Leihmutterschaft:Ein Baby bestellt, drei bekommen

Sachsen hat höchste Geburtenrate in Deutschland

Umtausch ausgeschlossen: Säuglingsstation in Deutschland. Leihmutterschaft ist hierzulande verboten.

(Foto: dpa)

Bei einer Leihmutterschaft kommt nicht immer das raus, was Auftraggeber sich gewünscht haben. Das berechtigt sie nicht zur Reklamation.

Von Barbara Vorsamer

Melissa Cook erwartet Drillinge. Voraussichtlich im März sollen die drei kleinen Jungen in Kalifornien auf die Welt kommen. Was dann mit ihnen passiert, ist offen. Denn Cook ist eine Leihmutter. Sie trägt die Babys für einen Auftraggeber aus. Für erfolgreiche Schwangerschaft und Geburt soll sie 33.000 Dollar bekommen, 6000 Dollar zusätzlich für ein weiteres Kind.

Nun sind es allerdings drei geworden - und das ist dem Auftraggeber, einem 50-jährigen Postangestellten zu viel. Er verlangt die Abtreibung eines der Kinder, die Schwangere weigert sich. Ein Gericht wird bald entscheiden, ob eine Frau, die einen Vertrag als Leihmutter eingegangen ist, die Hoheit über ihren eigenen Körper abgegeben hat. Ob sie die Babys nach der Geburt behalten darf oder gar muss. Oder ob sich der Mann um sie kümmern muss, dem drei Kinder eigentlich zu viel sind.

Fälle wie diesen gibt es häufiger. Brittneyrose Torres aus dem Süden Kaliforniens erwartet ebenfalls Drillinge und auch in ihrem Fall forderten die biologischen Eltern, dass einer der Föten abgetrieben werde. Sie weigerte sich und bot an, das "überzählige" Kind selbst aufzuziehen. Der Deutschen Presse-Agentur zufolge haben sich die Beteiligten inzwischen geeinigt. Details sind nicht bekannt.

Schlagzeilen machte vor zwei Jahren der Fall des behinderten Babys Gammy, das von der Thailänderin Pattaramon Chanbua für ein australisches Paar ausgetragen wurde. Weil er das Down-Syndrom hat, ließen die Eltern ihn bei seiner Leihmutter zurück und nahmen nur seine gesunde Zwillingsschwester mit.

Dass Schwangerschaften nicht so laufen wie geplant, kommt vor. Handelt es sich jedoch um Leihmutterschaft stellt sich die Frage, wer in einem solchen Fall die Verantwortung und die Kosten trägt.

Kinder wollen und alles unter Kontrolle behalten - das passt nicht zusammen

Alles unter Kontrolle zu behalten ist gerade beim Kinderkriegen eine schwierige Sache, aber das sagen die Betreiber von Fruchtbarkeitszentren und Vermittler von Leihmüttern lieber nicht so laut. Wer mit ihnen spricht, bekommt stattdessen viel versprochen. Dass alle Kinder gesund sein werden, wird quasi vorausgesetzt.

"Wir sind sehr gut darin, nur gesunde Embryos auszusuchen und zu implantieren", sagt Alan Copperman, Direktor des Mount Sinai Zentrums für Reproduktive Endokrinologie und Unfurchbarkeit in New York den amerikanischen Gesundheitsnachrichten Healthline. Damit vermeide man zahlreiche Fehlgeburten und verbessere die Gesundheit der nächsten Generation. Der Autor des Textes schließt sich dieser Bewertung an und schlussfolgert: Genetische Tests zu verwenden um einen gesunden Embryo auszuwählen, sei selbstverständlich.

