterhalts- und Umgangsrechts für Trennungsfamilien neu bestellen. Barley ist nur noch wenige Tage im Amt, und weil sie es nach der Wahl gern wieder wäre, dient ihr Vorstoß selbstverständlich auch der Eigenwerbung. Dass die Ministerin in der heiklen Sache nun erstmals konkret Position bezieht, ist trotzdem nicht verkehrt. Es wird ihr auch nicht nur Zuspruch verschaffen. Denn anders als ihre Vorgängerin Manuela Schwesig, die vor allem für alleinerziehende Mütter kämpfte, will Barley die Lage von Trennungsvätern verbessern - und Kindern Zerreißproben ersparen.

Barley schlägt zum Beispiel vor, Eltern im Streit ums Kind erst einmal eine Beratung aufzuerlegen, verpflichtend, bevor vor Gericht geklagt werden kann. Eine gute Idee, wenn auch nicht ganz neu. Schon jetzt schickt manches Familiengericht heillos zerstrittene Eltern erst einmal zur Beratung ans Jugendamt, bevor übers Kind entschieden wird. Denn der Zoff zwischen Ex-Partnern ist oft emotionaler Natur, nicht nur organisatorischer oder finanzieller. Beratungspflicht ergibt also Sinn - wenn sie professionalisiert und für Monate bezahlt wird. Das wird kosten. Die Berater sollten dem Gericht auch berichten, welcher Elternteil zum Kompromiss bereit war und welcher nicht. So wächst der Druck, sich friedlich zu einigen. Streithanselei auf Kosten von Ex-Partnern und Kindern gehört nicht honoriert, sondern sanktioniert.

Eine Rechtsreform soll den Zoff um den Unterhalt schlichten

Und noch ein weiterer Punkt bedarf der Reform. Steuerliche Entlastung für Alleinerziehende bekommt bisher nur derjenige Elternteil, in dessen Haushalt ein Kind wohnt, im Zweifel die Mutter. Betreut aber der Vater seine Kinder zu einem Drittel - was immer öfter der Fall ist -, sollte auch er entsprechend steuerlich entlastet werden. Das wäre nur fair. Besonders für Kinder in Hartz-IV-Familien aber muss gelten: Ein Kind in zwei Haushalten kostet wesentlich mehr als in einem. Das muss stärker berücksichtigt werden.

Eine weitere Kernfrage lautet: Wie verhindert man, dass Eltern die Entscheidung über den Lebensmittelpunkt der Kinder nur nach finanziellen Erwägungen treffen? Viele Väter nämlich kämpfen so verbissen um eine genau hälftige Betreuung von Trennungskindern, weil sie dann - und nur dann - von einem Großteil des Kindesunterhalts befreit werden können, womöglich sogar vom gesamten Unterhalt. Das ist ein Fehlanreiz, zu Lasten der Familie. Denn er ermutigt zu Klage und größtmöglicher Härte. Was her muss, ist ein Staffelsystem, bei dem schrittweise weniger Kindesunterhalt fällig wird, je mehr ein Elterteil betreut, unter Berücksichtigung der Einkommen beider Eltern.

Gelingen kann die geplante Reform nur, wenn aus der Besserstellung der Väter keine Schlechterstellung der Mütter wird. Nötig sind schmerzhafte Instrumente, um säumige Väter zur Zahlung von Kindesunterhalt zu bewegen. Hier hüllt die Ministerin sich in Schweigen. Sie lässt auch im Vagen, was sie davon hält, das Wechselmodell, also die hälftige Betreuung von Kindern, auch gegen den Willen eines Elternteils anzuordnen. Eine klare Position wäre wichtig. Denn gemeinsame Erziehung trotz Trennung klingt gut, aber Kooperation kann nicht erzwungen, sondern nur gemeinsam erarbeitet werden. Sonst zahlen die Kinder die Zeche für den Dauerzoff.

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