Bekannte Fälle von Sterbehilfe:Eine Frage der Würde

Ein Anwalt rät seiner Mandantin, die Magensonde ihrer todkranken Mutter zu durchtrennen. Das Gericht spricht ihn frei - nicht der einzige Sterbehilfe-Prozess, der in den vergangenen Jahren öffentlich diskutiert wurde. Die bekanntesten Fälle.

12. Januar 1998, Boiro, Spanien: Ramón Sampedro trinkt durch einen Strohhalm ein Glas Zyankali-Lösung, das ihm eine Freundin bereitgestellt hatte. Nach einem Sprung von einer Klippe war der spanische Seemann vom Hals abwärts gelähmt gewesen. Er kämpfte jahrelang um das Recht auf aktive Sterbehilfe, musste jedoch 1993 eine juristische Niederlage hinnehmen. Erst 2005, als die Tat verjährt und sie keine Verurteilung mehr befürchten musste, bekannte sich die Freundin, das Mittel bereitgestellt zu haben. Sampedros Lebensgeschichte wurde 2004 unter dem Titel Das Meer in mir von dem spanischen Regisseur Alejandro Amenábar verfilmt.

Jahresrückblick - Koma-Patientin Schiavo gestorben

Die amerikanische Koma-Patientin Terri Schiavo mit ihrer Mutter Mary Schindler. Schiavo starb am 31. März 2005 im Woodside-Hospiz in Florida, 13 Tage nachdem die Zufuhr von Flüssigkeit und Nahrungsmitteln eingestellt wurde (undatiertes Archivfoto).

(Foto: ag.dpa)

September 2003, Berck, Frankreich: Die Mutter des 22-jährigen Vincent Humbert injiziert ihrem Sohn eine Dosis Natriumpentobarbital, worauf er ins Koma fällt. Der Patient war nach einem schweren Unfall gelähmt und blind und hatte im Dezember 2002 um Sterbehilfe gebeten. Diese wurde ihm von offizieller französischer Seite nicht gewährt. Nachdem er ins Koma gefallen war, schalteten die Ärzte die lebenserhaltenden Maschinen ab, er stirbt am 16. September 2003. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf ein Geschworenenverfahren gegen die Mutter des Betroffenen und dessen Arzt und stellte das Verfahren ein. Unter anderem als Reaktion auf den spektakulären Fall hatte das französische Parlament 2005 ein Gesetz zur Sterbehilfe verabschiedet. Aktive Sterbehilfe bleibt danach auch weiter eine Straftat. Präzise Regelungen enthält das Gesetz aber für Fälle, in denen eine Behandlung unheilbar Kranker eingestellt wird. Ärzte dürfen die Behandlung Todkranker einstellen oder begrenzen, wenn das vom Patienten gewünscht wird.

31. März 2005, St. Petersburg, Florida: Die Wachkoma Patientin Terri Schiavo stirbt, 13 Tage nachdem die künstliche Ernährung eingestellt wurde, an Wassermangel. Der Fall der 41-Jährigen, die seit 1990 im Wachkoma lag, hatte weltweit für Aufsehen gesorgt. Nach der Diagnose von Fachleuten, die den irrevisiblen Zustand der Patientin festgestellt hatten, kämpfte der Ehemann vor Gericht um die Einstellung der lebenserhaltenden Maßnahmen. Die Eltern der Patientin hofften auf eine Besserung des Zustands und wollten die Behandlung fortsetzen. Bereits im April 2001 wurde die Ernährung auf richterliche Anordnung eingestellt, die Entscheidung jedoch zwei Tage später revidiert. Im Oktober 2003 wurde die Ernährung erneut auf richterliche Anordnung eingestellt, worauf das Parlament Floridas ein Gesetz verabschiedete, das dem Gouverneur das Recht gab, die künstliche Ernährung anzuordnen. Im Februar 2005 entschied jedoch ein Richter, die künstliche Ernährung am 18. März endgültig abzubrechen. 13 Tage später trat der Tod ein.

20. Dezember 2006, Rom, Italien: Bei dem Italiener Piergiorgio Welby, der seit seinem 18. Lebensjahr an einer fortschreitenden Muskelschwäche leidet, wird das Beatmungsgerät abgestellt, auf das er in den letzten zehn Jahren seines Lebens angewiesen war. Im September 2006 hatte sich der Patient mit seinem Wunsch nach Sterbehilfe an ein Zivilgericht in Rom und mit einem offenen Brief an den italienischen Staatspräsidenten Giorgio Nepolitano gewandt. Am 16. Dezember lehnte das zuständige Gericht in Rom den Antrag auf passive Sterbehilfe ab. Er starb vier Tage später mit Hilfe seines Arztes Mario Ricci. Der Anästhesist wurde daraufhin wegen Mordes angeklagt, ein Gericht wies den Fall jedoch ab.

15. März 2007, Granada, Spanien: Bei Inmacualda Echevarría werden die lebenserhaltenden Geräte abgestellt. Die 51-jährige Andalusierin hatte seit ihrer Kindheit an unheilbarem Muskelschwund gelitten und darum gebeten, die künstliche Beatmung einzustellen. In den letzten Monaten ihres Lebens konnte sie nur mit schwacher Stimme sprechen sowie ihre Fingerspitzen und Gesichtsmuskeln bewegen. Eine einberufene Ethikkommission hatte sich dem Fall der Spanierin angenommen und sich dafür ausgesprochen, dem Wunsch der Patientin nachzugeben.

9. Februar 2009, Udine, Italien: Die 28-jährige Italienerin Eluana Englaro stirbt zwei Tage, nachdem die künstliche Ernährung eingestellt wurde. Seit einem Autounfall im Jahr 1992 lag sie im Wachkoma. Ihr Gehirn war unwiederbringlich zerstört, sie konnte jedoch atmen und ihr Herz schlug aus eigener Kraft. Der Vater hatte fast zehn Jahre vor italienischen Gerichten darum gekämpft, seine Tochter sterben lassen zu dürfen. Im November 2008 hatte das oberste italienische Berufungsgericht in letzter Instanz entschieden, dass die künstliche Ernährung eingestellt werden könne.

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