Design-Babys für alle, die es sich leisten können

Leichte Zweifel kommen erst auf, wenn es darum geht, spezielle Eigenschaften vorab zu bestimmen. Das Geschlecht des Babys auszuwählen ist möglich und in manchen US-Bundesstaaten auch erlaubt. Jeffrey Steinberg, mit seinen Fertility Institutes in Los Angeles einer der Top-Player auf dem Gebiet der Reproduktionsmedizin, sieht hier auch kein Problem und spricht vom "Family Balancing". Auch die Möglichkeit, Augen- oder Haarfarbe durch genetisches Screening der Embryonen vorab zu bestimmen, möchte er anbieten, sobald dies technisch möglich ist (ein ausführliches Interview mit dem bekannten Reproduktionsmediziner hat Think Progress geführt).

Auf die Frage, ob er keine Angst vor dem Entstehen einer "Herrenrasse" habe, davor, dass seine reichen Kunden sich nur noch "arische Barbie-Babys mit blauen Augen und blonden Haaren" bestellen, antwortet Steinberg: "Wenn Sie es so sagen, habe ich schon Angst. Aber wenn ich mit meinen Patienten hier sitze, merke ich: Nicht alle wollen blaue Augen. Sie wollen alles, was es gibt unter der Sonne." Die ganze Vielfalt werde gewünscht. Auch beim Geschlecht wählten die Möchtegern-Eltern zu gleichen Teilen Jungen und Mädchen.

Alles gar kein Problem? Was passiert, wenn die Wünsche der Eltern nicht erfüllt werden können? Steinberg behauptet, seine Patienten würden ein anderes Ergebnis als das gewünschte total akzeptieren - sagt aber auch: "Bei uns ist noch nie das falsche Geschlecht herausgekommen."

Wie tolerant die Auftraggeber also wären, wenn statt des bestellten Jungen ein Mädchen herauskommt, bleibt Spekulation. Was allerdings passiert, wenn die Leihmütter behinderte Kinder (Fall Gammy) oder zu viele Kinder (Fall Cook) produzieren, ist bekannt. Die werdenden Eltern lehnen das Ergebnis ab. Als hätten sie von einem Versandhandel ein Produkt bestellt und es wäre fehlerhaft oder doppelt angekommen, reklamieren sie. Das kaputte, das überzählige Kind wollen sie nicht haben.

Die Leihmutter trägt das ganze Risiko

Damit wälzen sie sämtliche Risiken, die mit Schwangerschaft und Geburt einhergehen, auf die Leihmutter ab. Man kann darüber diskutieren, ob das Austragen fremder Föten überhaupt eine ethisch akzeptable Praxis ist. In Deutschland ist es verboten, in anderen Ländern, darunter die USA, die Ukraine und Indien, erlaubt. Viele Länder haben gar keine Regelung. Lässt man Leihmutterschaft zu, muss klar geregelt werden, wer die Verantwortung für was trägt.

Wer trägt die Kosten, wenn die Frau durch die Schwangerschaft daran gehindert wird, ihren Beruf auszuüben? Wenn es zu Fehlgeburten kommt, zu Klinikaufenthalten - wer bezahlt diese? Hat die Leihmutter ihre Aufgabe auch erfüllt, wenn das Kind bei der Geburt stirbt oder bekommt sie dann gar nichts? Und wenn das oder die Babys auf die Welt gekommen sind: Sind die Auftraggeber verpflichtet, das Kind oder die Kinder zu sich zu nehmen, egal, wie viele es sind und egal, ob sie gesund sind oder nicht?

Die Antwort müsste lauten: ja. Die werdenden Eltern - also diejenigen, die die Leihmutter beauftragt haben - sind verantwortlich. Finanziell und auch sonst. Wer ein Kind bekommen will, tritt nun mal eine Reise mit unbekanntem Ausgang an. Das Ergebnis der meisten Schwangerschaften ist zwar ein - um es im Medizinjargon zu sagen - unauffälliger Einling. Doch selbst der gewiefteste Reproduktionsmediziner und die gesündeste Leihmutter können das nicht garantieren. Ein Reklamationsrecht bei behinderten Kindern oder Zwillingen darf es daher nicht geben.

Wer mit diesem Risiko nicht umgehen kann und wer immer alles im Detail kontrollieren muss - der sollte sich das mit dem Kinderwunsch nochmal gründlich überlegen.

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