"Babyfernsehen", dubiose Schlankheitskuren und kosmetische Behandlungen - Ärzte bieten häufig unnötige Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden, gegen Barzahlung an.
Die Preise unterliegen freier Gestaltung - solange Patienten zahlen. Ein Chirurg nahm 800 Euro dafür, dass er einer Patientin Schweißdrüsen unter der Achsel entfernte. Ein Hausarzt verlangte für seine "Aufbaukur", die sich als simpler Vitaminmix entpuppte, 250 Euro.
Anzeige
Andere Mediziner rechneten für dubiose Schlankheitskuren und kosmetische Behandlungen dreistellige Summen ab. Gemeinsam ist all diesen Angeboten, dass sie von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden. Das hat seinen Grund, denn individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), wie Ärzte die Angebote beschönigend nennen, sind oft medizinisch nutzlos, umstritten oder schädlich.
Am Dienstag stellte das Wissenschaftliche Institut der AOK neue Zahlen vor. Demnach wächst die Vorliebe der Ärzte für IGeL weiter: Immer mehr gesetzlich versicherte Patienten bekommen Zusatzleistungen gegen Barzahlung angeboten. Im vergangenen Jahr machten 25 Prozent der Befragten diese Erfahrung. Hochgerechnet auf die Bevölkerung entspricht dies 18 Millionen Versicherten.
2005 hatten einer ähnlichen Erhebung zufolge 16 Millionen Versicherte IGeL angeboten bekommen. "Wenn Ärzte als Verkäufer auftreten, werden Patienten zu Kunden, die eine Leistung aus eigener Tasche zahlen", sagt Studienleiter Klaus Zok. Für die Untersuchung wurden bundesweit 3000 gesetzlich Versicherte befragt.
Hohe Einkommensgruppen bekommen häufiger Angebote
Die Ärzte achteten offenbar darauf, wem sie ihre Angebote unterbreiteten: In hohen Einkommensgruppen wurden 37 Prozent der Befragten auf eine Zusatzleistung angesprochen.
In der unteren Einkommensgruppe waren es lediglich 15 Prozent. Obwohl es erforderlich ist, unterblieb in fast zwei Drittel der Fälle die schriftliche Vereinbarung. Ein Fünftel der Patienten zahlte zwar, bekam aber nie eine Rechnung. Am häufigsten boten Gynäkologen, Augenärzte und Urologen IGeL an.
"Der IGeL-Markt ist voller Beispiele, die medizinisch nicht sinnvoll sind und nur aus kommerziellen Gründen vermarktet werden", sagt Michael Kochen, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin. "Dagegen bin ich strikt, das ist ethisch bedenklich." Ein Arzt wurde im Internet noch deutlicher: "Die Praxis ist zum Basar verkommen."
Der geschätzte Jahresumsatz mit IGeL beträgt eine Milliarde Euro. In Umfragen gibt mehr als die Hälfte der Praxisärzte an, ökonomisch nicht mehr auf diese Angebote verzichten zu können. Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe hat bedauert, dass immer öfter "Kommerz statt Mildtätigkeit" das Arzt-Patienten-Verhältnis bestimme.
Die AOK-Studie ergab, dass am häufigsten Ultraschall angeboten wurde, gefolgt von Messungen des Augeninnendrucks und "ergänzenden" Tests zur Früherkennung von Krebs. Sind sie medizinisch nötig, erstatten Kassen die Untersuchungen.
Wollen Paare mehr als dreimal während der Schwangerschaft "Babyfernsehen", Ärzte per Schall den Bauch einsehen oder Augendruck messen, ohne dass ein medizinischer Grund vorliegt, ist das jedoch wissenschaftlich unsinnig. Das gilt ebenso für jährliche Abstriche am Gebärmutterhals, wenn Krebstests zuvor unauffällig waren.
"Es gibt auch sinnvolle Angebote, reisemedizinische Beratung oder die Prüfung der Tauchtauglichkeit etwa", sagt Michael Kochen. Er hat sich angewöhnt, Patienten vor kommerziellen Auswüchsen zu warnen: "Wenn ich einen zum Augenarzt schicke, rate ich ihm, kein Bargeld mitzunehmen."
Im einst stabilen und friedlichen Staat Mali errichten Islamisten, Separatisten und Terroristen das Afghanistan Afrikas. Seite 3 Jetzt lesen ...
