Jugendschutz in Deutschland:Wenn Vernachlässigung auf Verunsicherung folgt

Kind allein auf Spielplatz

Wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist, kann das Jugendamt es in Obhut nehmen (Symbolbild)

(Foto: dpa)

Im vergangenen Jahr haben die Jugendämter mehr Kinder in Obhut genommen als je zuvor. In fast der Hälfte aller Fälle waren die Eltern mit der Erziehung überfordert. Denn die bietet heute zahllose Möglichkeiten - für manche sogar zu viele.

Von Sophia Lindsey

Manchmal geht es plötzlich ganz schnell: Immer dann, wenn ein Kind in akuter Gefahr ist, darf das Jugendamt es aus seiner Familie herausnehmen. Dafür sorgt Paragraph 42 des Sozialgesetzbuches für Kinder- und Jugendhilfe. Geben die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis, wird das Kind vorübergehend in einem Heim untergebracht. Andernfalls wird das Familiengericht eingeschaltet. Doch auch dessen Entscheidung muss nicht zwangsläufig abgewartet werden. Falls "eine familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann", heißt im Gesetzestext, darf das Amt sofort handeln.

"Das Jugendamt hat ein Zugriffsrecht, wenn das Kinderwohl gefährdet ist", stellt Harald Britze, Sachgebietsleiter für den Bereich Hilfen zur Erziehung beim Bayerischen Landesjugendamt, klar. Man spricht in so einem Fall von Inobhutnahmen. Im vergangenen Jahr hat die Anzahl jener einen neuen Höchststand erreicht: 39.365 Kinder und Jugendliche wurden in Obhut genommen, , so viele wie nie zuvor. Hinzu kommen 862 Herausnahmen.

"Es gibt eine höhere gesellschaftliche Aufmerksamkeit"

Für diesen starken Anstieg - im Jahr zuvor wurden fünf Prozent weniger Kinder in Obhut genommen - gibt es zwei Erklärungen. Zunächst sei zu Beginn des Jahres 2012 das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten, das die Bevölkerung stärker einbezieht, erklärt Britze. Alle Berufsgruppen, die mit Kindern zu tun haben, sind nun gesetzlich in den Schutzauftrag des Jugendamtes eingebunden. "Das gilt letztlich auch für den Schulbusfahrer." Das wiederum habe bewirkt, dass viel mehr Hilfegesuche beim Jugendamt eingingen. Dieses gehe jedem Hinweis nach. "Es gibt eine höhere gesellschaftliche Aufmerksamkeit."

Zudem greift die Inobhutnahme automatisch bei minderjährigen Flüchtlingen, die unbegleitet nach Deutschland kommen. Auch deren Anzahl hat zugenommen: 4800 Kinder und Jugendliche reisten im vergangenen Jahr alleine ein, etwa fünfmal mehr als noch im Jahr 2007.

Überforderung kann zu Vernachlässigung führen

Oft sind die Eltern mit der Erziehung ihrer Kinder überlastet: Mit einem Anteil von 43 Prozent, so heißt es in der Mitteilung des Statistischen Bundesamtes, sei die Überforderung der Eltern der häufigste Grund für den Eingriff des Jugendamts gewesen. "Es herrscht eine zunehmende Erziehungsverunsicherung", sagt Britze. Früher habe es klare Systeme gegeben, wie ein Kind aufwächst. Heute müssten die Eltern mehr Entscheidungen treffen.

Weil die Möglichkeiten der Erziehungsformen derart zugenommen hätten, seien Eltern oftmals orientierungslos. Das führe dazu, dass keine Werte und Einstellungen mehr an die Kinder weitergegeben werden - was es diesen erschwere, eigene auszuprägen.

Wenn die Vernachlässigung des Kindes zu groß wird, muss das Jugendamt einschreiten. Die Sicherheit des Kindes habe oberste Priorität, so Britze. Oft war die Inobhutnahme nur für kurze Zeit nötig: Insgesamt 15.700 Kinder kehrten danach wieder nach Hause zurück, oft schon nach wenigen Tagen. "Es handelt sich bei der Inobhutnahme um eine kurzfristige Intervention", stellt Britze klar. "Trotz der Gefahrensituation ist es wichtig, dass Eltern und Jugendamt zusammen weitermachen."

Mehr Hilfegesuche von Jugendlichen selbst

In 12.800 Fällen war eine sogenannte "Hilfe zur Erziehung" notwendig. Der Begriff steht für eine lange Reihe von Möglichkeiten, die Familie zu unterstützen. Drei von vier dieser Kinder kamen etwa in einem Heim oder einer Pflegefamilie unter. 5.300 Kinder mussten in einer Psychiatrie oder im Krankenhaus behandelt werden. Wenn Kinder gezielt von einem oder mehreren Familienmitgliedern misshandelt werden, wird eine Rückkehr unwahrscheinlicher.

Auch die Anzahl der Jugendlichen, die sich aus eigenem Antrieb ans Jugendamt gewandt hatten, sei gestiegen, sagt Britze. Möglicherweise spielten dabei soziale Netzwerke eine Rolle: Die Vernetzung unter Jugendlichen sei größer geworden. Es sei leichter geworden, sich selbstständig zu informieren, mutmaßt Britze. Dass Kinder die Initiative ergreifen, sieht der Paragraph 42 ausdrücklich vor: Nicht nur, wenn jemand anders eine Gefahr erkennt, sondern auch wenn "das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet", kommt sofort das Jugendamt.

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