Der Internationale Skiverbands hat ein Regelwerk aufgestellt, an das sich Skifahrer halten sollen - aber nicht müssen.
Der Tenor der zehn Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbands (FIS) ist vor allem: Rücksicht nehmen. Und im Grunde würde schon das Befolgen der ersten Regel genügen, um Unfälle zu vermeiden.
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Leider sind die Pisten nicht immer so leer - deswegen gibt es Regeln. (© Foto: ddp)
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1. Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
3. Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
4. Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren
Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
6. Anhalten
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
7. Aufstieg und Abstieg
Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuss absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
8. Beachten der Zeichen
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.
9. Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
10. Ausweispflicht
Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
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(sueddeutsche.de/bilu)
Brasiliens Präsidentin Roussef
Kann leider auch nur aus Erfahrung sprechen, dass die Regeln kaum eingehalten werden. PApier ist schließlich geduldig. Habe gehört, dass in den Dolomiten jetzt auch Carabinieri auf der Piste nach Raudis Ausschau halten - nette Idee, aber überall können die auch nicht sein. Es ist wie beim Fahren auf der Autobahn - da gibt es einfach zu viele, die entweder zu unbekümmert fahren und dabei fahrlssig werden oder die bewußt agressiven Raser! Wie auf der Skipiste eben.
wer ist noch nicht beim Herunterschwingen mal so richtig geschnitten worden, von einem, der niemals eine Chance hätte zu bremsen, wenns mal Ernst würde.
Die Skipiste ist fast zum rechtsfreien Raum verkommen, hauptsache Spaß ...
Sowas wie ein Bademeister, der einfach ne Übersicht über die Piste hat, wäre manchmal recht hilfreich