Welche Rechte sollen Väter nichtehelicher Kinder im Trennungsfall bekommen? Ein Widerspruch gegen die geplante Widerspruchsregelung, die ein Schlupfloch ist aus der gemeinsamen Sorge.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger war schon einmal, was sie ist: Bundesjustizministerin. Als sie es das erste Mal war, hat sie ein Gesetz auf den Weg gebracht, das den Vätern von nichtehelichen Kindern nicht wohlgesonnen ist. Das Motto dieses Kindschaftsrechtsreformgesetzes lautet: Lieber kein väterliches Sorgerecht als andauernder Streit. Wenn die Mutter nicht bereit ist, mit dem Vater die Sorge zu teilen, kann bis heute sie allein bestimmen, ob das Kind den Kindergarten besucht und in welche Schule es geht. Der Papa hat nichts mitzureden, wenn die Mutter das nicht will. Selbst wenn er auf Händen zum Gericht läuft und vor Sorge wahnsinnig wird: Er wird abgewiesen; ein Sorgerecht kriegt er ohne Zustimmung der Mutter nicht.
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Ein Vater mit dem Nachwuchs auf dem Rücksitz. Welche Rechte sollen ledige Väter in Zukunft bekommen? (© ap)
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Bisher nicht. So will es das geltende Gesetz von 1998, so bestätigte es 2003 das Bundesverfassungsgericht und so wollte es bis vor kurzem auch die Bundesjustizministerin - bis ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Straßburg das deutsche Recht rügte. Das Karlsruher Gericht wird in Kürze erneut urteilen. Die Justizministerin vollzieht nun schon vorab einen Schwenk und verkündigt eine kleine Revolution: An die Stelle des bisherigen Müttermonopols soll nun richtigerweise die gemeinsame Sorge von Mutter und Vater als gesetzlicher Regelfall treten. Das Sorgerecht für nichteheliche Kinder soll dem der ehelichen Kinder angeglichen werden, es sei denn, die Mutter widerspricht. Die Ministerin nennt dieses Modell daher Widerspruchsmodell.
Das Widerspuchsmodell ist gut gemeint, fordert aber zum Widerspruch heraus. Erstens: Es kann kein gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Kinder "von Anfang", also von Geburt an geben, sondern erst ab Vaterschaftsanerkenntnis. Denn erst dann steht der Vater fest. Bei verheirateten Partnern gilt kraft gesetzlicher Vermutung der Ehemann als Vater. Die Vaterschaft bei Unverheirateten einfach an den Mann zu knüpfen, der mit der Mutter gerade zusammenlebt, wäre eine zu unsichere Sache. Außerdem soll ja die gemeinsame Sorge nicht nur dann begründet werden können, wenn die Eltern beisammen leben.
Zweitens: Widerspruchslösung bedeutet, dass es eine kurze Frist gibt, innerhalb der die Mutter beim Gericht Widerspruch gegen die per Gesetz begründete gemeinsame Sorge einlegen kann. Sicherlich: Es muss möglich sein, ein gemeinsames Sorgerecht zu trennen, wenn die Eltern ihren Streit auf dem Rücken des Kindes austragen. Doch warum nur innerhalb einer Frist? Sie setzt die Mutter unnötig unter Druck und lässt sie schon vorsorglich Widerspruch einlegen. Außerdem bevorzugt auch die neue Lösung die Mutter insofern, als nur sie Widerspruch einlegen kann mit der Folge, dass sie die Alleinsorge erhält. Es kann aber dem Kindeswohl im Einzelfall entsprechen, wenn der Vater die Alleinsorge kriegt.
Die Widerspruchslösung fördert nicht die Gemeinsamkeit, sondern den Streit der Eltern. Sie ist ein Schlupfloch aus der gemeinsamen Sorge.
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(SZ vom 27.07.2010/seng)
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hallo gepi1969,
ja, alle müssen an einem Strang ziehen, was nach einer Trennung nun wirklich nicht einfach ist, denn wenn es auf der Paarebene nicht klappt, ist die Gefahr groß, dass es auch auf der Elternebene nicht funktioniert. Dazu brauchen beide Eltern professionelle Hilfe. Soweit gehe ich gerne mit.
