Prozess wegen Freiheitsberaubung:Die Vergewaltigung, nur eine Geschichte

Ein Lehrer kommt ins Gefängnis, weil er eine Kollegin vergewaltigt haben soll. Nach Ende seiner Haft findet er nicht zurück in sein Leben, er stirbt früh. Nun, zwölf Jahre danach, steht sein angebliches Opfer vor Gericht: Sie soll alles erfunden haben.

Von Hans Holzhaider

Ein Mann wird zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Er ist Lehrer; eine Kollegin hat ihn angezeigt, weil er sie vergewaltigt habe. Am helllichten Tag, in einer Unterrichtspause, in der Schule, in der beide unterrichten. Der Mann bestreitet die Tat. Die Frau bleibt bei ihrer Beschuldigung.

Es ist eine Situation, die in vielem an das Verfahren gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann erinnert: Aussage gegen Aussage, Tatzeugen gibt es nicht. Aber in diesem Fall gab es keinen viele Monate dauernden Prozess, es gab keine Armada von Sachverständigen, es gab keinen Medienhype, und es gab keinen Freispruch im Zweifel für den Angeklagten. Hier wird der Mann verurteilt, er sitzt seine Strafe ab, bis auf den letzten Tag, weil er, aus Sicht der Strafvollzugsbehörden, uneinsichtig ist und keine Reue zeigt.

Dann aber kommen Zweifel auf. Es wird bekannt, dass die Frau, die die Anzeige erstattet hat, verschiedentlich Phantasiegeschichten erzählt haben soll, von einem Freund, der nach einem Kopfschuss im Koma liege, einer Tochter, die überfahren worden sei, einem Pädophilenring, einem Polizisten, der ermordet worden sei. Ein Anwalt beginnt zu recherchieren, er setzt die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den verurteilten Lehrer durch. Am 5. Juli 2011, fast fünf Jahre nachdem der Mann aus der Haft entlassen wurde, wird er freigesprochen, nicht aus Mangel an Beweisen, sondern, wie das Gericht ausdrücklich betont, wegen erwiesener Unschuld.

Die Vergewaltigungsgeschichte der Frau, so urteilen die Richter, sei erstunken und erlogen gewesen. Dem Mann wird eine Haftentschädigung von 25 Euro pro Tag zugesprochen. Er findet nicht wieder zurück ins normale Leben. Vergeblich bewirbt er sich um eine Anstellung. Er lebt schließlich von Hartz IV. Ein knappes Jahr nach seinem Freispruch fällt er tot vom Fahrrad: Herzinfarkt.

Horst Arnold hieß der Mann. Er war 53 Jahre alt, als er starb. Verurteilt wurde er vom Landgericht Darmstadt, freigesprochen vom Landgericht Kassel. Jetzt steht die Frau vor Gericht, die ihn ins Gefängnis gebracht hat. Heidi K., 48 Jahre alt, Studienrätin, zurzeit dienstunfähig erkrankt. Sie ist angeklagt wegen Freiheitsberaubung "in mittelbarer Täterschaft". "Es ging ihr darum", trägt die Staatsanwältin vor, "Horst Arnold unter Zuhilfenahme der Polizei und der Staatsanwaltschaft festnehmen zu lassen", indem sie sowohl bei der Polizei wie vor Gericht falsche Verdächtigungen gegen ihren Kollegen erhoben habe. "Es steht fest", sagt die Staatsanwältin, "dass das Geschehen tatsächlich nicht stattgefunden hat."

Heidi K. ist eine stattliche Frau, sie trägt eine Perücke mit langen, tizianroten Haaren, ihre dunkle Brille nimmt sie erst ab, als die Fotografen den Saal verlassen haben. Sie hat, wie einst Kachelmann, drei Verteidiger, zwei Männer und eine Frau. Die Vorsitzende Richterin Barbara Bunk belehrt sie, dass es ihr freistehe, sich zur Anklage zu äußern oder nicht. "Frau Vorsitzende", sagt Verteidiger Torsten Rock, "unsere Mandantin wird sich umfänglich äußern." Heidi K. wird ihre Anschuldigungen gegen Horst Arnold wiederholen, in allen Einzelheiten.

Es war der 28. August 2001, sie war gerade seit drei Wochen an ihrer neuen Schule, der Georg-August-Zinn-Schule in Reichelsheim. Sie befand sich in einem Vorbereitungsraum für Biologie, sie bereitete ein Experiment mit Erbsen vor. Dann sei Arnold hereingekommen, sie habe als Erstes seinen Alkoholgeruch wahrgenommen.

Er habe sie mit dem ganzen Körper gegen den Tresen gedrückt, ihr den Mund zugehalten, sie in den Rücken geboxt, ihr den Wickelrock hoch- und den Slip zur Seite gezogen und sie anal vergewaltigt. Dann habe er sie umgedreht, habe versucht, auch vaginal in sie einzudringen, aber das sei ihm nicht gelungen. Die ganze Zeit über habe er mit seinen guten Verbindungen geprahlt, ihr gedroht, er werde ihr oder ihrem Sohn etwas antun, wenn sie etwas erzähle, Schließlich habe sie sich losgerissen, sei aus dem Gebäude geflüchtet, danach habe sie einen Blackout. Sie könne sich nicht erinnern, danach noch unterrichtet zu haben. Ihre Erinnerung setze erst wieder ein, als ihr auf der Heimfahrt ein Fahrzeug die Vorfahrt genommen habe und es fast zu einem Unfall gekommen sei.

Nach diesem Vorfall, sagt Heidi K., habe sie nicht mehr an die alte Schule zurückgewollt. Es folgten mehrere Schulwechsel, aber wohin sie auch kam, überall sei sie nach kurzer Zeit auf diese Vergewaltigung angesprochen worden. "Das war unschön, immer wieder mit dieser Situation konfrontiert zu werden", sagt sie. Es habe Mobbing gegeben, einmal sei sie krank geworden, und in der Universitätsklinik Heidelberg habe man in ihrem Blut Medikamente nachgewiesen, die sie nie genommen hatte. Sie habe Anzeige erstattet, aber der Staatsanwalt habe die Sache eingestellt. "Ein Fall voller Rätsel" habe er gesagt.

Dann, 2008, habe eines Tages die Polizei vor ihrer Tür gestanden, ihr Haus sei durchsucht worden - so habe sie von dem Wiederaufnahmeverfahren erfahren. Und dann kamen "diese schrecklichen Artikel" in allen Medien, diese total einseitigen Darstellungen, diese Vorverurteilungen. Eine Unmenge von Therapien habe sie seither absolviert, Gesprächstherapie, Gestalttherapie, Familienaufstellungen, Psychotherapie, alternative Heilmethoden. "Es war vielleicht ein Fehler, dass ich immer geschwiegen habe", sagt sie.

Es wird ein langwieriger, sehr schwieriger Prozess werden. Wie er endet, wagt im Augenblick niemand vorherzusagen.

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