Psychische Erkrankungen nehmen zu. Aber anders als bei vielen anderen Erkrankungen bieten die gesetzlichen Krankenkassen hier ein umfangreiches Leistungsspektrum. Wann die Krankenkasse eine Psychotherapie bezahlt.
Immer mehr Menschen leiden unter psychischen Erkrankungen. Jede dritte Frührente geht auf seelische Probleme zurück. Anders als bei vielen anderen Erkrankungen bieten die gesetzlichen Krankenkassen bei psychischen Lei-den ein umfangreiches Leistungsspektrum. Privatpatienten müssen dagegen auf Leistungseinschränkungen achten.
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Bezahlen die Krankenkassen immer eine Psychotherapie?
Nein, zwei Bedingungen müssen erfüllt sein: Es muss sich um eine psychische Störung mit Krankheitswert handeln, etwa um Depressionen, Ängste, Essstörungen, Zwangsstörungen, Phobien oder Suchterkrankungen. Für Ehe-, Lebens- oder Erziehungsberatungen kommen die Kassen nicht auf. Außerdem muss der psychologische oder ärztliche Therapeut eine staatliche Genehmigung zur Berufsausübung und eine Kassenzulassung nachweisen können.
Welche Kosten werden übernommen?
Die Therapiekosten werden zu 100 Prozent bezahlt. Eine Eigenbeteiligung des Patienten gibt es nicht. Die ersten fünf Sitzungen je Therapeut können mit der Versichertenkarte abgerechnet werden. Bei sehr aufwendigen Therapien, etwa einer Psychoanalyse, darf der Patient acht Sitzungen vorab abrechnen, um sicher zu sein, dass der Therapeut zu ihm passt. Spätestens nach Ablauf dieser "probatorischen" Sitzungen holt der Therapeut den sogenannten Konsiliarbericht ein. Darin erklärt der Hausarzt, ob die festgestellte seelische Erkrankung möglicherweise auch körperliche Ursachen hat und ob der Patient vor der Psychotherapie oder parallel dazu ärztlich behandelt werden sollte. Die anschließende Psychotherapie wird vom Therapeuten dann direkt bei der Krankenkasse beantragt.
Wer zahlt, wenn eine stationäre Behandlung sinnvoll ist?
Stationäre Psychotherapien werden in der Regel zunächst von den Krankenkassen übernommen, anschließende stationäre Reha-Aufenthalte von den Rentenversicherungsträgern. Die Klinik sucht der Patient zuvor gemeinsam mit seinem ambulanten Therapeuten aus.
Welche Therapeuten darf ich wählen?
Versicherte können sich von Vertragstherapeuten behandeln lassen, ohne vorher eine Überweisung vom Hausarzt einzuholen. Die Vorlage der Versichertenkarte reicht aus. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für psychotherapeutisch tätige Ärzte, zugelassene psychologische Psychotherapeuten und Kinder- sowie Jugendlichen-Psychotherapeuten. Psychotherapeutisch tätige Heilpraktiker werden nur von privaten Versicherungen, aber nicht von den gesetzlichen Kassen bezahlt.
Welche Möglichkeiten gibt es, wenn der Wunschtherapeut überlaufen ist?
Wer nur nach monatelangen Wartezeiten einen geeigneten Therapieplatz finden würde, kann von seiner Krankenkasse verlangen, dass auch die Kosten für einen Privattherapeuten mit Berufs-, aber ohne Kassenzulassung übernommen werden. Dies wird jedoch im Einzelfall entschieden und muss bei der Kasse beantragt werden. In diesem Antrag sollte der Patient gut begründen können, warum er keinen Vertragstherapeuten in zumutbarer Zeit finden konnte.
Wie unterscheiden sich Psychotherapeuten, Psychologen und Psychiater?
Dahinter verbergen sich drei Berufsbilder. Psychologische Psychotherapeuten haben ein Diplomstudium zum Psychologen absolviert und sich über Zusatzqualifikationen den rechtlichen Status approbierter ärztlicher Psychotherapeuten gesichert. Diese Approbation ist Voraussetzung dafür, dass Psychotherapeuten sich niederlassen und über die Krankenkassen abrechnen dürfen. Psychologen gehen Erkrankungen in erster Linie von der psychischen Seite an.
Ärzte mit psychotherapeutischer Weiterbildung gehören unterschiedlichen Fachrichtungen an, etwa Nervenheilkunde, Gynäkologie oder Allgemeinmedizin, und sind entsprechend spezialisiert. Psychiater sind Ärzte mit einer Ausbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und vor allem Spezialisten für schwerere psychische Erkrankungen und deren medizinische Behandlung.
Welche Therapien werden bezahlt?
Die gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlen Verhaltenstherapien, die davon ausgehen, dass der Patient einmal erlerntes Verhalten auch wieder verlernen kann. Außerdem Psychoanalysen und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapien. Die beiden letztgenannten Methoden sind deutlich zeitaufwendiger als die Verhaltenstherapie, weil sie in den meisten Fällen davon ausgehen, dass seelische Probleme die Folge unbewusster Konflikte aus der Kindheit sind. Sie versuchen, die Leidensursache Schritt für Schritt herauszufinden.
Wie viele Sitzungen darf ich in Anspruch nehmen?
Dies hängt von der Therapieform ab. Bei der Verhaltenstherapie sind 25 Sitzungen à 45 oder 50 Minuten üblich, zuweilen aber auch längere Therapien mit 45 Sitzungen. Die Kassen genehmigen maximal 80 Sitzungen. Bei tiefenpsychologisch fundierten Therapien werden 100 Sitzungen bezahlt, bei einer Psychoanalyse höchstens 300 Stunden.
Welche Leistungen bieten die privaten Krankenversicherungen?
Die Leistungen bei Psychotherapie sind von Vertrag zu Vertrag sehr unterschiedlich. Teure Hochleistungspolicen bieten mindestens die Leistungen der gesetzlichen Kassen. Zusätzlich werden Therapien bei Heilpraktikern und Privatärzten bezahlt. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, empfiehlt es sich, die Vertragsunterlagen vor der Behandlung sorgfältig zu lesen und sich im Gespräch mit dem Versicherer Klarheit über den Leistungsumfang zu verschaffen.
Je nach Vertrag gibt es beispielsweise Leistungseinschränkungen bei der Gesamtmenge der übernommenen Sitzungen oder es wird nur ein Teil der Rechnung bezahlt. Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes sollten ihre Psychotherapien vor Behandlungsbeginn bei der Beihilfe beantragen.
Was ist bei einer Suchttherapie zu beachten?
Die Behandlung von Süchten, etwa Medikamenten- oder Alkoholabhängigkeit, gilt als besondere Form der Psychotherapie. Die stationäre Entgiftung übernimmt die Krankenkasse, einen anschließenden Reha-Aufenthalt der Rentenversicherungsträger. Ambulante Behandlungen zahlt die Krankenkasse. Private Krankenversicherer bieten bei Suchterkrankungen nicht immer die umfassenden Leistungen der gesetzlichen Kassen. Auch hier sollte der Leistungsumfang vor Therapiebeginn geklärt werden. Wer sich nicht sicher ist, sollte nachfragen und sich eine schriftliche Kostenübernahmegarantie geben lassen.
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(SZ vom 28.11.2006)
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