Gebräuchliche Impfungen:Röteln-Impfung

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Inge Smolek

Der Impfstoff ist sowohl als Einzeldosis als auch als Kombinations-Impfstoff, meist gemeinsam mit Masern und Mumps, erhältlich. Seine Schutzrate beträgt etwa 95 Prozent. 8 bis 10 Wochen nach einer Impfung kann der Impferfolg anhand des Nachweises von Röteln-Antikörpern festgestellt werden. Dieser Nachweis kann speziell bei Frauen im gebärfähigen Alter sinnvoll sein.

Erreger und Krankheitsbild

Röteln (Rubella) sind eine meist leicht und komplikationslos verlaufende fieberhafte Erkrankung. Eine Rötelnerkrankung während der Frühschwangerschaft kann hingegen das Ungeborene infizieren und zu Missbildungen führen (kongenitales Röteln-Syndrom).

Die Erreger der Röteln sind Viren. Sie gehören zur Art der Rubivien innerhalb der Familie der Togaviridae. Die nach der Geburt erworbenen Röteln werden direkt von Mensch zu Mensch per Tröpfchen- und Schmierinfektion übertragen.

Die meisten wissen nicht, ob sie in der Kindheit die Röteln durchgemacht haben oder nicht. Als zuverlässiger Nachweis kann ein virusspezifischer Antikörpertest im Blut vorgenommen werden.

Wirkprinzip der Impfung

Die derzeit zur Verfügung stehenden Imfpstoffe enthalten abgeschwächte Röteln-Viren, die in Zellkulturen aus menschlichem Gewebe vermehrt wurden. Der Impfstoff ist sowohl als Einzeldosis als auch als Kombinations-Impfstoff, meist gemeinsam mit Masern und Mumps, erhältlich. Seine Schutzrate beträgt etwa 90 Prozent. Die Erstimpfung erfolgt meist mit Masern und Mumps zusammen (Masern-Mumps-Röteln-Kombinationsimpfung MMR). Neu ist die Kombination der MMR mit der Impfung gegen Windpocken (auch Feuchtblattern, Varizellen) als MMR+V oder MMRV.

In Deutschland wird die Kombinationsimpfung ab dem 11 Lebensmonat empfohlen, in Österreich wird ab dem 14. Lebensmonat geimpft. Eine Auffrischung erfolgt noch im zweiten Lebensjahr, der Mindestabstand zur ersten Teilimpfung beträgt vier Wochen.

8 bis 10 Wochen nach einer Impfung kann der Impferfolg anhand des Nachweises von Röteln-Antikörpern festgestellt werden. Dieser Nachweis kann speziell bei Frauen im gebärfähigen Alter sinnvoll sein.

Die neu empfohlene Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe C im 2. Lebensjahr sollte nicht gleichzeitig it der MMR+V bzw. MMRV-Impfung erfolgen, sondern mit einem Abstand von mindestens vier Wochen.

Bei fehlender Immunität kann die kombinierte Masern/Mumps/Rötelnimpfung (MMR-Impfung) jederzeit nachgeholt werden, es werden zwei Impfungen empfohlen. Von der Impfung geht keine Ansteckungsgefahr für andere Familienangehörige (Schwangere) aus. Erkrankt eine schwangere Frau an Röteln, so muss umgehend der Antikörper-Status bestimmt werden. Besteht keine Immunität, kann Rötelnhyperimmunglobulin (Antikörperpräparat) verabreicht werden. In Österreich wird diese Vorgangsweise nicht mehr empfohlen, weil das Rötelnhyperimmunglobulin die Infektion nicht zuverlässig verhindert und zudem jede nachfolgende Diagnose nachhältig verfälscht.

Außerdem sind auch nach der Gabe von Immunglobulinen schon Schädigungen an Ungeborenen aufgetreten. Deshalb wird in Österreich bei fehlender Immunität im ersten Schwangerschaftsdrittel zum Abbruch geraten. Ist die Schwangerschaft weiter fortgeschritten und kommt ein Abbruch für die werdende Mutter nicht in Frage, wird jedenfalls Hyperimmunglobulin verabreicht.

Gegenanzeigen, Nebenwirkungen

Schwangere sollen nicht gegen Röteln geimpft werden. Der Impfarzt sollte vor der Impfung von Frauen im gebärfähigen Alter eine Schwangerschaft ausschließen. Mindestens vier Wochen nach der Impfung sollte eine Schwangerschaft durch geeignete Verhütung vermieden werden. Die Ständige Impfikommission in Deutschland empfiehlt, dass bis 3 Monate nach der Impfung eine Schwangerschaft ausgeschlossen werden sollte.

Personen mit Hühnereiweißallergie; Personen, die eine Beeinträchtigung des Immunsystems haben, Kortison nehmen oder bösartige Erkrankungen haben, sollten mit einem Fachmann vor der Impfung Rücksprache halten. Bei fieberhaften Erkrankungen sollte zugewartet werden (v. a. weil der Impferfolg beeinträchtigt sein könnte und nicht, weil dadurch die Impfung schlechter verträglich wird).

Nach der Rötelnimpfung treten bei 10 bis 15 Prozent der geimpften Kleinkinder Nebenwirkungen wie geringes Fieber und Schwellungen der Lymphknoten auf. Bei der Impfung erwachsener Frauen treten bei bis zu 25 Prozent Hand- und Fußgelenkschmerzen auf. Bei Kindern nur zu 0,5 Prozent. Die Beschwerden setzen etwa ein bis drei Wochen nach der Impfung ein und können bis zu drei Wochen anhalten.

Gesundheitspolitische Ziele

Durch die Rötelnimpfung beider Geschlechter als Masern-Mumps-Röteln Impfung (MMR-Impfung) soll die Zirkulation des Rötelnvirus weiter zurückgedrängt werden, um das Fehlbildungsrisiko auch bei Kindern von nicht immunen Frauen zu verringern.

Experten: Univ. Prof. Dr. med. Herwig Kollaritsch (Tropenmedizin, Reisemedizin, Impfwesen), Dr. med. Gert Vetter (Allgemeinmedizin)

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