Reproduktionsmediziner konfrontieren die Öffentlichkeit einmal mehr mit neuen Grenzüberschreitungen aus dem Labor - und erschüttern damit Verwandtschaftsbeziehungen und ethische Positionen.
Das Leid des Einzelnen lässt niemanden kalt. Unter dem Eindruck menschlicher Schicksale erscheinen neue Therapien fast immer wichtig und plausibel. Können Krankheiten geheilt, verhindert oder wenigstens Schmerzen gelindert werden, ist die emotionale Zustimmung zu einer Behandlung schnell gegeben.
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Dies gilt besonders, wenn der Einzelfall dramatisch inszeniert wird. In den USA ist die Erfahrung damit groß - kranke Kinder treten im Kongress auf, um für die Stammzellforschung zu werben, gelähmte Schauspieler, wie der inzwischen gestorbene Superman-Darsteller Christopher Reeve, appellieren, die Wissenschaft auf neuen Wegen zu unterstützen.
Akzeptanz-Rhetorik nennen Soziologen diese Überzeugungsarbeit, die immer dann bemüht wird, wenn die Gesellschaft auf umstrittene Therapien eingestimmt werden soll.
Derzeit konfrontieren Reproduktionsmediziner die Öffentlichkeit wieder mit neuen Grenzüberschreitungen aus dem Labor. Auf einer Konferenz in Lyon stellten sie diese Woche den Fall einer 35-jährigen Rechtsanwältin aus Kanada vor, die ihrer Tochter Eizellen gespendet hat, die sie später einmal austragen könnte.
Die Tochter ist sieben Jahre alt. Weil sie an einer seltenen Chromosomenstörung leidet, wird sie selbst nie Kinder bekommen können. Sollte sie eines Tages die Eizellen befruchten lassen und Nachwuchs zur Welt bringen, würde sie ein Kind gebären, dass genetisch ihr Halbgeschwister wäre. Die Eizellspenderin kann sich bis dahin überlegen, ob sie sich als Mutter oder Großmutter des Kindes fühlen würde, das ihre Tochter bekäme.
In Lyon wurde ebenfalls bekannt, dass erstmals ein Kind nach künstlicher Befruchtung geboren wurde, ohne dass die Mutter zuvor die mühselige hormonelle Stimulation der Eizellen über sich ergehen lassen musste. Diese Prozedur ist unangenehm. Sie hat Nebenwirkungen, vereinzelt ist es zu Todesfällen gekommen.
Betroffene Frauen wie Fruchtbarkeitsmediziner begrüßen es deshalb, wenn künftig Eizellen einfacher entnommen werden könnten, und der erforderliche Reifungsprozess im Labor stimuliert würde. Bisher schrecken viele Frauen vor der künstlichen Befruchtung zurück, weil sie die Hormonbehandlung fürchten.
Die Akzeptanz-Rhetorik hat gegriffen
Fällt die Prozedur weg, wären vermutlich viel mehr befruchtete Eizellen verfügbar, aus denen dann embryonale Stammzellen entnommen werden könnten. Bisher war die begrenzte Zahl der Eizellen auch ein begrenzender Faktor für die Stammzellforschung.
Technische Machbarkeit hat schon oft die Grenzen der ethischen Akzeptanz verschoben. Der Arzt, der die Kanadierin betreut, die ihrer Tochter Eizellen spendet, stimmte zu, weil er nicht wissen könne, wie die ethische Haltung zu dieser Frage in zwanzig Jahren sei.
Die Ethikkommission gab ebenfalls ihr Plazet. Hier hat die Akzeptanz-Rhetorik gegriffen: Einem unfruchtbaren Mädchen wird es ermöglicht, ein Kind zu bekommen, auch wenn das bisherige Verwandtschaftsbeziehungen auf den Kopf stellt. Der Kampf gegen individuelles Leid wird stärker gewichtet als die Wahrung herkömmlicher Vorstellungen von Familie.
Auch im Fall der Eizellen, die ohne Stimulation entnommen im Labor reifen, bedrängt die Forschung den bisherigen ethischen Konsens. Natürlich ist es Frauen zu wünschen, dass sie für die künstliche Befruchtung weniger leiden. Doch diese Technik würde mehr Stammzellen liefern und daher zwangsläufig auch neue Begehrlichkeiten nach einem laxeren Umgang mit den Zellen wecken.
Das Hauptargument gegen einen gelockerten Embryonenschutz - aus embryonalen Stammzellen kann potenziell ein Mensch entstehen - bliebe von diesem Fortschritt der Forschung jedoch sowieso unberührt.