Was mich an Ihrer Schreibweise wieder sehr befremdet ist, dass auch hier Sie pauschal den Vater die Schuld zuschieben und die Mutter als Opfer darzustellen versuchen. So erlebe ich in meiner Beratung täglich, dass Kommunikation bzw. die Verweigerung dieser zwischen Mutter und Vater eine Wechselwirkung hat. Wenn sich der Vater wie die Axt im Walde benimmt, dann hat das in der Regel auch seine Gründe. Aber auch Mütter können sich wie die Axt im Walde bewegen. Da nehmen sich beide Geschlechter nichts.
In solchen verfahrenen Situationen ist der erste Schritt das Hören. Dann erst kann ich versuchen, zu verstehen und Verständnis beim anderen Elternteil zu wecken. Das ist oft ein langer Weg, aber er lohnt sich. Finden die beiden Eltern einen Konsens, ist der nachhaltiger als alle Beschlüsse bei Gericht. Geschieht dies nicht, dann brauchen beide Elternteile feste Regeln, da sollte die Gesellschaft unmissverständlich auf die Einhaltung achten und auch durchsetzen. Jede Mutter kann ungestraft in Deutschland den Vater entsorgen.
Wenn Sie Ihre zitierten 75 Prozent Schuldzuweisung an die Väter noch als zu niedrig gegriffen bezeichnen, dann wirft das ein erschreckendes Bild auf Ihre Vorurteile den Vätern gegenüber. Denn wenn die Elternschaft nicht funktioniert, dann tragen in der Regel beide die Schuld. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber bei einer Scheidung das Schuldprinzip abgeschafft. Diese trifft sicher auch für Trennungen zu. Darum brauchen diese Eltern klare Regeln, Beratung und andere Hilfsangebote, aber um Gottes Willen keine pauschale Schuldzuweisung durch Sie mit anschließender Vorverurteilung des Vaters.
Vielleicht sollten Sie doch lieber das Rechtsgebiet wechseln, denn sehr erfahren kommen Sie mir nicht vor. Bezeichnend fand ich, dass Sie sich mit Gewinn und Niederlage Ihrer Mandantschaft identifizierten. Nicht Sie scheitern in einer Gerichtsverhandlung, sondern die Eltern UND VOR ALLEM DAS KIND. Somit machen Sie deutlich, dass es Ihnen zu erst einmal um Ihre Gewinn vor Gericht geht und nicht um die Lösung für die Familie. Ich mag mir gar nicht vorstellen müssen, wer bei Ihren Prozessen alles auf der Strecke geblieben i
Der Vater will - die Mutter hat. Die Mutter blockiert und der arme Papa kommt nicht ran - so einfach ist das leider nicht. Ich mache den Job seit mittlerweile 12 Jahren und bin bisher (entweder als Anwalt der Mutter oder des Vaters) in bestenfalls 7 Umgangsrechts- und Sorgerechtsfällen gescheitert. In allen anderen Fällen ging es vorwärts. Nur eines war oft klar: ohne Hilfe von Profis (aus allen Berufsgruppen) haben es die Eltern, bei denen es größere Konflikte gab, nicht geschafft. Es ist eben eine Aufgabe, an der alle, auch der Vater mit einem klugen Vorgehen, mitwirken muss, wenn die Mutter zunächst aus welchem Grund auch immer, es einfach nicht hinbekommt, den Vater als gut für die Kinder zuzulassen - und das ist oft menschlich nachvollziehbar. Wenn dann die Väter sich benehmen wie die Axt im Walde, funktioniert nichts und das sich die Kinder dann oft mit der Mutter solidarisieren, versteht sich von selbst. Es ist schwer, aber letztlich meistens erfolgreich, dem Vater die Situation der Mutter darzulegen und mit an einem Strang zu ziehen, dass sich das ändert. Alles andere ist Rechthaberei, die leider von vielen Anwälten propagiert wird, aber nichts bringt! Ach so: die 75% sind niedrig gegriffen!
