Debatte:Belgien diskutiert über Sterbehilfe für depressive 24-Jährige

Deutschland debattiert über Gesetze zum würdigen Lebensende. Belgien über eine 24-jährige Frau, die Sterbehilfe erhält. Sie ist depressiv, körperlich aber gesund.

Von Lena Jakat

Eines Morgens nicht mehr aufwachen, umringt von geliebten Menschen einschlafen, plötzlich umfallen, schmerzfrei sterben: Die Idealvorstellungen vom Ende eines Lebens dürften nicht allzu stark variieren. Doch wie kann sich die technisierte Individualgesellschaft diesen Idealen annähern? Darüber gehen die Meinungen weit auseinander - die privaten wie die politischen. Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag erstmals über verschiedene Gesetzesentwürfe zur Sterbehilfe diskutiert.

Alle vier Anträge für ein entsprechendes Gesetz widmen sich dem assistierten Suizid, einer gemäßigteren Form der Sterbehilfe als sie beispielsweise in Belgien oder den Niederlanden erlaubt ist, wo unter bestimmten Umständen Ärzte tödliche Mittel verabreichen dürfen. Der CDU-Abgeordnete Michael Brand hat gemeinsam mit Parlamentariern aller Fraktionen einen Antrag vorgelegt, der geschäftsmäßige, auf Wiederholung angelegte Sterbehilfe untersagen, den Freiraum des Arztes aber wie bisher belassen will. Dieser Mittelweg findet derzeit die meisten Unterstützer im Bundestag. "Mit dem ärztlich assistierten Suizid könnte eine Tür aufgestoßen werden, die nicht mehr geschlossen werden kann", gab Brand im Vorfeld zu bedenken. Durch diese Tür, führte Brand das Bild weiter, könnten auch "Menschen geschoben werden, die da nicht durch wollen."

Gut möglich, dass der Politiker bei seinem Argument einen aktuellen Fall aus Belgien im Kopf hatte. Dort haben Ärzte einem Zeitungsbericht zufolge für eine 24-jährige Frau Sterbehilfe bewilligt. Die Frau, die in den Medien Laura genannt wird, ist körperlich gesund, leidet aber unter Depressionen. "Das Leben ist nichts für mich", sagte sie der Zeitung De Morgen. und berichtete von Suizidgedanken seit ihrer Kindheit. "Der Tod fühlt sich für mich nicht wie eine von mehreren Wahlmöglichkeiten an. Wenn ich die Wahl hätte, würde ich ein erträgliches Leben wählen, aber ich habe alles getan - ohne Erfolg", zitiert sie das US-Magazin Newsweek. Seit drei Jahren lebt Laura in der Psychiatrie. Ärzte haben ihrem Gesuch nach dem Sterben nun nachgegeben - in Form staatlich erlaubter Sterbehilfe.

Grenzen der Sterbehilfe werden getestet

In Belgien, genau wie in Luxemburg und den Niederlanden, ist aktive Sterbehilfe legal - im deutschen Recht heißt sie Tötung auf Verlangen. In dem Land dürfen sie seit 2002 Menschen in Anspruch nehmen, die unheilbar krank sind und unter starken körperlichen Schmerzen leiden, was ein Ärzteteam bescheinigen muss. Im Vergleich zu Regelungen, die für Deutschland diskutiert werden, sind solche Gesetze äußerst liberal; doch auch an deren Grenzen wird regelmäßig gekratzt. So weitete beispielsweise Belgien im Februar 2014 das Recht auf Sterbehilfe auf Kinder aus; in den Niederlanden wird eine solche Reform gerade diskutiert.

Besonders problematisch werten Kritiker jedoch Fälle wie Lauras, in denen ein psychisches Leiden der Auslöser für den Todeswunsch ist. Im Oktober 2013 starb in Belgien ein 44-jähriger Transsexueller durch die Hand eines Arztes. Er hatte nach der Geschlechtsumwandlung massiv mit seinem neuen Erscheinungsbild zu kämpfen. Im Januar 2014 gewährten Ärzte in den Niederlanden einer 35 Jahre alten Frau Sterbehilfe, die unter Psychosen litt. Im September 2014 erlangte ein 50-jähriger Gewaltverbrecher ebenfalls in Belgien das Recht auf Sterbehilfe, dem die Psychotherapie nicht reichte.

Und nun die 24 Jahre alte Laura, die an Depressionen leidet. Ist ihr Todeswunsch Ausdruck freien Willens oder Krankheitssymptom?

Depressionen sind behandelbar

Mehr als 90 Prozent aller Menschen, die sich selbst töten, tun das aufgrund einer zugrunde liegenden psychischen Erkrankung, die in den meisten Fällen therapierbar ist. An Depression erkrankte Menschen werden in der Regel mit einer Kombination aus Medikamenten und Psychotherapie behandelt. Durch die Gabe von Antidepressiva nehmen die Beschwerden bei zwei Drittel der Patienten um die Hälfte ab.

"Als Psychiater fühle ich mich in erster Linie verpflichtet, psychisch Kranken und Menschen in Krisensituationen zu helfen und Leiden zu lindern", sagte Bernhard Küchenhoff, Chefarzt an der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich, im vergangenen Jahr auf einer medizinischen Fachtagung. Er betonte den Widerspruch, der depressiven Erkrankungen innewohnt. Suizidale Patienten strebten oft zugleich zwei gänzlich unvereinbare Ziele an: den Wunsch zu sterben und den Wunsch nach einem besseren Leben.

Die Argumente, die in der aktuellen Sterbehilfedebatte angeführt werden, kehren immer wieder zu einem Punkt zurück: zur Würde des Menschen, die Ausdruck findet in einem selbstbestimmten Tod. Als Voraussetzung dieser Selbstbestimmtheit gilt dabei der vielzitierte "volle Besitz der geistigen Kräfte", zumindest in der deutschen Debatte. In Belgien sprach sich 2013 in einer Umfrage eine breite Mehrheit dafür aus, auch Alzheimer-Patienten und Menschen mit anderen Demenz-Erkrankungen Sterbehilfe zu gewähren. Was die Sache mit der geistigen Gesundheit - ebenso wie eine schwere depressive Erkrankung - schon wieder schwieriger macht.

Die zweite Prämisse der Selbstbestimmtheit ist, dass der freie Wille gewahrt bleibt. Kritiker der Sterbehilfe sehen zum Beispiel die Gefahr, dass sich alte Menschen genötigt fühlen könnten, den Tod zu wählen, weil sie fürchten, ihren Angehörigen zur Last zu fallen. Zudem befürchten Skeptiker, dass eine Liberalisierung des Gesetzes zu einer massiven Zunahme von Sterbehilfe-Fällen führt, wie sie in Belgien und den Niederlanden zu verzeichnen ist - aber auch in der Schweiz, wo assistierter Suizid weit verbreitet ist. Das geht aus diesem Dokument des Schweizer Statistikamtes von 2012 hervor.

Im November will der Bundestag über die Zukunft der Sterbehilfe in Deutschland entscheiden. Laura wird das wohl nicht mehr erleben. Über ihren Todestag wird gerade beraten.

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