Louboutin gegen Yves Saint Laurent:Kampf um rote Sohlen

Es kann nur einen geben, der seine Schuhe rot besohlt, fand Designer Christian Louboutin und zog vor ein New Yorker Gericht. Dieses sah jedoch den Rivalen im Recht. Die Entscheidung könnte die Schuhwelt revolutionieren - und für die Trägerinnen unangenehme Fragen zur Folge haben.

Lena Jakat

"Der Schuh ist ein Röntgenbild des sozialen Verhaltens", hat der Designer Christian Louboutin einmal gesagt. Eine Frau, die seine Schuhe trägt, verhält sich demnach - selbstverständlich - stilsicher, beweist Geschmack und hat stets ein gut gefülltes Portemonnaie in der Handtasche. Und: Sie will genau das auch zeigen.

Christian Louboutin Schuhe

Schuhdesigner Louboutin sieht rot: Der Edelkonzern Yves Saint Laurent hat sein Markenzeichen geklaut. Ein New Yorker Gericht sieht das anders.

(Foto: AFP)

Die knallroten Schuhsohlen der Highheels aus dem Hause Louboutin sind längst zu dessen Markenzeichen geworden; und damit auch zum Statussymbol. Wenn es auf Catwalks und in Meetings rot unter den Schuhen der Damen blitzt, weiß der auch nur halbwegs designbewanderte Beobachter: echte Louboutins.

Und das ist ganz im Sinne des Erfinders, der gemeinsam mit Jimmy Choo und Manolo Blahnik allerspätestens seit Sex and the City ganz oben im Highheel-Olymp thront. "Die leuchtende rote Farbe hat keine andere Funktion, als der Öffentlichkeit zu sagen, dass sie meine sind", sagte der französische Designer, der seine Schuhe für mehrere hundert Euro pro Paar verkauft, dem US-Magazin New Yorker.

Doch damit könnte schon bald Schluss sein, denn es sieht so aus, als müsste er sein Rot künftig teilen: Ein New Yorker Gericht hat Louboutins Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen Yves Saint Laurent abgelehnt. Das Modelabel hatte in seiner "Cruise Kollektion" ebenfalls vier Schuhmodelle mit roten Sohlen versehen - was Monsieur Louboutin vermutlich einen ähnlichen Farbton ins Gesicht trieb.

Die Idee mit den roten Sohlen, so gut sie auch sein möge, gehöre nicht dem Hause Louboutin allein, so die Gerichtsentscheidung. Anders als bei Logos oder Mustern gebe es kein Recht an bestimmten Farbtönen. "Denn in der Modeindustrie erfüllt Farbe schmückende und ästhetische Funktionen, die den Wettbewerb entscheiden können", befand Richter Victor Marrero. Daher sei es kaum vorstellbar, dass die rote Schuhsohle allein geschützt werden könne.

Kein Recht auf Farbe

Zwar gab sich der Federal District Court in Manhattan Mühe, die Errungenschaften Louboutins - und den Wiedererkennungswert der roten Sohlen - angemessen zu würdigen. Schutzrechte begründe dies jedoch nicht. Spräche man dem Konzern das alleinige Recht an roten Sohlen zu, sagte der Richter, sei das, als hätte man Monet verboten, in seinen Seerosenbildern einen bestimmten Blauton zu verwenden, weil Picasso mit seiner blauen Periode früher dran war.

Die Entscheidung des Gerichts dürfte nicht nur für den französischen Schuhdesigner "zutiefst enttäuschend" sein, könnte sie doch unter Umständen eine ganze Lawine an roten Sohlen lostreten, - sondern auch für seine Kundinnen.

Wer künftig stolz auf knallroten Sohlen stöckelt, kann sich der Bewunderung nicht mehr zwangsläufig sicher sein und muss sich möglicherweise auf die Frage einstellen: "Sind die echt?"

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