(SZ vom 11.7.2007)
Fortsetzung.
...., können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.(Zitatende)
Das bedeutet, daß - nicht wie so oft von Politikern vorgegaukelt - eine optimale Medizin beansprucht werden darf, sondern nur eine "wirtschftliche, ausreichende, notwendige und zweckmäßige" - mithin Schulnote 4 oder 5 (von 6 möglichen).
Das hat der Gesetzgeber (das Parlament, also Politiker) so festgelegt. Ein Arzt darf also für GKV-Patienten keine optimale Medizin betreiben, sonst verhält er sich gesetzesuntreu. Leider wissen das viele Patienten nicht. Nicht der Arzt hat den Mangel zu verantworten - er verwaltet ihn lediglich - sondern Politiker.
Ob ein Symptomloser eine sinnvolle Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nimmt, ist eine reine Angelegenheit seiner selbst, wenn er über Nutzen/Risiko/Grenzen aufgeklärt wurde. Es ist eine reine Angelegenheit zwischen Patient und Arzt - aus der sich der Staat raushalten sollte. Schon gar mit solchen pauschalen Blüten wie "ärzte sind Abzocker".
Beste Grüße und sorry für das ER ;-)
M. Schreiber
Liebe Frau Goldentree,
1. Ein Verdacht auf Glaukom ist natürlich Kassenleistung. Deswegen ist es auch keine Vorsorgeleistung (Selbtzahler). Es geht aber im konkreten Fall um die (den) symptomlose(n) Frau/Mann.
2. Zur Glaukombeurteilung gehört immer (!) und ausnahmslos die Druckmessung und (!) Spiegelung des Augenhintergrundes. Ich habe nirgends gesagt, dass allein die Druckmessung genügt.
3. Jede Methode hat Grenzen - darüber muß die Frau (der Mann) aufgeklärt werden. Erst dann kann er eine mündige Entscheidung treffen.
4. Normaldruckglaukome lassen sich durchaus mit sehr guter Sicherheit ausschließen (Druckmessung und Spiegelung des Augenhintergrundes). Eine Selbstverständlichkeit für den Augenarzt.
5. Der Gemeinsame Bundesausschuß hat meines Erachtens nie die Leistung aus dem Katalog der GKV herausgenommen, sondern sie nicht reingelassen! Das ist ein wesentlicher Unterschied.
6. Ein Screening ist etwas anderes als eine individuelle Vorsorgeuntersuchung - letztere wird individuell von Frau/Mann gewünscht/vorgeschlagen/durchgeführt. Ein Screening ist hingegen eine systematische Methode, bei der symptomlose Menschen in großer Zahl (vorher nach bestimmten Kriterien wie z.B. Alter, Geschlecht, Risikogruppe o.ä.) l "gesiebt" werden um Krankheiten zu erkennen. Selbst wenn die Glaukomvorsorge Kassenleistung wäre, könnte man noch nicht von Screening sprechen.
Das zum Fachlichen. Zurück zur "Abzocke". Der GBA hat eben offenbar wegen umstrittener (das bedeutet es gibt Für und Wieder) Bewertung die Glaukomvorsorge als Leistung der GKV nicht anerkannt. Daraus aber abzuleiten die Glaukomvorsorge (Druckmessung und Augenhintergrundsbeurteilung) wäre bei symptomlosen Menschen ncht gerechtfertigt und demzufolge "Abzocke" (Zitat Patientenbeauftragte Frau Kühn-Mengel 2005) ist, gelinde gesagt, falsch.
Jeder Arzt steht täglich vor Entscheidungen im Spannungsfeld der medizinischen optimalen Betreuung (wissenschaftlicher Stand), dem nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V, § 12) Erlaubten (*) und der sehr oft vom SGB differierenden Rechtsprechung.
(*) Der § 12 SGB V heißt Wirtschaftlichkeitsgebot: Im Absatz (1) steht:
(Zitatanfang) "Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, k
...dung schützt ihn dies noch lange nicht. Und genau deswegen wurde die Untersuchung aus dem Leistungskatalog der GKV entfernt. Ihr Nutzen bei symptomlosen Menschen ist derzeit nicht gesichert. Dies sollte eine Methode jedoch sein, wenn sie auf Millionen von Menschen losgelassen wird. Aller Voraussicht nach gesunden Menschen, wohlgemerkt.
