Ein Fitness-Studio hat einen Mann wegen der hohen Männerquote im Studio abgelehnt. Dazu fiel nun ein Urteil.

Schnell vor dem Sommerurlaub noch im Fitnessstudio anmelden? So einfach ist es nicht immer, wie ein Mann erfahren musste. Nur weil er ein eben solcher war, durfte er nicht Mitglied werden. Der Studiobetreiber lehnte den Aufnahmeantrag des Mannes mit der schriftlichen Begründung ab, dass man ihn derzeit nicht aufnehmen könne, weil man unterhalb der wünschenswerten Quote an weiblichen Mitgliedern liege.

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Nur weil ein Mann ein Mann ist, darf ihm ein Studio nicht die Mitgliedschaft verweigern. (© Foto: AP)

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In der Männerehre verletzt, klagte der Mann vor dem Amtsgericht Hagen und erhielt Recht. Das Gericht sah in der schriftlich formulierten Ablehnung einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Weil die Nichtaufnahme auf dem Geschlecht beruhe, werde der Mann in Sinne von § 1 AGG benachteiligt.

Für den erlittenen immateriellen Schaden muss der Studiobetreiber ihm ein Schmerzensgeld von 50,- EUR zahlen. Außerdem hat der Mann einen Anspruch auf Aufnahme in das Sportstudio zu den Vertragsbedingungen, die zum Zeitpunkt seines Aufnahmebegehrens galten.

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(sueddeutsche.de/kostenlose-urteile.de/AG Hagen - 140 C 26/08/bilu/mmk)