Stillen in der Öffentlichkeit:Bundesstelle: Stillverbot ist diskriminierend

Mutter stillt Baby

Eine Mutter stillt ihre sieben Wochen alte Tochter.

(Foto: picture alliance / dpa)
  • Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, hält Stillverbote für nicht zulässig.
  • Ein neues Gesetz brauche es Lüders zufolge aber nicht. Dass Frauen nicht wegen Schwangerschaft und Mutterschaft benachteiligt werden dürfen, sei bereits geltendes Recht.

In der Debatte um das Stillen in der Öffentlichkeit springt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Müttern zur Seite. "Wenn Müttern verboten wird, ihr Baby an öffentlichen Orten zu stillen, dann ist das ganz klar eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts", erklärte die Leiterin, Christine Lüders.

Ein Gesetz zum besseren Schutz des Stillens, wie seit Kurzem in der Petition einer Berlinerin gefordert, brauche es aber nicht. Auch das bestehende Recht - Lüders verweist auf die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie - untersage es Lokalbetreibern, andere Menschen zu diskriminieren. Dass diese das Hausrecht in ihren Restaurants haben, erlaube es ihnen nicht, jungen Müttern die volle Teilhabe am öffentlichen Leben zu verweigern.

Eine Mutter aus dem Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg hatte die Petition gestartet. Bis Donnerstagnachmittag unterzeichneten mehr als 5000 Menschen. Anlass war ein Café-Besuch, bei dem man ihr nach eigenen Angaben vorsorglich das Stillen verboten habe. Nach Angaben des Café-Betreibers gibt es kein Stillverbot - untersagt werde aber offenes Stillen, zum Beispiel am Fenster.

Öffentliches Stillen erregt immer wieder die Gemüter, zum Beispiel als die Bahn eine Mutter untersagte, ihr Baby im Bordrestaurant zu stillen. Manchmal werden hygienische Gründe ins Feld geführt, oft wird argumentiert, dass sich andere gestört fühlen könnten. Betroffene fühlen sich ausgegrenzt und diskriminiert. Mütter beklagen den Druck, dass sie einerseits ihr Baby sechs Monate voll stillen sollen, andererseits ihnen dafür zu wenig Raum zugestanden wird.

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