Sozialbeiträge:Wer Kinder hat, soll weniger zahlen

Sportverein Pfeffersport e.V

Die Kläger fordern Kinderfreibeträge.

(Foto: Britta Pedersen/dpa)
  • Das Bundessozialgericht entscheidet darüber, ob Väter und Mütter bei Sozialbeiträgen entlastet werden sollen.
  • Eltern aus ganz Deutschland beklagen, dass sie die Beitragszahler von morgen aufziehen und trotzdem so viel zahlen wie Versicherte ohne Kinder.
  • Gegner hingegen argumentieren, dass mit solchen Rechnungen Kinderlose gegen Familien ausgespielt werden.

Von Ulrike Nimz

Ist es gerecht, dass Arbeitnehmer, die Kinder erziehen, genauso viel Beitrag in die Renten- und Krankenversicherung einzahlen wie Kinderlose? Mit dieser Frage beschäftigt sich an diesem Donnerstag das Bundessozialgericht in zwei Verfahren - unter großem öffentlichen Interesse.

Schon vor Jahren haben sich Familienverbände und Eltern aus ganz Deutschland zusammengetan, um den Umbau des ihrer Meinung nach ungerechten Sozialstaats voranzutreiben. Sie beklagen, dass sie die Beitragszahler von morgen aufziehen und trotzdem so viel zahlen wie Versicherte ohne Kinder. Ihre Argumentation: Wer drei Kinder in die Welt setzt, muss schließlich auch drei Paar Winterstiefel kaufen, Klavierunterricht oder Karatetraining finanzieren, kann aber womöglich nicht mehr Vollzeit arbeiten. Ihre Forderung: die Einführung eines Kinderfreibetrags in die Renten-, Pflege- und Krankenversicherung und die Ausweitung der rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten auf sechs Jahre pro Kind.

"Kinder kriegen die Leute immer" gilt nicht mehr

Ulrich Kirchgässner, 59, ist einer der Kläger. Seit knapp zehn Jahren setzt der Diplompädagoge sich mit Familienpolitik auseinander, war im Familienbund der Katholiken aktiv. Seine zwei Söhne sind heute 20 und 23 Jahre alt. "Wir werden nicht mehr von einem Urteil profitieren, aber es geht ja auch nicht nur um uns", sagt Kirchgässner. Bei den nun Klagenden handele es sich bewusst um Durchschnittsfamilien mit zwei und drei Kindern. "Obwohl wir immer genug hatten, haben wir gemerkt, dass das Geld zwar reicht, aber nicht für Rücklagen", sagt Kirchgässner. Er hofft, dass seine Ausdauer irgendwann auch finanziell schlechter gestellten Familien zugutekommt - und vielleicht Enkeln.

"Kinder kriegen die Leute immer", ist ein Satz, mit dem Konrad Adenauer zitiert wird. Die Idee einer Kinder- und Jugendrente geht zurück bis in seine Zeit. Inzwischen ist Adenauer widerlegt: Trotz zuletzt steigender Geburtenraten liegt Deutschland unter dem EU-Schnitt. Fehlen die Beitragszahler von morgen, geraten Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung in Schieflage.

Dass ausgerechnet jene Familien, die das System durch Nachwuchs stützen, durch Sozialabgaben stark belastet sind, ist durch Studien belegt. Ein im Jahr 2000 geborenes Kind zahlt im Lauf seines Lebens im Durchschnitt 77 000 Euro in die Rentenkasse ein. Seine Mutter oder sein Vater erhält für die Anrechnung der Kindererziehungszeiten bei der Rente aber nur 8300 Euro. So hat es der Finanzwissenschaftler Martin Werding 2014 im Auftrag der Bertelsmann Stiftung vorgerechnet.

Gegner argumentieren, dass mit solchen Rechnungen Kinderlose gegen Familien ausgespielt werden. Kinderlose zahlten bereits mehr Steuern, finanzierten Elterngeld, Kindergärten, Schulen, obwohl sie diese nicht nutzen. Dieser Linie folgte das Bundessozialgericht 2015: Eine Familie erlitt in einer Musterklage eine Niederlage. Die Richter verwiesen auf die Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Möglichkeit, Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitzuversichern.

Prozessbevollmächtigter damals und heute ist der frühere Darmstädter Sozialrichter Jürgen Borchert. Auch Jahre nach seiner Pensionierung ist er Sprachrohr für eine familienfreundlichere Sozialpolitik. Borchert ist der Architekt der Verfassungsbeschwerden, die 1992 zum "Trümmerfrauenurteil" und 2001 zum "Pflegeurteil" führten. Dass heute Erziehungszeiten bei der Rente angerechnet werden und Kinderlose einen höheren Pflegebeitrag zahlen, geht auch auf ihn zurück. Doch Borchert reicht das nicht. Der Aufwand für die Erziehung von Kindern müsse sich auch in anderen Zweigen der Sozialversicherung niederschlagen. "Im aktuellen Fall erhoffen wir uns zumindest eine ausführlichere Auseinandersetzung in der mündlichen Verhandlung", so Borchert.

Sollte der Kassler Richterspruch erneut nicht im Sinne der Kläger sein, bedeute das keinen Schlussstrich. Nach dem Urteil von 2015 strengten 376 Familien eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an.

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