gepi 1969, über Ihren Beitrag kann sich jemand aus der Praxis doch nur wundern. Einen "common sense" - welche gewählte Sprache Sie anschlagen - können doch nur Mutter und Vater zusammen herstellen. Und da tut sich schon ein gravierendes Problem auf; die Mutter hat die Kinder und der Vater möchte die Kinder, die Mutter hat das gemeinsame Sorgerecht und der Vater möchte das gemeinsame Sorgerecht, die Mutter betreut die Kinder und der Vater möchte Umgang mit seinen Kindern.... So könnte ich fortfahren. Das ist das unlösbare Problem: der Vater will und die Mutter hat.
Und wenn die Mutter nicht möchte, dann tut sich für den Vater gar nichts, weder Gerichtsbeschlüsse, noch Vereinbarungen können da irgendetwas ändern. Sie haben recht, wenn Sie schreiben, dass das Thema die Kinder sind und nicht die Väter. Im Zweifelsfall ist das Kindeswohl an oberste Stelle zu stellen. Das gilt aber nicht nur für Väter, deshalb empfinde ich Ihre Lebenserfahrung als mächtig verkürzt und einseitig.
Sie haben die Schuldpunkte dem Vater zugeschrieben, sie schütteln mal mit dem Ärmel und kommen auf 75 Prozent der Väter? So können Sie dem Kindeswohl nicht gerecht werden. Hat denn eine Mutter, auch wenn sie verletzt ist, das Recht, ihren Schmerz auf dem Rücken der Kinder auszutragen, in dem sie gegen den Vater antritt oder ihn sogar ausgrenzt?
Auch die Empfehlungen des Familiengerichtstages von 2001 bleiben Empfehlungen, denn welcher Richter hat sich praktisch danach verhalten? Der Vater als zurückbleibender Elternteil ist aber vom Beschluss des Richters abhängig. Also alles nur Schein, den Sie hier zur Verschleierung der Probleme beitragen - der polarisiert auf lange Zeit, weil Sie nicht ernsthaft lösungsorientiert herangehen.
Danke gepi69
erst mal: Sie sind nicht alleine, nur weil die typischen Polemisierer wieder trommeln. Es gibt zum Glück viele Leute (ja: auch bei den Jugendämtern, selbst Anwälte), die aus der geforderten Sicht des Kindes versuchen, in den Einzelfällen, in denen die Probleme der Eltern auf die Kinder durchschlagen, wieder einen common sense herzustellen. Machen Sie weiter!!
Das Thema hier sind ja nicht die Väter, die mit jahrelangen Prozessen, Beeinflussung der Kinder, Beschuldigungen der Mütter Unfrieden stiften und dann heulen, dass die Mama gegen sie ist (die gibt es genau so, wie die Mütter, die aus der Trennungsverletzung durch Umgangsboykott Rache üben). Es geht um die Frage, was den Kindern und den Eltern am Meisten dient. Die aktuelle Sorgerechtserklärung (Zustimmungslösung) scheint von den Müttern nicht richtig angenommen zu werden. Das ist leider Fakt. Also muss man was anderes finden. Die zeitlich in der Säuglinszeit liegende Widerspruchslösung halte ich auch für falsch - der Kollege hatte hier im Forum einen ganz interessanten Vorschlag. Bin mal gespannt, wie's weitergeht.
Zum "plötzlichen Umzug" gibt es i.ü. eine Empfehlung des Deutschen Familiengerichtstages von 2001, dass bei einseitigem Herausnehmen aus dem Umfeld dann die Kinder per einstweiliger Anordnung in das ursprüngliche Umfeld zurück sollen, wenn der andere Elternteil die Betreuung gewährleisten kann und die Kinder von dem bisher betreuenden Elternteil ohne gravierende Schäden getrennt werden können - da liegt dann das Problem, wie hier auch schon richtig erkannt wurde. Insgesamt also: gute Einträge hier und zurätzlich die üblichen Tiraden der geprellten Papis, die in mindestens 75% der Fälle selber schuld sind.
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