Subjektiv betrachtet müsste es unzählige Definitionen von "Kindheit" geben. Der Gesetzgeber kommt auch nicht mit einer einzigen aus.
Für seine Eltern bleibt man ein Leben lang Kind, und das Erbrecht gibt den im Bürgerlichen Gesetzbuch auch Abkömmlinge Genannten noch im hohen Alter einen Anspruch auf den Nachlass. Andererseits können 12-jährige Mädchen schon Mütter sein.
In vielen Teilen der Erde, vor allem in Afrika, Lateinamerika und Asien, können die Eltern nur durch die Arbeit ihrer Kinder überleben. (© Foto: dpa)
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Wer über seine Kindheit spricht, grenzt diese Zeit in der Regel nicht genau ein. Ähnlich unscharf ist naturgemäß die Definition, es handle sich um die Lebensphase zwischen Geburt und Pubertät, weil die Geschlechtsreife früher oder später kommt. Klare Grenzen zieht der Gesetzgeber: Kinder unter sieben Jahren dürfen keinerlei Rechtsgeschäfte abschließen; bis sie 18 Jahre alt sind, ist unter Umständen die Einwilligung der Eltern erforderlich.
Strafmündigkeit setzt erst mit vollendetem 14. Lebensjahr ein, es gilt dann das Jugendstrafrecht mit seinen Sonderregeln. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist ein Kind, wer noch nicht 15 Jahre alt ist; eine Beschäftigung ist bis dahin nur unter Einschränkungen möglich und bedarf der Einwilligung der Eltern.
In vielen Teilen der Erde, vor allem in Afrika, Lateinamerika und Asien, können die Eltern nur durch die Arbeit ihrer Kinder überleben. UN-Organisationen schätzen, dass 200 Millionen Fünf- bis Vierzehnjährige die Existenz der Familien sichern. Nicht anders war es im Europa der Frühindustrialisierung und bis weit in das letzte Jahrhundert hinein in der kleinbäuerlichen Landwirtschaft.
- Interview "Das wird noch schlimm werden" 19.09.2007
(SZ vom 20.9.2007)
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