Von Markus C. Schulte von Drach

Der Nationale Ethikrat empfiehlt, das Stammzellgesetz zu ändern: Embryonale Stammzellen sollten importiert werden dürfen, wenn ihre Gewinnung nicht von Deutschland aus veranlasst wurde. Wird das die Kritiker der Stammzellforschung besänftigen?

Der Nationale Ethikrat hat sich mit den Stimmen von 14 der 24 Mitglieder dafür ausgesprochen, das Stammzellgesetz von 2002 zu novellieren.

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Das Ziel dieses Gesetzes ist es, zu vermeiden, dass von Deutschland aus Aufträge zur Gewinnung von embryonalen Stammzellen ausgehen.

Bislang wird dies mit Hilfe eines Stichtages geregelt: Stammzellen, die erst nach dem 1. Januar 2002 produziert wurden, dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden.

Der Ethikrat empfiehlt nun, stattdessen jeden Antrag auf Einfuhr embryonaler Stammzellen nach Deutschland im Einzellfall zu prüfen. Genehmigt werden sollten nur Importe, bei denen gewährleistet ist, dass die Herstellung der Stammzellen weder vom Antragsteller noch von sonst jemanden in Deutschland veranlasst wurde.

Darüber hinaus sollte das Material nur von allgemein zugänglichen Stammzellbanken kommen, die damit keine finanziellen Gewinne erzielen wollen.

Darüber hinaus empfiehlt der Ethikrat, embryonale Stammzellen nicht nur für die Forschung, sondern auch für die Diagnose und die Behandlung von Leiden zu erlauben.

Hoffnungsträger Stammzelle

Viele Mediziner setzen große Hoffnung auf die Ergebnisse der Forschung an embryonalen Stammzellen.

Diese gelten zum Beispiel als mögliche Quelle für Zellen, die zerstörtes oder nicht mehr funktionierendes Gewebe zum Beispiel bei Parkinson- oder Diabetes-Patienten ersetzen sollen. Die bisherigen Versuche sind vielversprechend, doch noch handelt es sich um Grundlagenforschung.

"Therapeutische Optionen", so erklärt zum Beispiel Jörg Hinrich Hacker von der Deutschen Forschungsgemeinschaft sueddeutsche.de, "sind im Moment nicht zu sehen. Doch vor der Entwicklung neuer Therapieformen kommt schließlich immer die Grundlagenforschung. Der aber sind in Deutschland bislang sehr enge Grenzen gesetzt. Die Gesetzgebung gehört zu den restriktivsten weltweit."

Erst kürzlich hatte überraschend einer der früheren Gegner der Forschung an embryonalen Stammzellen, der SPD-Ethikexperte René Röspel, angekündigt, er wolle nach der Sommerpause eine Änderung des Stammzellgesetzes in den Bundestag einbringen.

Gravierende Veränderungen wünscht er sich allerdings nicht. Röspel will vorschlagen, den Stichtag auf den 1. Mai 2007 zu verschieben, damit deutsche Forscher hierzulande auch an jüngere Embryonalzellen kommen.

Der Ethikrat empfiehlt nun, ganz auf den Stichtag verzichten. Doch auch sein Vorschlag ist letztlich ein Kompromiss, mit dem Politiker und Forscher versuchen, zwei grundsätzlichen ethischen Problemen aus dem Weg zu gehen.

Stammzellen aus "überzähligen Embryonen"

Menschliche embryonale Stammzellen werden aus "überzähligen Embryonen" gewonnen, die durch künstliche Befruchtung erzeugt wurden, um kinderlosen Menschen den Wunsch nach Nachwuchs zu erfüllen.

Doch nicht alle produzierten Embryonen werden der angehenden Mutter eingepflanzt. Alle übrigen werden tiefgefroren gelagert und stünden zur Stammzellentnahme zur Verfügung. Bei dieser Prozedur jedoch werden sie getötet.

Es gibt in Deutschland zwei Gesetze, die in der Diskussion um die Stammzellforschung eine Rolle spielen:

Das Embryonenschutzgesetz, das seit 1991 die Erzeugung embryonaler Stammzellen sowie jegliche genetische Manipulation am Embryo in Deutschland verbietet. Und es gibt das "Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen". Nach diesem Gesetz dürfen deutsche Forscher nur mit "alten" importierten Stammzellen arbeiten, die aus etwa 20 Quellen gewonnen wurden.

Diese Stammzellen bieten eine geringere Qualität als später produzierte Zellen und sind nicht für alle Forschungsarbeiten zu gebrauchen. Auch lassen sich Ergebnisse, die mittels der älteren und jüngeren Stammzellen erzielt wurden, nicht gut vergleichen.

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