So wichtig es ist, dass die Wissenschaft neue Wege sucht, um Menschen zu helfen: Laborerfolge im Kampf gegen individuelles Leid genügen nicht, um ethische Positionen voreilig aufzugeben.
Im einst stabilen und friedlichen Staat Mali errichten Islamisten, Separatisten und Terroristen das Afghanistan Afrikas. Seite 3 Jetzt lesen ...
(SZ vom 5.7.2007)
Abholzungen im Amazonas-Gebiet
@ Pengolodh: Du hast mit Deinem (zweiten) Beitrag fast komplett ins Schwarze geschossen. "Rot" gab's von mir nach einem Moment ruhigen Nachdenkens dennoch, weil ich den Hinweis auf islamisches Recht - als Argument dafür, warum etwas im deutschen Recht legal ist (und sein sollte?) - untragbar finde. Islamisches Recht ist, wie Du sicher weißt, nicht per se etwas Schlechtes. In der Tat wirst Du einige Übereinstimmungen zwischen dem deutschen und dem islamischen Recht finden.
Es geht mir selbstverständlich nicht darum, *sämtliches* islamisches Recht als *wünschenswert* darzustellen. Es geht nur darum, daß die Frage der Übereinstimmung mit dem islamischen Recht a) komplett irrelevant ist (und Du selbst kritisierst - zu Recht - Irrelevanz in Deinem Punkt 3) ... und darum b) dazu angetan ist, jede einzelne islamische Rechtsnorm (!) als unethisch darzustellen.
Wie gesagt, ansonsten stimme ich Dir völlig zu. Und vertraue darauf, daß andere Leser Dir für die anderen beide Punkte noch genug "Grün" geben werden. :o)
"Da es in Deutschland verboten ist die eigene Schwiegermutter zu heiraten" halte ich für ein Gerücht. In welchem Gesetz soll das stehen? Wenn es ein solches Gesetz gäbe, wäre das
1. eine Gemeinsamkeit mit dem islamischen Recht,
2. im Widerspruch zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2005 (die Kläger kamen damals allerdings aus Großbritannien),
3. völlig irrelevant, weil eine künstliche Befruchtung überhaupt nichts mit Ehe (oder Beischlaf, falls hier das Inzestverbot in §173 StGB gemeint sein sollte) zu tun hat.
Sie wollen mir doch nicht etwa weismachen, daß "Wahrung herkömmlicher Vorstellungen von Familie" ein ethisch oder sonst wie verwertbares Argument ist?!!?!
Mit Verlaub aber durch die ANerkennung der Homosexualität würden unsere Vorstellungen zur Familie auch auf den Kopf gestellt.
MfG,
Medscot
Man kann dazu stehen wie man will. Ich persönlich finde es sehr fragwürdig, obwohl nicht bei weitem so verwerflich wie das Ansinnen menschliche Klone herzustellen, und im Grunde auch nicht fragwürdiger als Eizellen oder Samenzellen völlig fremder Personen zu verwenden. Sollte dem Gewissen des einzelnen überlassen bleiben und die Juristen müssen sich den Kopf zerbrechen wie hier die Abstammung zu bewerten ist. Gerade vor dem Hintergrund der neuen Gesetzgebung nach der die Information über die eigene genetische Abstammung zu den Grundrechten zählt.
Woran aber sicher noch niemand gedacht hat: Da es in Deutschland verboten ist die eigene Schwiegermutter zu heiraten ist diese Praxis konsequenterweise in Deutschland als illegal anzusehen.
"Die Eizellspenderin kann sich bis dahin überlegen, ob sie sich als Mutter oder Großmutter des Kindes fühlen würde, das ihre Tochter bekäme."
Hmmm. Fühlt man sich als Mutter einer Eizelle/eines Zellkerns/eines halben Chromosomensatzes, oder eher als Mutter des Kindes, das im eigenen Leib heranwächst, das man zur Welt bringt und stillt? Und fühlt man sich als Großmutter, wenn man das bei seiner Tochter miterleben darf? Ich würde die erste Frage mit "letzteres" beantworten, und die zweite Frage mit "Klar!" Hat der Kommentator jemals eine Frau kennengelernt, die ein Kind will, aber keins bekommen kann? Man kann sicher darüber streiten, ob die Austragung einer gespendeten Eizelle ethisch vertretbar ist. Für mich gibt es nur ein Gegenargument: das Risiko für die Mutter und für das zu erwartende Kind. Und das dürfte wohl bei der in diesem Falle gegebenen genetischen Verträglichkeit am geringsten sein.
Ich weiß, Nachdenken ist nicht so einfach, sonst könnte es ja jeder, aber ich habe es wenigstens versucht.