Ihre (!) Goldentree
Sehr geehrte / sehr geehrter M. Schreiber,
mit dem Hinweis auf das OLG Hamm meinen Sie nicht den Beschluss aus dem Jahr 1977, oder etwa doch? Falls ja, so ist dazu zu sagen, dass sich die Sachlage in den letzten 30 Jahren geändert hat und die Erkenntnisse hinsichtlich des Glaukom-Screenings zugenommen haben.
Mittlerweile gibt es so schöne Dinge wie evidenzbasierte Medizin. Sicher, die gab es damals auch schon, aber heutzutage orientieren sich sogar der G-BA und die Gerichte an deren Erkenntnisse. Mit der Entscheidung des G-BA wird folglich auch bei den Gerichten ein völlig neues Kapitel aufgeschlagen.
Falls ein Arzt einen Verdacht auf ein Glaukom hat, so ist dieser Verdacht selbstverständlich - und auf Kassenkarte! - abzuklären. Wenn er dies nicht macht, macht er sich auch heute noch schuldig. Wenn der Arzt keinen Verdacht hat, es sich ferner um einen vollig symptomlosen Versicherten handelt, ist der Nutzen einer Früherkennungsuntersuchung sehr umstritten und im Zweifel nicht gegeben. Dass es mit der reinen Messung des Augeninnendrucks dabei nicht getan ist, goes without saying. Hoffe ich.
Auch lese ich in Ihren Beiträgen interessanterweise nichts über die Grenzen des Glaukomsscreening - oder welche Fälle z.B. mit der Messung des Augeninnendruckes nicht gefunden werden können - z.B. Normaldruck - Glaukome.
Seit wenigen Jahren wissen wir überhaupt erst gesichert, dass die Behandlung eines überhöhten Augeninnendruckes zu einer Verzögerung (!) der Erblindung führen kann. Allerdings sind bis heute wesentliche Fragen wissenschatlich nicht geklärt, die die Frage beantworten würden, mit welcher/n Methode/n in welchem Abstand bei welchen Versicherten gescreent werden müßte, um tatsächlich die Zahl der Erblindungen zu reduzieren. Was wir wissen ist, dass es mit der reinen Messung des Augeninnendruckes nicht getan ist.
Vielleicht gibt uns die Wissenschaft in einigen Jahren Antwort auf diese Fragen. Heute haben wir diese Antworten nicht. Und solange diese Antworten fehlen, kann symptomlosen Versicherten nicht vorgekaukelt werden, dass mit der Einführung der Messung des Augeninndendruckes alles gut wird. Dies ist leider nicht der Fall.
Falls ein über die Vorteile und Grenzen (!!!) aufgeklärter Versicherter dennoch diese Untersuchung für sich machen lassen möchte, ist dies sein gutes Recht. Vor einer möglichen Erblin
Sehr geehrter Goldentree,
man wird in der medizinischen Literatur zu verschiedenen Themen immer wieder Pro und Contra finden. Das ist normal und nicht zu beanstanden. Der Gemeinsame Bundesausschuß hat contra Glaukomvorsorge entschieden. Diese Entscheidung ist zwar zu kritisieren, aber zu akzeptieren. In meinem ausführlichen Beitrag ging es aber nicht um eine wissenschaftliche Bewertung des Für und Wieder vorzunehmen, sondern darum, dass es unredlich ist ärzte als Abzocker hinzustellen, wenn sie sich aus der bekannten Datenlage für das Pro Glaukomvorsorge entscheidet. Wie ich ausgeführt habe, ist es sogar durch das OLG Hamm bestätigt, dass sich der Arzt sogar mangelnde Sorgfalt vorwerfen lassen muß, wenn er diese Vorsorge nicht anbietet! Selbst unter dem Aspekt, dass es hinsichtlich der Datenlage 50:50 Pro-Contra stünde - jeder Richter wird dem Arzt zurecht die Leviten lesen, wenn man diese Vorsorge nicht angeboten hat und es zur Erblindung gekommen ist.
Ihr zitiertes Papier des MDS interessiert niemanden im Einzelfall, wenn es zu spät ist.
Mit besten Grüßen M.Schreiber
Paging