Computerspiele:Die Freigabe-Kriterien der USK

Ähnlich wie bei Filmen gibt es für Computerspiele eine Selbstkontrolle, die eine Altersfreigabe vergibt. Vor allem Eltern dient sie zur Einordnung, was sie ihren Kindern erlauben können und was nicht. Dafür sind die Freigabe-Kriterien entscheidend.

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Die Freigabe-Kriterien der USK

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Quelle: SZ

Spiele mit diesem Siegel sind aus der Sicht des Jugendschutzes für Kinder jeden Alters unbedenklich. Sie enthalten keine Gewaltdarstellungen und konfrontieren Kinder nicht mit nachhaltig ängstigenden Situationen. Sie sind aber nicht zwangsläufig schon für jüngere Kinder verständlich oder inhaltlich zu beherrschen.

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Spiele ab sechs Jahren fallen spannender und wettkampfbetonter aus. Sind Kampfszenen enthalten, können sie aber mit der Alltagswirklichkeit nicht verwechselt werden. Sie werden märchenhaft oder abstrakt präsentiert, sodass sie Kinder nicht verunsichern und keine sozial schädigenden Vorbilder vermitteln.

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Diese Spiele sind deutlich kampfbetonter. Die Szenarien sind in einem historischen, futuristischen oder märchenhaft-mystischen Kontext angesiedelt. Kämpfe und Auseinander-setzungen sind so inszeniert, dass sie auch für Zwölfjährige noch als Fiktion erkennbar bleiben und keine Modelle für Konfliktlösungen bieten.

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In Spielen mit dieser Altersfreigabe geht es oft um bewaffnete Kämpfe oder militärische Missionen. Die Gegner sind oftmals menschenähnliche Figuren. Auseinander-setzungen bleiben für diese Altersgruppe als Spiel erkennbar. Gewaltlose Anteile und unrealistisch wirkende Elemente ermöglichen Abstand zum Spielgeschehen.

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Die Inhalte sind fast ausschließlich von Gewalt geprägt und erzeugen oft eine bedrohliche Atmosphäre. Der Inhalt ist jedoch geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern.

© SZ vom 12. März 2018/lot
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