Von Martin Kotynek

Erstmals darf eine Patientin Cannabis legal zur Behandlung ihrer Multiplen Sklerose beziehen - unter strengen Auflagen. Kranke, die sich das Mittel auf eigene Faust besorgen, müssen mit Gefängnis rechnen.

Die Bundesopiumstelle hat zum ersten Mal einer Patientin erlaubt, Cannabis in der Apotheke zu kaufen. Claudia H. aus Baden-Württemberg, die seit 14 Jahren an Multipler Sklerose leidet, darf von Ende August an einen Extrakt aus der Hanfpflanze legal beziehen. Die Erlaubnis ist an strenge Auflagen geknüpft. Zudem muss ein Arzt die Therapie begleiten.

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Immer mehr wissenschaftliche Studien zeigen, dass Cannabis Spastiken und Schmerzen, die oftmals bei der Nervenkrankheit Multiple Sklerose auftreten, lindern kann. Bei Aids- und Krebskranken verringert die appetitanregende Wirkung der Droge den Gewichtsverlust. Da Cannabis aber in Deutschland verboten ist, dürfen Ärzte nur den synthetisch hergestellten Cannabis-Wirkstoff Dronabinol verschreiben. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen jedoch nicht, da die Substanz in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen ist. 60 Kapseln können bis zu 1700 Euro kosten.

Weil das vielen Patienten zu teuer ist, besorgen sie sich natürliches Cannabis auf eigene Faust - und bewegen sich damit am Rande der Illegalität. Denn Cannabis fällt unter das Betäubungsmittelgesetz - der Besitz ist verboten. Zwar verfolgt die Staatsanwaltschaft Besitzer von "geringen Mengen" - je nach Bundesland sind das drei bis 30 Gramm - nicht, doch es bleibt ein Risiko. Claudia H. ist es eingegangen: "Ich habe alle schulmedizinischen Medikamente ausprobiert, aber die Nebenwirkungen waren inakzeptabel", sagt die 51-jährige Softwareentwicklerin. Sie kann seit zehn Jahren kaum mehr gehen, vor fünf Jahren hat sich ihr Zustand stark verschlechtert. "Wegen der spastischen Lähmungen konnte ich nachts nicht mehr schlafen, doch wenn ich Tabletten nahm, waren die Beschwerden am folgenden Tag noch stärker." Auch der Cannabis-Wirkstoff Dronabinol habe ihr keine spürbare Erleichterung gebracht - ein untragbarer Zustand, sagt sie.

Ein Artikel in einem Magazin für Multiple-Sklerose-Patienten brachte sie auf die Cannabis-Therapie. "Ich wollte es versuchen, schließlich bestand eine Chance, dass sich meine Beschwerden verringern würden. Meine Ärztin stand voll hinter mir", sagt Claudia H. "Ich habe mir dann Cannabis besorgt. Zwei- bis dreimal pro Woche brühe ich mir seitdem bei starken Beschwerden aus den Blüten abends einen Tee." Von der Wirkung ist die Unternehmerin überzeugt. Die starken Lähmungen gingen vorübergehend zurück, die Wirkung halte auch noch am folgenden Tag an. Rauschzustände erlebe sie keine, auch eine Abhängigkeit bestehe nicht. Illegal bleibt ihre Therapie trotzdem.

Cannabis nur für Zwecke "im öffentlichen Interesse"

Im Mai 2005 begann sich das zu ändern. Bis dahin hatte die Bundesopiumstelle sämtliche Anträge von Erkrankten, Cannabis als Medizin einsetzen zu dürfen, pauschal abgewiesen. Ausnahmegenehmigungen würden nur für wissenschaftliche oder "im öffentlichen Interesse liegende" Zwecke erteilt, lautete die Begründung. Doch dann urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass auch die Gesundheit von einzelnen Patienten im öffentlichen Interesse läge. Die Bundesopiumstelle könne nicht einfach pauschal Anträge ablehnen, sondern müsse jeden einzelnen Fall prüfen.

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