Belastete Weine:Antibiotikum im Wein

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Weine mit Medikamentenzusatz: In Rotweinen aus Argentinien und Südafrika wurde das Antibiotikum Natamycin nachgewiesen.

Kontaminierte Weine in deutschen Supermärkten: Laut einem Untersuchungsbericht, der dem Branchenmagazin Weinwirtschaft vorliegt, wurde in zwei Rotweinen das Antobiotikum Natamycin nachgewiesen.

In Europa ist die Behandlung von Wein mit dem Antibiotikum Natamycin verboten. Belastete Produkte werden beschlagnahmt und aus dem Verkehr gezogen. (Foto: Foto: dpa)

Die Weine stammen aus Argentinien und Südafrika und waren zunächst von einem bekannten Serviceunternehmen kontrolliert und mit "sehr gut" bewertet worden.

Importeur erneut betroffen

Erst kürzlich waren von Behörden in Rheinland-Pfalz mehr als 100.000 Flaschen Rotwein aus Argentinien sichergestellt worden, in denen das gleiche verbotene Antibiotikum nachgewiesen worden war. Der Importeur des belasteten Weins ist auch in den aktuellen Fall verwickelt.

Der betroffene Importeur sagte dem Magazin Weinwirtschaft, das Antibiotikum könne durch die Verwendung von zugelassenen Holzchips in den Wein gekommen sein. Der Chefredakteur des Magazins, Hermann Pilz, hält diese Erklärung allerdings nicht für plausibel.

"Der Zusatz von Antibiotika ist ein Zeichen dafür, dass die Kellereien eher eine schlampige Kellerwirtschaft pflegen und vor allem bei der Filtration Probleme haben", erklärt Pilz, "sie fürchten, dass sich noch Pilzsporen in den Weinen befinden."

Jedoch seien Antiobiotika in Weinen eine absolute Ausnahme, auch in den Ländern, aus der die belasteten Weine stammen. "Das ist ein Einzelfall, der auf einen besonders dreisten Importeur und seine Machenschaften zurückzuführen ist", sagt der Weinwirtschaft-Chefredakteur zu sueddeutsche.de. In europäischen Weinen seien bislang überhaupt keine Rückstände von Antibiotika gefunden.

Das Landesuntersuchungsamt hatte am Montag von dem ersten Nachweis der Substanz Natamycin berichtet. Natamycin wirkt gegen Pilze und Hefen. Von der Substanz gehe zwar keine Gesundheitsgefahr aus, in einigen Drittländern sei die Behandlung von Wein mit dem Antibiotikum sogar erlaubt. In Europa ist dies jedoch grundsätzlich verboten. Es darf auch kein mit Natamycin behandelter Wein in die EU eingeführt werden.

Allerdings ist Natamycin laut Untersuchungsamt Rheinland-Pfalz in der Lebensmittelherstellung unter der Bezeichnung E 235 als Konservierungsstoff auf der Oberfläche bestimmter Käsesorten und auf getrockneten und gepökelten Würsten zugelassen. Zugleich ist es auch ein Wirkstoff in bestimmten Arzneimitteln.

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