Lärmschutz:"Kein Mensch kann seine Wohnung geräuschlos nutzen"

Lärmschutz: Welche Standards gelten beim Trittschallschutz? Diese Gretchenfrage muss der BGH heute beantworten.

Welche Standards gelten beim Trittschallschutz? Diese Gretchenfrage muss der BGH heute beantworten.

(Foto: Neven Krcmarek/Unsplash; Bearbeitung SZ)

Wie viel Lärm darf im Mehrfamilienhaus gemacht werden? In einem aktuellen Fall entscheidet der BGH über den Schallschutz nach Sanierungen. Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund kennt sich aus mit lärmempfindlichen Nachbarn.

Interview von Max Sprick

Neue Gebäude müssen besser gedämmt sein als alte. Doch was gilt, wenn der Nachbar im Mehrfamilienhaus einen Teil seiner Wohnung sanieren lässt? Der Bundesgerichtshof urteilt heute darüber, welche Standards wann angewendet werden müssen. Geklagt hatte ein Wohnungseigentümer gegen seinen Nachbarn, der in der Wohnung darüber das Bad sanieren und den Fußboden tauschen ließ. Der untere Nachbar fühlte sich belästigt, weil es nach der Sanierung lauter war als vorher. Ulrich Ropertz ist Jurist und Geschäftsführer des Deutschen Mieterbunds. Er kennt sich mit Nachbarn aus, die über Lärm streiten.

SZ: 23 Uhr, man will schlafen, kann es aber nicht, weil in der Wohnung über einem die Nachbarn wie eine Zebraherde herumtrampeln - was tun?

Ulrich Ropertz: Kein Mensch kann seine Wohnung geräuschlos nutzen. Es gibt auch keine Regeln, die festlegen würden, wie laut genau man in seiner Wohnung sein darf. Höchstens abstrakte Vorgaben, die für alle Mehrfamilienhäuser gelten: Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zum Beispiel, das besagt, man soll so wenig Lärm wie möglich machen. Oder, dass ab 22 Uhr Nachtruhe gilt.

Interview am Morgen

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Also Ohrstöpsel kaufen und das Getrampel akzeptieren?

Nein. Wenn normales Wohnen ohne Partys, ohne Haustiere oder Kleinkinder in der über mir liegenden Wohnung deutliche Lärmstörungen in meiner Wohnung hervorruft, kann ich mich an meinen Vermieter wenden und um Vermittlung bitten, aber auch um Aufklärung. Der Vermieter kann Auskunft geben, welche Schallschutzvorschriften im Haus gelten, und ob die eingehalten werden. Ich habe aber keinen Anspruch darauf, dass der Schallschutz im laufenden Mietverhältnis nachgebessert wird.

Der Streit um Lärm kann im schlechten Fall bis vor den Bundesgerichtshof gehen. Dieser fällt heute ein Urteil über Schallschutz.

Der BGH muss eine Gretchenfrage beantworten: Welche Schallschutzvorschriften sind anzuwenden, wenn eine Wohnung saniert wird? Die, die galten, als das Haus gebaut wurde, oder die, die aktuell gelten. Normalerweise muss der Eigentümer den Schallschutz garantieren, der im Baujahr maßgeblich war. Wenn aber eine Wohnung komplett saniert wird, gelten unter gewissen Umständen Neubau-Standards und somit die aktuellen Schallschutzbestimmungen.

Ändern diese Bestimmungen sich häufig?

Regelmäßig, ja. Welche gerade maßgeblich sind, muss ich selbst nachschlagen. Sie dürften etwa drei bis vier Jahre alt sein.

Im aktuellen Fall hat ein Wohnungseigentümer sein Bad sanieren lassen und eine Fußbodenheizung eingebaut. Nun klagt der Bewohner von unten den höheren Trittschall. Das klingt nach einem klassischen Streit unter Nachbarn, dennoch dürfte ein Urteil weitreichende Auswirkungen für Wohnungseigentümer haben.

Für einen Wohnungseigentümer, der etwas sanieren lässt, hat dieses Urteil eine große Bedeutung. Es regelt die Frage, ob er nach alten, vermutlich günstigeren Bestimmungen sanieren lassen kann oder ob er die neuen, strengeren Vorschriften beachten und möglicherweise erheblich mehr Geld ausgeben muss.

Im Haus aus der Anklage betrug die Schallschutzvorschrift im Jahr 1990 46 Dezibel. Wie kann man als Mieter messen, wie viel Dezibel der Lärm von oben beträgt?

Ob mein Nachbar zu laut ist, hat wenig mit Schallschutz zu tun. Nur weil er aktuelle Vorschriften beispielsweise einhalten mag, bedeutet das ja nicht, dass er Lärm machen kann, wie er will und sich auf seinen ordnungsgemäßen Schallschutz im Fußboden beruft. Schallschutz zielt darauf ab, ob und wie normales nachbarschaftliches Verhalten in der darunter liegenden Wohnung wahrnehmbar ist.

Noch mal: Was hilft, wenn der Nachbar von oben nervt?

Ganz klassisch: miteinander reden. Egal, ob der Fernseher zu laut ist, der Nachbar ständig feiert oder sein Kleinkind immerzu brüllt. Am besten ist es, wenn man mal kurzfristig Wohnungen tauscht. Den Nachbarn herunterbitten und ihm verdeutlichen, welche Auswirkungen sein Wohnverhalten nach unten hat. Oder nach oben gehen und nachvollziehen, welchen Lärm das normale Wohnen des Nachbarn verursacht. Häufig entstehen Nachbarschaftsstreitereien durch Unkenntnis darüber, wie sich das eigene Verhalten auf Mitmenschen auswirkt.

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