Immer noch gilt der assistierte Suizid als unvereinbar mit dem ärztlichen Ethos. Aber wird ein Ausbau der Palliativmedizin ausreichen, um bei Schwerstkranken alle Wünsche nach Lebensverkürzung aus der Welt zu schaffen?
Der junge Patient auf der Palliativstation litt an stärksten Schmerzen aufgrund seines unheilbaren Tumors. Die Schmerzen konnten innerhalb einer Woche gut gelindert werden. Der Patient war sehr zufrieden, bedankte sich bei allen, ging nach Hause und nahm sich das Leben. Das Palliativteam war zutiefst betroffen: "Wieso hat er mit uns nicht geredet?" Die Schwester des Patienten, der er sein Suizidvorhaben mitteilte, stellte ihm die gleiche Frage: "Weshalb hast du nicht mit den Ärzten gesprochen?" Die erschütternde Antwort: "Um Gottes willen. Die Ärzte sind so gut zu mir gewesen, ich konnte sie doch unmöglich in Schwierigkeiten bringen."
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Ein paradigmatischer Fall für die aktuelle Diskussion. Laut einer kürzlich veröffentlichten Allensbach-Umfrage spricht sich ein Drittel der befragten Mediziner für den ärztlich assistierten Suizid aus. Dieser wird aber von der Bundesärztekammer bislang unverändert als "mit dem ärztlichen Ethos unvereinbar" bezeichnet. Das bedeutet, dass Ärzte, die einem Patienten bei der Selbsttötung helfen, den Entzug ihrer Approbation riskieren. Angesichts der Umfrageergebnisse hat allerdings der Präsident der Bundesärztekammer diese Gefahr relativiert, und in der Tat hat bisher kein einziger Arzt in Deutschland aus diesem Grund die Berufserlaubnis verloren. Doch die Frage bleibt: Brauchen wir eine Legalisierung des ärztlich assistierten Suizids?
Die Gesamtzahl der Suizide ist in Deutschland seit den achtziger Jahren ständig gesunken und liegt nun unter 10000 pro Jahr. Aber es sind immer noch etwa dreizehn von 1000 Todesfällen, und damit mehr als die Verkehrstoten, die Aids-Toten, die Drogentoten und die Opfer von Gewaltverbrechen zusammengezählt. Die allermeisten Suizide finden bei physisch gesunden, aber depressiven Menschen statt. Hier geht man grundsätzlich von einer krankhaften seelischen Verfassung aus, die eine Freiverantwortlichkeit ausschließt und die ärztliche Pflicht zur Lebensrettung begründet.
Die Diskussion über den assistierten Suizid konzentriert sich auf eine andere Patientengruppe, nämlich die unheilbar Kranken. Einzelfälle mit teilweise grausamen Krankheitsverläufen wurden wiederholt in der Presse geschildert, und zum Teil berichterstattend bis zum assistierten Suizid in der Schweiz begleitet, um anschließend die - durchaus nicht unberechtigte - Frage zu stellen: Warum darf es so etwas bei uns nicht geben? Auf der anderen Seite stehen mehrere Gesetzesinitiativen zum Verbot der gewerbsmäßigen Suizidbeihilfe und die Warnung vor dem "ethischen Dammbruch", die angesichts steigender Rationalisierungstendenzen im Gesundheitswesen ebenfalls sehr ernst zu nehmen ist.
Wie sieht die derzeitige Situation aus? In Deutschland ist die Beihilfe zum freiverantwortlichen Suizid - im Gegensatz etwa zu Großbritannien oder Italien - nicht strafbar. Dennoch droht den Ärzten in solchen Fällen Ungemach, denn die Rechtsprechung geht von der sogenannten Garantenstellung des Arztes aus, die ihm eine besondere Verantwortung für das Leben seiner Patienten zuweist. Die Folgen sind paradox: Auch bei einem Suizid, den der Arzt für freiverantwortlich erachtet, muss er lebensrettende Maßnahmen einleiten, sobald der Patient das Bewusstsein verliert. Sonst droht ihm eine Anklage wegen Totschlags durch Unterlassen. Das führt dazu, dass Ärzte und Angehörige, für die ebenfalls die Garantenregelung gilt, den Suizidenten im Augenblick des Todes alleine lassen müssen, wenn sie sich nicht strafbar machen wollen.
