Futter, Knochen, Steuer: Hunde sind die besten, aber auch die teuersten Freunde des Menschen. Kann man die Vierbeiner von der Steuer befreien?

Hunde sind die besten, aber auch die teuersten Freunde des Menschen. Futter, Knochen und Hundesteuer - das war einem Landwirt aus Rheinland-Pfalz zu viel. Er wollte seinen Schäferhund von der Steuer befreien lassen und ihn als notwendigen Mitarbeiter seines Hofs einklagen.

Schäferhund, dpa

Der Schäferhund - ein notwendiger Mitarbeiter? (© Foto: dpa)

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Aus dem Urteil des Vewaltungsgerichts Trier: "Für einen Hund fällt nur dann keine Hundesteuer an, wenn seine Haltung für einen Betrieb notwendig ist. Im Falle des Landwirts, der erklärt hatte, er benötige seinen Schäferhund, um seine Galloway-Rinderzucht zu betreiben, trifft dies aber nicht zu. Dass das Tier den Mann bei der Arbeit auf der Weide schützt, macht die Haltung des Hundes nicht zwingend notwendig, sondern zeigt lediglich, dass sie nützlich ist. Der Tatsache, dass der Hund den Hof bewacht, wird damit Rechnung getragen, dass die Steuer ermäßigt ist."

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(SZ vom 13.10.2009/aro/bre)