Düsseldorf: Bierbikes:Rollende Kneipen verboten

Schluss mit lustig: Nachdem die nervtötenden Spaßfahrräder für Biertrinker immer mehr deutsche Straßen eroberten, hat nun die erste Großstadt mit einem Verbot reagiert.

Für die einen ist es das "ultimative Spaßfahrrad", für die anderen eine Nervensäge auf Rädern: das sogenannte Bierbike, eine fahrbare Konstruktion für 16 Teilnehmer, bei dem die Fahrer unten treten und oben trinken.

Gericht stoppt ´Bierbikes"

Schluss mit lustig: Das Düsseldorfer Gericht hat die Bierbikes gestoppt.

(Foto: dpa)

Dass es laut und oft wild zugeht, wenn Bier aus Fässern ausgeschenkt wird, ist klar - zumal das Ganze auch noch im Freien und auf der Straße vonstatten geht. Entsprechend groß ist die Wahrscheinlichkeit, mit den kollektiven Trinkgelagen auf Rädern den Unmut der Mitbürger auf sich zu ziehen. Nachdem es immer mehr Beschwerden gab, brachte die Düsseldorfer Stadtverwaltung die Sache nun vor Gericht.

Die Bierbikes seien nicht nur laut, sondern behinderten auch oft den Verkehr, so die Begründung. Die Höchstgschwindigkeit der Bierbikes liegt bei sechs Kilometer pro Stunde - selbst Fußgänger fühlen sich von den grölenden Mitfahrern belästigt.

Besonders beliebt ist das Biermobil bei Junggesellenabschieden, Touristen und anderen Gruppen in Feierlaune. 2005 rollte das erste Exemplar durch die Kölner Innenstadt, mittlerweile kann man die mobilen Theken in allen großen Städten Deutschlands mieten.

Im Düsseldorfer Rathaus hatte man schon länger überlegt, wie man die Fahrzeuge verbieten könnte. Auch in Köln häuften sich die Beschwerden wegen Lärmbelästigung, für einen entsprechenden Beschluss hat es bisher jedoch nicht gereicht.

Bemüht, das Image der "Sauftouren" zu verbessern, versicherten die Verleiher, dass "der Alkoholausschank begrenzt und Schnaps verboten sei und der Mann am Lenker nüchtern bleibe".

Das Gericht war damit jedoch nicht zu überzeugen: "Die Bierbikes haben sich als störend erwiesen", erklärt ein Vertreter aus dem Rathaus. Ohne Sondergenehmigung sei der Betrieb verboten. Und die werde nicht erteilt, so die Stadtverwaltung.

Die totale Ruhe wird mit dem Gerichtsbeschluss aber noch nicht einkehren: Bis das Urteil rechtskräftig ist, darf an den rollenden Partytheken noch weiter gestrampelt werden. Na denn: Prost!

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