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Absender und Empfänger: Ein Chef an seinen Mitarbeiter
Die SMS: Versuch eine Chefs, einen erkrankten Mitarbeiter ohne große Umstände und portofrei loszuwerden.
...und ihre Folgen: Ganz so einfach wurde der Chef den Mitarbeiter doch nicht los. Die SMS-Kündigung ist nicht gültig, entschied das Landesarbeitsgericht Hamm. Nach Paragraf 126 BGB muss die Kündigung eigenhändig unterzeichnet sein, eine Übermittlung per Fax, E-Mail oder SMS sei nicht zulässig.
Bild: Fotos: iStockphoto / Grafik: sueddeutsche.de, Helldobler
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