Das andere Extrem stellt die traurige Geschichte eines Hirntumor-Patienten dar, der zwar durch seine Erkrankung schon weitgehend gelähmt war, aber geistig noch so fit, dass er seinem Arzt gegenüber den Wunsch nach Lebensverkürzung äußern konnte. Das hätte er lieber nicht getan, denn der Arzt wies ihn umgehend wegen Selbstgefährdung gegen seinen Willen in die Psychiatrie ein, wo der schwerstkranke Mann dann die letzten zwei Wochen seines Lebens auf der geschlossenen Station verbringen musste, ehe er dort starb.
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Zehn Kinder, zwei Häuser, erfolgreich und gemocht: Die Özmens waren ein Musterbeispiel für Integration. Dann wird die 18-jährige Tochter entführt und getötet. Angeklagt sind nun ihre Geschwister. Ein Drama aus Detmold. Jetzt lesen ...
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Ex-Schiedsrichter Markus Merk im Interview
Von Karl-Wilhelm Schmidt: Die Schattenjäger und die Todesraben.
Es ist wirklich schlimm, wenn man immer wieder hört, dass Menschen an Krebs erkranken.
Herr Schlingensief, der auch an Krebs leidet sagte: Man will doch, dass etwas bleibt, wenn man nicht mehr da ist. Aber das ist eine Illusion. Es bleibt nichts. Oder wie Heinz Rühmann zuletzt sagte: Das war’s. Oder wie zwei Menschen zu mir sagten: Ich habe keine Lust mehr zu Leben…. Was ist in der Forschung los, warum haben die Forscher noch nicht den Krebs besiegt? Der Weg gegen Krebs ist die Genforschung, aber die Ethik verbietet es, diesen Weg zu gehen. Wie viel Leid muss der Mensch noch dulden bis der Krebs besiegt ist?
Wie ist das, tot zu sein, es ist wie gar nichts.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Wilhelm Schmidt
Bremervörde 12.08.2010
K.W.Schmidt.com@t-online.de
http://karlwilismus.npage.de/
http://www.youtube.com/watch?v=T2NEU6Xf7lM&feature=related
Der Artikel von Herrn Borasio bestärkt mich in der Ansicht, dass die Diskussion um eine Ausweitung der Sterbehilfe letzlich an den Problemen sterbender Menschen vorbei geht. Denn der Todeswunsch kommt meist nicht aus freier Selbstbestimmung, sondern aus Angst vor Schmerzen, aus dem Gefühl, niemanden zur Last fallen zu wollen oder in den meisten Fällen aus Einsamkeit. Hier muss eine fürsorgliche Gesellschaft mit den Mitteln der Palliativmedizin und der hospizlichen Fürsorge einsetzen, um ein wirklich menschenwürdiges Sterben zu ermöglichen. Die momentane Diskussion um die aktive Sterbehilfe scheint mir mehr einer Ideologie als dem Wunsch nach einer menschichen Lösung geschuldet.
Dass eine Todkranker mit Sterbewunsch durch einen Arzt in die geschlossene Psychatrie eingewiesen wird und in diesem Kerker vermutlich unter nicht vorstellbaren Qualen (falls es sich um einen Kassenpatienten gehandelt hat) schließlich sein Leben beenden muss, ist der Gipfel der Menschenverachtung. Solche Ärzte gehören hinter Schloss und Riegel.
Wir brauchen dringend ein Gesetzt, das die aktive Sterbehife regelt und dem Patientenwillen ohne Wenn und Aber Vorrang einräumt.
Der von Professor Borasio erwähnte Weg des Freiwilligen Verzichts auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF) kann vor allem für sehr alte und schwerstkranke Patienten eine Lösung sein - doch müssen hier auch Pflegepersonal, Ärzte und Angehörige unterstützend zur Seite stehen. Mehr Informationen zu der Methode FVNF findet sich in dem Buch "Ausweg am Lebensende" von Dr. Chabot und Dr. Walther (http://www.reinhardt-verlag.de/de/katalog/titel/50315/).